Abiturnote schätzen
Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Hamburg. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft. Verbindlich ist die Berechnung der Schule.
In Hamburg umfasst Block I 32 bis 40 Semesterergebnisse. Doppelt gewertet werden nur das profilgebende Fach und ein Kernfach auf erhöhtem Niveau, das zugleich Abiturprüfungsfach ist. In Block II gehen vier Prüfungsfächer fünffach ein.
Du bearbeitest gerade Mein Stand. Ein neues Szenario übernimmt die Zahlen des jetzigen, damit du nur das ändern musst, worin es sich unterscheidet.
Block I: Kurse der Qualifikationsphase
Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Halbjahre, die du nicht belegst, bleiben leer; für kommende Halbjahre die erwartete Punktzahl eintragen. In Hamburg werden 32 bis 40 Halbjahre eingebracht. Der Rechner wählt selbst die beste Einbringung, die die Regeln des Landes erlauben. Durchgestrichene Halbjahre zählen nicht. Doppelt gewertet: Profilgebendes Fach (Abiturprüfung im Profilbereich); Ein Kernfach (Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache) auf erhöhtem Anforderungsniveau, das Abiturprüfungsfach ist. Diese Kurse als LK eintragen. Unter „Einbringen“ lässt sich ein Fach festlegen: immer oder nie.
0 Halbjahre eingebracht von 32 bis 40
Block II: Prüfungsfächer
Für jedes der 4 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 5-fach. Die Prüfungsfächer bestimmen auch, welche Kurse Pflicht sind.
- noch offen
Block I: mindestens 200 Punkte
noch keine Eingaben
- erfüllt
Halbjahre unter 5 Punkten
0 von höchstens 6
- erfüllt
Einbringen: jedes Abiturprüfungsfach, mindestens 4 Halbjahre. alle vier Semester jedes Prüfungsfachs (einschließlich des profilgebenden Fachs, an dem sich die Prüfung im Profilbereich orientiert)
0 von 4 Halbjahren
- noch offen
Einbringen: Deutsch, mindestens 4 Halbjahre. Kernfach, vier Semester
0 von 4 Halbjahren
- noch offen
Einbringen: Mathematik, mindestens 4 Halbjahre. Kernfach, vier Semester
0 von 4 Halbjahren
- noch offen
Einbringen: fortgeführte Fremdsprache, mindestens 4 Halbjahre. Kernfach, vier Semester
0 von 4 Halbjahren
- noch offen
Einbringen: künstlerisches Fach, mindestens 4 Halbjahre. vier Semester in einem künstlerischen Fach (Theater nicht abbildbar)
0 von 4 Halbjahren
- noch offen
Einbringen: Geschichte, Politik/Gesellschaft/Wirtschaft oder Geographie, mindestens 4 Halbjahre. vier Semester in einem der Fächer
0 von 4 Halbjahren
- noch offen
Einbringen: Naturwissenschaft, mindestens 4 Halbjahre. vier Semester in einem naturwissenschaftlichen Fach
0 von 4 Halbjahren
- noch offen
Block II: mindestens 100 Punkte
noch keine Eingaben
- selbst prüfen
insgesamt mindestens 100 Punkte
derzeit 0 von 4 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
in zwei Fächern, darunter mindestens einem Fach mit erhöhten Anforderungen, jeweils mindestens 5 Punkte (einfache Wertung, entspricht 25 Punkten fünffach)
derzeit 0 von 4 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- noch offen
Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)
noch keine Eingaben
Womit gerechnet wird
Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen, je Zeile mit Quelle.
- Einzubringende Kurse
32–40 Halbjahresergebnisse
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
- Berechnung Block I
KMK-Standard · Faktor 40
Block 1 besteht aus mindestens 32 und höchstens 40 Semesterergebnissen aus vier Semestern (Kernfächer, profilgebendes Fach, weiteres Abiturprüfungsfach, Pflichtfächer nach § 7 Abs. 2, ggf. Fremdsprache nach § 7 Abs. 3, wahlweise weitere Fächer, Seminar und besondere Lernleistung). Die Ergebnisse des profilgebenden Fachs und eines Kernfachs, das Abiturprüfungsfach ist und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wurde, gehen doppelt ein, alle übrigen einfach. E I = P x 40 / S, wobei P die Punktsumme (doppelt gewertete Ergebnisse doppelt gerechnet) und S die Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewertete doppelt gezählt) ist; ganzzahlig gerundet, ab Dezimale 5 aufgerundet (§ 32 Abs. 2, Anlage 4).
