Abiturnote schätzen
Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Hessen. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft — verbindlich ist die Berechnung der Schule.
Hessen kennt keine pauschale Grenze von 200 Punkten für Block I, sondern zwei getrennte Mindestwerte: mindestens 80 Punkte im doppelt gewerteten Leistungskursbereich und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich; zusammen sind das mindestens 200 Punkte. Block I umfasst immer genau 40 Wertungen (acht Leistungskurse doppelt, dazu 24 Grundkurse), die Punktsumme ist deshalb ohne Umrechnung das Ergebnis.
Block I — Kurse der Qualifikationsphase
Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Offene Felder bleiben leer. In Hessen werden 32 Kurse eingebracht. Doppelt gewertet: Leistungskurse (8 Kurse im 1. und 2. Prüfungsfach). Diese Kurse als LK eintragen, alle anderen als GK. Kurse, die nicht in die Wertung gehen, unter „Einbringen“ abwählen.
0 Kurse eingetragen von 32
Block II — Prüfungsfächer
Für jedes der 5 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 4-fach.
- noch offen
Block I: mindestens 200 Punkte
noch keine Eingaben
- selbst prüfen
Unter den 32 einzubringenden Kursen kein Kurs mit 0 Punkten; höchstens sechs Kurse unter 5 Punkten, davon maximal zwei Leistungskurse (einfache Wertung) (§ 26 Abs. 2); mindestens 80 Punkte im Leistungskursbereich (zweifach) und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 14)
derzeit 0 Kurse unter 5 Punkten
- noch offen
Block II: mindestens 100 Punkte
noch keine Eingaben
- selbst prüfen
in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung (entspricht 20 Punkten vierfach)
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
in keinem Prüfungsfach 0 Punkte (bei 0 Punkten in schriftlichen Fächern zusätzliche mündliche Prüfung nach § 34 Abs. 2)
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
insgesamt mindestens 100 Punkte im Abiturbereich
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
Gesamtpunktzahl mindestens 300
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- noch offen
Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)
noch keine Eingaben
Womit gerechnet wird
Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen — je Zeile mit Quelle.
- Einzubringende Kurse
32 Halbjahresergebnisse
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Berechnung Block I
KMK-Standard · Faktor 40
Die 24 anzurechnenden Grundkurse einfach, die acht anzurechnenden Leistungskurse zweifach (§ 26 Abs. 2) = 40 Wertungen; maximal 600 Punkte, davon maximal 240 im Leistungskursbereich und maximal 360 im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 1). Da immer genau 40 Wertungen eingebracht werden, ist Punktsumme x 40 / 40 gleich der Punktsumme.
immer 40 Wertungen (8 Leistungskurse doppelt gezählt = 16, plus 24 Grundkurse), daher keine Skalierung
- Gewichtung
Leistungskurse (8 Kurse im 1. und 2. Prüfungsfach): ×2
zweifach gewertet, maximal 240 Punkte
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
Grundkurse (24): ×1
einfach gewertet, maximal 360 Punkte; darunter die Grundkurse Q1 bis Q4 im 3., 4. und 5. Prüfungsfach
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Punkte Block I
200–600
Mindestens 200 Punkte nötig.
- Kurse unter 5 Punkten
Unter den 32 einzubringenden Kursen kein Kurs mit 0 Punkten; höchstens sechs Kurse unter 5 Punkten, davon maximal zwei Leistungskurse (einfache Wertung) (§ 26 Abs. 2); mindestens 80 Punkte im Leistungskursbereich (zweifach) und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 14)
- Prüfungsfächer
5 Fächer · jedes Ergebnis ×4
In jedem der fünf Prüfungsfächer werden die Ergebnisse vierfach gewertet, je maximal 60 Punkte (§ 26 Abs. 13); bei schriftlicher und mündlicher Prüfung Bildung des Prüfungsergebnisses nach Anlage 10a (Verhältnis 2:1, vierfache Wertung).
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Bedingungen Block II
- in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung (entspricht 20 Punkten vierfach)
- in keinem Prüfungsfach 0 Punkte (bei 0 Punkten in schriftlichen Fächern zusätzliche mündliche Prüfung nach § 34 Abs. 2)
- insgesamt mindestens 100 Punkte im Abiturbereich
- Gesamtpunktzahl mindestens 300
- Punkte Block II
100–300
Mindestens 100 Punkte nötig.
- Gesamtpunktzahl
300–900
- Abiturnote
Tabelle Anlage 10b (823–900 = 1,0; 805–822 = 1,1; ... ; 301–318 = 3,9; 300 = 4,0); entspricht N = 17/3 - G/180, auf eine Dezimalstelle abgeschnitten
Zuordnung über die Punktintervalle der Tabelle (§ 38 Abs. 1), keine weitere Rundung
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
Abweichungen und Besonderheiten
- Kurszahl
Genau 32 Kurse werden eingebracht (8 Leistungskurse zweifach, 24 Grundkurse einfach) = 40 Wertungen; keine variable Kurszahl.
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Mindestpunkte Block I getrennt
Keine pauschale 200-Punkte-Grenze im Verordnungstext, sondern mindestens 80 Punkte im Leistungskursbereich (zweifach) und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 14).
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Unterkursregel
Höchstens sechs von 32 Kursen unter 5 Punkten, davon höchstens zwei Leistungskurse; kein Kurs mit 0 Punkten.
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Fünftes Prüfungsfach
Das fünfte Prüfungsfach kann durch eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung ersetzt werden (§ 37); dann entfällt die Pflichteinbringung der Grundkurse dieses Fachs.
Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
- OAVO – Gesamtausgabe, Ausdruck des Bürgerservice Hessenrecht vom 25.08.2025 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2025, GVBl. 2025 Nr. 32), Land Hessen (Bürgerservice Hessenrecht); PDF bereitgestellt durch das Lichtenberg-Gymnasium Kassel, Stand 25.08.2025, abgerufen am 14.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.