Zum Inhalt springen
abiklausuren.deabiklausuren.de
Abirechner · Bremen

Abiturnote schätzen

Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Bremen. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft — verbindlich ist die Berechnung der Schule.

In Bremen werden von den acht Leistungskursen nur die sechs Kurse der ersten drei Halbjahre doppelt gewertet; dazu kommt die Projektarbeit in zweifacher Wertung, sodass 40 Wertungen entstehen. In Block II gehen vier Prüfungen fünffach ein; mit einer besonderen Lernleistung sind es fünf Komponenten in vierfacher Wertung.

Block I — Kurse der Qualifikationsphase

Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Offene Felder bleiben leer. In Bremen werden 32 Kurse eingebracht. Doppelt gewertet: Leistungskurse der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase (6 Kurse); Projektarbeit. Diese Kurse als LK eintragen, alle anderen als GK. Kurse, die nicht in die Wertung gehen, unter „Einbringen“ abwählen.

0 Kurse eingetragen von 32

Block II — Prüfungsfächer

Für jedes der 4 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 5-fach.

Bedingungen
  • noch offen

    Block I: mindestens 200 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    Von den einzubringenden Grund- und Leistungskursen dürfen höchstens sechs Kurse mit weniger als 5 Punkten der einfachen Wertung abgeschlossen sein, darunter nicht mehr als zwei Leistungskurse; Kurse oder eine Projektarbeit mit 0 Punkten oder „nicht beurteilbar“ können nicht eingebracht werden; insgesamt mindestens 200 Punkte (§ 8 Abs. 1 und 3)

    derzeit 0 Kurse unter 5 Punkten

  • noch offen

    Block II: mindestens 100 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    in den Prüfungen insgesamt mindestens 100 Punkte

    derzeit 0 von 4 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • selbst prüfen

    in mindestens zwei Prüfungsfächern, darunter mindestens einer Leistungskursprüfung, mindestens 25 Punkte bei fünffacher Wertung bzw. 20 Punkte bei vierfacher Wertung

    derzeit 0 von 4 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • noch offen

    Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)

    noch keine Eingaben

Eingaben werden in diesem Browser gespeichert

Womit gerechnet wird

Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen — je Zeile mit Quelle.

Berechnung Block I

KMK-Standard · Faktor 40

Einzubringen sind 24 Grundkurse der vier Schulhalbjahre in einfacher Wertung (darunter die Kurse im dritten und vierten Prüfungsfach), acht Leistungskurse, wobei die Leistungskurse der ersten drei Halbjahre (6 Kurse) in zweifacher Wertung eingebracht werden und die beiden Leistungskurse des vierten Halbjahres einfach, sowie die Leistung der Projektarbeit in zweifacher Wertung. Das ergibt 24 + 12 + 2 + 2 = 40 Wertungen. Gesamtergebnis = Summe aller Kurshalbjahresergebnisse x 40 / Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse; doppelt gewichtete Fächer zählen bei Summe und Anzahl doppelt, die Projektarbeit gilt als Kurshalbjahresergebnis; ganzzahlig gerundet, ab Dezimalstelle 5 aufgerundet (§ 8 Abs. 1). Bei 40 Wertungen ist das Ergebnis gleich der Punktsumme.

Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse, doppelt gewertete doppelt gezählt, Projektarbeit als (doppeltes) Kurshalbjahresergebnis; regulär 40

Gewichtung
Punkte Block I

200–600

Mindestens 200 Punkte nötig.

Kurse unter 5 Punkten

Von den einzubringenden Grund- und Leistungskursen dürfen höchstens sechs Kurse mit weniger als 5 Punkten der einfachen Wertung abgeschlossen sein, darunter nicht mehr als zwei Leistungskurse; Kurse oder eine Projektarbeit mit 0 Punkten oder „nicht beurteilbar“ können nicht eingebracht werden; insgesamt mindestens 200 Punkte (§ 8 Abs. 1 und 3)

Prüfungsfächer

4 Fächer · jedes Ergebnis ×5

Die Leistungen der vier Prüfungen werden in fünffacher Wertung eingebracht (4 x 5 x 15 = 300). Wird eine besondere Lernleistung nach § 16 eingebracht, werden die vier Prüfungen und die besondere Lernleistung jeweils vierfach gewertet. Bei zusätzlicher mündlicher Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Festlegung im Verhältnis 2:1 nach Anlage 2 (§ 18 Abs. 2).

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Bedingungen Block II
  • in den Prüfungen insgesamt mindestens 100 Punkte
  • in mindestens zwei Prüfungsfächern, darunter mindestens einer Leistungskursprüfung, mindestens 25 Punkte bei fünffacher Wertung bzw. 20 Punkte bei vierfacher Wertung
Punkte Block II

100–300

Mindestens 100 Punkte nötig.

Gesamtpunktzahl

300900

Abiturnote

Tabelle Anlage 3 (900–823 = 1,0; 822–805 = 1,1; ... ; 318–301 = 3,9; 300 = 4,0); entspricht N = 17/3 - G/180, auf eine Dezimalstelle abgeschnitten

Zuordnung über die Punktintervalle der Tabelle (§ 18 Abs. 1 und 5); Block-I-Ergebnis vorher ganzzahlig gerundet (ab Dezimalstelle 5 aufwärts)

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Abweichungen und Besonderheiten

Vier Prüfungen fünffach

Regulär vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung; nur mit besonderer Lernleistung gilt Faktor 4 für fünf Komponenten.

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Leistungskurse nur in drei Halbjahren doppelt

Nur die sechs Leistungskurse der ersten drei Halbjahre werden zweifach gewertet, die beiden des vierten Halbjahres einfach.

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Projektarbeit

Die Projektarbeit ist Pflichteinbringung in zweifacher Wertung und gilt als Kurshalbjahresergebnis (zwei Wertungen); damit 32 Kurse plus Projektarbeit = 40 Wertungen.

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Unterkursregel

Höchstens sechs Kurse unter 5 Punkten, darunter höchstens zwei Leistungskurse; 0 Punkte oder „nicht beurteilbar“ nicht einbringbar.

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Bedingung Block II

Nur in zwei Prüfungsfächern (darunter eine Leistungskursprüfung) je 25 Punkte fünffach bzw. 20 Punkte vierfach erforderlich, nicht in drei.

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Pflichteinbringungen

Je vier Halbjahreskurse Deutsch, fortgesetzte Fremdsprache, Naturwissenschaft, ein Fach des Aufgabenfeldes II und Mathematik; zwei Kurse Kunst/Musik/Darstellendes Spiel; ggf. zwei Kurse Geschichte und zwei Kurse einer neu begonnenen zweiten Fremdsprache (§ 8 Abs. 2).

Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Quellen
  1. Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 (Brem.GBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. April 2023 (Brem.GBl. S. 481) – § 8 Zulassung zur Abiturprüfung, § 18 Dritte Prüfungskonferenz: Feststellung der Ergebnisse, Anlage 2 (Tabelle schriftliche und mündliche Prüfung), Anlage 3 (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026
  2. Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022 – Metainformationen und Fassungen, Freie Hansestadt Bremen (Transparenzportal Bremen), Stand 01.08.2024, abgerufen am 14.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.