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Abirechner · Brandenburg

Abiturnote schätzen

Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Brandenburg. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft — verbindlich ist die Berechnung der Schule.

In Brandenburg gehen regulär vier Prüfungsfächer in fünffacher Wertung in Block II ein. Nur wenn du eine besondere Lernleistung als fünfte Prüfungskomponente einbringst, werden alle fünf Ergebnisse vierfach gewertet.

Block I — Kurse der Qualifikationsphase

Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Offene Felder bleiben leer. In Brandenburg werden 36 Kurse eingebracht. Doppelt gewertet: Leistungskurse (alle 8 Halbjahreskurse der zwei Leistungskursfächer). Diese Kurse als LK eintragen, alle anderen als GK. Kurse, die nicht in die Wertung gehen, unter „Einbringen“ abwählen.

0 Kurse eingetragen von 36

Block II — Prüfungsfächer

Für jedes der 4 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 5-fach.

Bedingungen
  • noch offen

    Block I: mindestens 200 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    Von den einzubringenden Leistungskursen höchstens drei Halbjahresergebnisse unter 5 Punkten, von den einzubringenden Grundkursen höchstens vier Halbjahresergebnisse unter 5 Punkten (bei fremdsprachlichem Sachfach höchstens drei); kein einzubringender Kurs mit 0 Punkten; mindestens 200 Punkte nach Anlage 1 (§ 30 Abs. 5)

    derzeit 0 Kurse unter 5 Punkten

  • noch offen

    Block II: mindestens 100 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    in mindestens drei Abiturprüfungen jeweils mindestens 5 Punkte (einfache Wertung, entspricht 25 Punkten fünffach bzw. 20 Punkten vierfach)

    derzeit 0 von 4 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • selbst prüfen

    insgesamt mindestens 100 Punkte

    derzeit 0 von 4 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • selbst prüfen

    jede Abiturprüfung nach abschließender Berechnung mit mindestens 1 Punkt bewertet

    derzeit 0 von 4 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • noch offen

    Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)

    noch keine Eingaben

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Womit gerechnet wird

Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen — je Zeile mit Quelle.

Berechnung Block I

KMK-Standard · Faktor 40

Alle acht Halbjahreskurse der beiden Leistungskursfächer in doppelter Wertung plus 28 Halbjahreskurse der Grundkursfächer (darunter die vier Kurse des dritten und vierten Prüfungsfachs) ergeben 44 Wertungen; Summe der Punkte (doppelt gewertete Kurse doppelt gezählt) x 40 / 44, auf ganze Punkte gerundet, ab n,5 aufgerundet (Anlage 1). Sonderfall fremdsprachliches Sachfach (§ 30 Abs. 2 Satz 4): nur 24 Grundkurse, dann 40 Wertungen und die Punktsumme ist ohne Formel das Ergebnis.

44 (8 Leistungskurse doppelt = 16 Wertungen + 28 Grundkurse); bei fremdsprachlichem Sachfach 40 Wertungen ohne Formelanwendung

Gewichtung

Leistungskurse (alle 8 Halbjahreskurse der zwei Leistungskursfächer): ×2

doppelte Wertung

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Grundkurse (28, bzw. 24 bei fremdsprachlichem Sachfach): ×1

einfache Wertung; Seminarkurs kann eingebracht werden

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Punkte Block I

200–600

Mindestens 200 Punkte nötig.

Kurse unter 5 Punkten

Von den einzubringenden Leistungskursen höchstens drei Halbjahresergebnisse unter 5 Punkten, von den einzubringenden Grundkursen höchstens vier Halbjahresergebnisse unter 5 Punkten (bei fremdsprachlichem Sachfach höchstens drei); kein einzubringender Kurs mit 0 Punkten; mindestens 200 Punkte nach Anlage 1 (§ 30 Abs. 5)

Prüfungsfächer

4 Fächer · jedes Ergebnis ×5

Vier Prüfungsfächer in fünffacher Wertung (4 x 5 x 15 = 300). Wird eine Besondere Lernleistung als fünfte Abiturprüfung erbracht, werden alle fünf Prüfungsleistungen vierfach gewertet (§ 30 Abs. 4).

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Bedingungen Block II
  • in mindestens drei Abiturprüfungen jeweils mindestens 5 Punkte (einfache Wertung, entspricht 25 Punkten fünffach bzw. 20 Punkten vierfach)
  • insgesamt mindestens 100 Punkte
  • jede Abiturprüfung nach abschließender Berechnung mit mindestens 1 Punkt bewertet
Punkte Block II

100–300

Mindestens 100 Punkte nötig.

Gesamtpunktzahl

300900

Abiturnote

Tabelle Anlage 2 (900–823 = 1,0; 822–805 = 1,1; ... ; 318–301 = 3,9; 300 = 4,0); entspricht N = 17/3 - G/180, auf eine Dezimalstelle abgeschnitten

Zuordnung über Punktintervalle der Tabelle (18er-Schritte), keine weitere Rundung; Block-I-Ergebnis vorher ganzzahlig gerundet (ab n,5 aufwärts)

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Abweichungen und Besonderheiten

Vier Prüfungsfächer fünffach

Regulär vier Abiturprüfungen (drei schriftlich, eine mündlich) in fünffacher Wertung statt fünf Fächer vierfach. Nur mit Besonderer Lernleistung als fünfter Prüfung gilt Faktor 4 für alle fünf.

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Kurszahl und Divisor

36 eingebrachte Kurse (8 LK + 28 GK) mit 44 Wertungen; Umrechnung x 40 / 44. Bei fremdsprachlichem Sachfach 24 GK, 40 Wertungen, keine Formel.

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Unterkurse getrennt nach Niveau

Höchstens drei LK-Halbjahresergebnisse und höchstens vier GK-Halbjahresergebnisse unter 5 Punkten (statt einer pauschalen 20-Prozent-Regel).

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Mindestbedingung Block II

In mindestens drei Prüfungen je 5 Punkte einfach; keine gesonderte Leistungskurs-Bedingung; jede Prüfung mindestens 1 Punkt.

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Pflichteinbringungen

Je vier Halbjahreskurse Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache und eine Naturwissenschaft (oder je zwei in zwei Naturwissenschaften); je zwei Kurse einer neu einsetzenden Fremdsprache und aus Kunst/Musik/Darstellendem Spiel (Ausnahme berufsorientierter Schwerpunkt Wirtschaft).

Quelle: Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Quellen
  1. Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 30 Gesamtqualifikation, § 31 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, Anlage 1 (Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase), Anlage 2 (Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote), Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS), Stand 16.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.