Anzahl der eingebrachten Semesterergebnisse (32 bis 40 Ergebnisse, doppelt gewertete Fächer doppelt gezählt)
- Gewichtung
Profilgebendes Fach (Abiturprüfung im Profilbereich): ×2
vier Semesterergebnisse doppelt
Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) vom 25. März 2008 (HmbGVBl. S. 137), zuletzt geändert am 26. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 561, 575), § 32 Allgemeine Hochschulreife, Anlage 3 (Tabelle Abiturdurchschnittsnote), Anlage 4 (Berechnung Block 1 und Block 2), Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 26.10.2022, abgerufen am 14.09.2026
Ein Kernfach (Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache) auf erhöhtem Anforderungsniveau, das Abiturprüfungsfach ist: ×2
vier Semesterergebnisse doppelt
Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) vom 25. März 2008 (HmbGVBl. S. 137), zuletzt geändert am 26. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 561, 575), § 32 Allgemeine Hochschulreife, Anlage 3 (Tabelle Abiturdurchschnittsnote), Anlage 4 (Berechnung Block 1 und Block 2), Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 26.10.2022, abgerufen am 14.09.2026
Alle übrigen Semesterergebnisse (inkl. Seminar, besondere Lernleistung falls in Block 1): ×1
einfache Wertung
Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) vom 25. März 2008 (HmbGVBl. S. 137), zuletzt geändert am 26. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 561, 575), § 32 Allgemeine Hochschulreife, Anlage 3 (Tabelle Abiturdurchschnittsnote), Anlage 4 (Berechnung Block 1 und Block 2), Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 26.10.2022, abgerufen am 14.09.2026
- Punkte Block I
200–600
Mindestens 200 Punkte nötig.
- Pflicht einzubringen
jedes Abiturprüfungsfach: 4 Halbjahre
alle vier Semester jedes Prüfungsfachs (einschließlich des profilgebenden Fachs, an dem sich die Prüfung im Profilbereich orientiert)
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
Deutsch: 4 Halbjahre
Kernfach, vier Semester
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
Mathematik: 4 Halbjahre
Kernfach, vier Semester
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
fortgeführte Fremdsprache: 4 Halbjahre
Kernfach, vier Semester
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
künstlerisches Fach: 4 Halbjahre
vier Semester in einem künstlerischen Fach (Theater nicht abbildbar)
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
Geschichte, Politik/Gesellschaft/Wirtschaft oder Geographie: 4 Halbjahre
vier Semester in einem der Fächer
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
Naturwissenschaft: 4 Halbjahre
vier Semester in einem naturwissenschaftlichen Fach
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
Nach § 32 Absatz 2 APO-AH werden in Block 1 die vier Semester der drei Kernfächer, des profilgebenden Fachs (doppelt gewertet, wenn es zugleich Abiturprüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau ist), des weiteren Abiturprüfungsfachs sowie der nach § 7 Absatz 2 Satz 5 Nummern 1 bis 3 zu belegenden Fächer (künstlerisches Fach, Geschichte/Politik-Gesellschaft-Wirtschaft/Geographie, Naturwissenschaft) eingebracht; welches Fach als profilgebendes Fach zählt, hängt vom an der Schule gewählten Profilbereich ab und ist im Schema nicht abgebildet. Religion oder Philosophie sowie Sport sind zwar nach § 7 Absatz 2 Satz 5 Nummern 4 und 5 durchgängig zu belegen, zählen aber nicht zu den nach § 32 Absatz 2 einzubringenden Pflichtfächern. Wer bis zum Eintritt in die Studienstufe nicht mindestens vier Jahre durchgängigen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatte, muss zusätzlich zwei Semester einer neu belegten zweiten Fremdsprache einbringen (§ 7 Absatz 3, § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5); diese Bedingung hängt von der Sekundarstufe-I-Laufbahn ab und ist im Schema nicht abgebildet. Block 1 umfasst insgesamt 32 bis 40 Semesterergebnisse.
- Kurse unter 5 Punkten
Nicht mehr als ein Fünftel der eingebrachten Ergebnisse darf mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung bewertet sein; kein Ergebnis darf 0 Punkte betragen; mindestens 200 Punkte in Block 1 (§ 32 Abs. 2)
- Prüfungsfächer
4 Fächer · jedes Ergebnis ×5
Vier Prüfungsfächer in jeweils fünffacher Wertung: E II = 5 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4). Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach PF = (2s + m) / 3 ungerundet, dann mit 5 multipliziert und ganzzahlig gerundet (ab Dezimale 5 aufwärts). Wird eine besondere Lernleistung in Block 2 eingebracht, werden die vier Prüfungsfächer und die besondere Lernleistung jeweils vierfach gewertet: E II = 4 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4 + BLL) (§ 32 Abs. 3, Anlage 4).
