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Operatoren · Abitur 2027 · Bayern

Operatoren MathematikBayern

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut — 18 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Bayern veröffentlicht keine eigene Operatorenliste für die Abiturprüfung Mathematik; auch die Übersicht des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) zur Abiturprüfung ab 2026 und das Schreiben des Kultusministeriums „Abiturprüfung Mathematik ab 2026“ enthalten keine Erklärungen zu Operatoren. Der LehrplanPLUS für das Gymnasium verlinkt im Fachprofil Mathematik den Grundstock von Operatoren des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) als Beschreibung der Operatoren, die in Mathematikaufgaben häufig vorkommen. Die Erklärungen hier stammen deshalb wörtlich aus diesem Grundstock. Er ordnet den Operatoren keine Anforderungsbereiche zu, deshalb fehlt diese Angabe hier. Wo der Grundstock mehrere Operatoren zusammenfasst, etwa „bestimmen, ermitteln“, stehen sie hier einzeln mit derselben Erklärung.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben — Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden — Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln — begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

18 Operatoren

Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.

  1. angeben

    Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  2. nennen

    Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  3. entscheiden

    Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  4. beurteilen

    Das zu fällende Urteil ist zu begründen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  5. beschreiben

    Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  6. erläutern

    Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  7. deuten

    Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  8. interpretieren

    Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  9. begründen

    Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  10. nachweisen

    Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  11. zeigen

    Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  12. berechnen

    Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  13. bestimmen

    Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  14. ermitteln

    Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  15. untersuchen

    Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  16. grafisch darstellen

    Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  17. zeichnen

    Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

  18. skizzieren

    Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.

    Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

Quellen
  1. LehrplanPLUS Gymnasium – Mathematik – Servicematerial „Grundstock von Operatoren (IQB)“, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 14.09.2026, abgerufen am 14.09.2026
  2. Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.