Abiturnote schätzen
Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Sachsen-Anhalt. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft — verbindlich ist die Berechnung der Schule.
In Sachsen-Anhalt ist die doppelte Gewichtung der beiden Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau eine Option: Du entscheidest selbst, ob sie angewendet wird.
Block I — Kurse der Qualifikationsphase
Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Offene Felder bleiben leer. In Sachsen-Anhalt werden 36 bis 40 Kurse eingebracht. Doppelt gewertet: die zwei nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 zu prüfenden Fächer (erhöhtes Anforderungsniveau) – optional. Diese Kurse als LK eintragen, alle anderen als GK. Kurse, die nicht in die Wertung gehen, unter „Einbringen“ abwählen.
0 Kurse eingetragen von 36 bis 40
Block II — Prüfungsfächer
Für jedes der 5 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 4-fach.
- noch offen
Block I: mindestens 200 Punkte
noch keine Eingaben
- selbst prüfen
Höchstens 20 v. H. der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punkten und keines mit 0 Punkten; die Bezugszahl richtet sich nach der Zahl der eingebrachten Ergebnisse und der Nutzung der Doppelgewichtung (§ 38 Abs. 5). Zusätzlich muss die Zahl der belegten Kurshalbjahresergebnisse die Zahl der eingebrachten um mindestens zwei übersteigen.
derzeit 0 Kurse unter 5 Punkten
- noch offen
Block II: mindestens 100 Punkte
noch keine Eingaben
- selbst prüfen
in jedem der vier Prüfungselemente der schriftlichen Abiturprüfung mindestens 04 Punkte (vierfach gewichtet, d. h. mindestens 1 Punkt einfach)
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
in drei Prüfungselementen, darunter mindestens einem Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau, mindestens je 20 Punkte
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
insgesamt mindestens 100 Punkte
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
bei Zusatzprüfung: P = [(2s + m)/3] × 4 (Anlage 3)
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- noch offen
Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)
noch keine Eingaben
Womit gerechnet wird
Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen — je Zeile mit Quelle.
- Einzubringende Kurse
36–40 Halbjahresergebnisse
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
- Berechnung Block I
KMK-Standard · Faktor 40
Gesamtpunktwert Block I = (P / A) × 40; P = Summe der eingebrachten Punktwerte, A = Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse; bei Nutzung der optionalen Doppelgewichtung zählen die doppelt gewichteten Ergebnisse auch in A doppelt. Rundung auf ganze Punktzahl, ab n,5 wird aufgerundet (§ 38 Abs. 3).
Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse (36 bis 40); bei gewählter Doppelgewichtung der zwei Prüfungsfächer auf erhöhtem Niveau zählen deren 8 Ergebnisse doppelt
- Gewichtung
alle eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse (Regelfall): ×1
einfache Wertung, § 38 Abs. 1
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
die zwei nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 zu prüfenden Fächer (erhöhtes Anforderungsniveau) – optional: ×2
Doppelgewichtung nur auf Entscheidung der Schülerin oder des Schülers, in der Regel bei der Meldung zur Abiturprüfung (§ 38 Abs. 2)
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
- Punkte Block I
200–600
Mindestens 200 Punkte nötig.
- Kurse unter 5 Punkten
Höchstens 20 v. H. der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punkten und keines mit 0 Punkten; die Bezugszahl richtet sich nach der Zahl der eingebrachten Ergebnisse und der Nutzung der Doppelgewichtung (§ 38 Abs. 5). Zusätzlich muss die Zahl der belegten Kurshalbjahresergebnisse die Zahl der eingebrachten um mindestens zwei übersteigen.
- Prüfungsfächer
5 Fächer · jedes Ergebnis ×4
Ergebnisse der fünf Prüfungselemente – fünf Prüfungsfächer oder vier Prüfungsfächer und eine besondere Lernleistung – jeweils vierfach gewichtet (§ 39 Abs. 1).
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
- Bedingungen Block II
- in jedem der vier Prüfungselemente der schriftlichen Abiturprüfung mindestens 04 Punkte (vierfach gewichtet, d. h. mindestens 1 Punkt einfach)
- in drei Prüfungselementen, darunter mindestens einem Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau, mindestens je 20 Punkte
- insgesamt mindestens 100 Punkte
- bei Zusatzprüfung: P = [(2s + m)/3] × 4 (Anlage 3)
- Punkte Block II
100–300
Mindestens 100 Punkte nötig.
- Gesamtpunktzahl
300–900
- Abiturnote
Tabelle Anlage 4 Oberstufenverordnung: 900–823 = 1,0; 822–805 = 1,1; … 660–643 = 2,0; … 318–301 = 3,9; 300 = 4,0 (entspricht N = 17/3 − P/180, abgeschnitten)
Tabellenzuordnung in 18-Punkte-Schritten; keine Rundung, wirkt wie Abschneiden nach der ersten Nachkommastelle
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
Abweichungen und Besonderheiten
- Optionale Doppelgewichtung
Block I wird grundsätzlich einfach gewertet; die Doppelgewichtung der zwei Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau ist eine Wahlmöglichkeit der Schülerin oder des Schülers (§ 38 Abs. 2). Der Abirechner sollte beide Varianten anbieten.
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
- Kurszahl
36 bis 40 Kurshalbjahresergebnisse; Belegung muss die Einbringung um mindestens zwei übersteigen.
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
- Block II
Fünf Prüfungselemente (5 Fächer oder 4 Fächer + besondere Lernleistung) je vierfach; Mindestwert 04 Punkte (vierfach) in jedem schriftlichen Element und 20 Punkte in drei Elementen, darunter ein eA-Fach.
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
- Rundung Block I
Ausdrücklich: ab n,5 wird aufgerundet.
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 507), Landesrecht Sachsen-Anhalt, Land Sachsen-Anhalt, abgerufen am 14.09.2026
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung) vom 3. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (GVBl. LSA S. 328) – Textausgabe, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Textspiegel Domgymnasium Magdeburg), Stand 04.06.2021, abgerufen am 14.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.