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
- Bedingungen Block II
- insgesamt mindestens 100 Punkte
- in zwei Fächern, darunter mindestens einem Fach mit erhöhten Anforderungen, jeweils mindestens 5 Punkte (einfache Wertung, entspricht 25 Punkten fünffach)
- Punkte Block II
100–300
Mindestens 100 Punkte nötig.
- Gesamtpunktzahl
300–900
- Abiturnote
Tabelle Anlage 3 (900–823 = 1,0; 822–805 = 1,1; ... ; 318–301 = 3,9; 300 = 4,0); entspricht N = 17/3 - G/180, auf eine Dezimalstelle abgeschnitten
Zuordnung über die Punktintervalle der Tabelle; Block-1-Ergebnis und Block-2-Teilergebnisse vorher ganzzahlig gerundet (ab Dezimale 5 aufwärts)
Quelle: Anlage 3 APO-AH (zu § 32 Absatz 1), Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (Fassung vom 25. März 2008, gültig ab 1. August 2008) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2008, abgerufen am 17.09.2026
Abweichungen und Besonderheiten
- Vier Prüfungsfächer fünffach
Block 2 besteht regulär aus vier Prüfungsfächern in fünffacher Wertung; nur mit besonderer Lernleistung in Block 2 gilt Faktor 4 für fünf Komponenten.
Quelle: Anlage 4 APO-AH (zu § 32 Absätze 2 und 3), Berechnung der in Block 1 und Block 2 erreichten Gesamtpunktzahl (Fassung vom 27. März 2014, gültig ab 9. April 2014) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 09.04.2014, abgerufen am 17.09.2026
- Variable Kurszahl 32 bis 40
Zwischen 32 und 40 Semesterergebnisse können eingebracht werden; die Formel P x 40 / S normiert auf 600.
Quelle: Anlage 4 APO-AH (zu § 32 Absätze 2 und 3), Berechnung der in Block 1 und Block 2 erreichten Gesamtpunktzahl (Fassung vom 27. März 2014, gültig ab 9. April 2014) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 09.04.2014, abgerufen am 17.09.2026
- Doppelwertung nur für zwei Fächer
Doppelt gewertet werden nur das profilgebende Fach und ein Kernfach auf erhöhtem Niveau, das Abiturprüfungsfach ist; weitere Fächer auf erhöhtem Niveau zählen einfach.
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
- Unterkursregel als Fünftel
Höchstens ein Fünftel der eingebrachten Ergebnisse unter 5 Punkten (bei 40 Ergebnissen also 8, bei 32 Ergebnissen 6), keine 0 Punkte.
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
- Bedingung Block II
Nur in zwei Prüfungsfächern (darunter eines auf erhöhtem Niveau) je 5 Punkte einfach erforderlich, nicht in drei.
Quelle: § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
- Besondere Lernleistung wahlweise Block 1 oder 2
Die besondere Lernleistung kann als Semesterergebnis in Block 1 (einfach) oder in Block 2 (vierfach, dann alle Prüfungsfächer vierfach) eingebracht werden.
Quelle: Anlage 4 APO-AH (zu § 32 Absätze 2 und 3), Berechnung der in Block 1 und Block 2 erreichten Gesamtpunktzahl (Fassung vom 27. März 2014, gültig ab 9. April 2014) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 09.04.2014, abgerufen am 17.09.2026
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) vom 25. März 2008 (HmbGVBl. S. 137), zuletzt geändert am 26. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 561, 575), § 32 Allgemeine Hochschulreife, Anlage 3 (Tabelle Abiturdurchschnittsnote), Anlage 4 (Berechnung Block 1 und Block 2), Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 26.10.2022, abgerufen am 14.09.2026
- § 32 APO-AH, Allgemeine Hochschulreife (Fassung vom 16. Juni 2017, gültig ab 1. August 2018) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2018, abgerufen am 17.09.2026
- Anlage 3 APO-AH (zu § 32 Absatz 1), Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (Fassung vom 25. März 2008, gültig ab 1. August 2008) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 01.08.2008, abgerufen am 17.09.2026
- Anlage 4 APO-AH (zu § 32 Absätze 2 und 3), Berechnung der in Block 1 und Block 2 erreichten Gesamtpunktzahl (Fassung vom 27. März 2014, gültig ab 9. April 2014) · Landesrecht Hamburg, amtliche Einzelnorm, Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrechtsportal), Stand 09.04.2014, abgerufen am 17.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.