Operatoren PhysikBerlin
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 28 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
In Berlin gelten für Physik die ländergemeinsamen Operatoren des IQB. Die Erklärungen stehen deshalb in der gemeinsamen Liste, nicht noch einmal gesondert für dieses Land.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
28 Operatoren
Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.
ableiten
„auf der Grundlage von Erkenntnissen oder Daten sachgerechte Schlüsse ziehen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
abschätzen
„durch begründete Überlegungen Größenwerte angeben“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
analysieren
„wichtige Bestandteile, Eigenschaften oder Zusammenhänge auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten Chemie zusätzlich: einen Sachverhalt experimentell prüfen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
aufstellen
„chemische Formeln, Gleichungen, Reaktionsgleichungen (Wort- oder Formelgleichungen) oder Reaktionsmechanismen entwickeln“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
formulieren
„chemische Formeln, Gleichungen, Reaktionsgleichungen (Wort- oder Formelgleichungen) oder Reaktionsmechanismen entwickeln“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
Hypothesen aufstellen
„eine Vermutung über einen unbekannten Sachverhalt formulieren, die fachlich fundiert begründet wird“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
angeben
„Formeln, Regeln, Sachverhalte, Begriffe oder Daten ohne Erläuterung aufzählen bzw. wiedergeben“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
nennen
„Formeln, Regeln, Sachverhalte, Begriffe oder Daten ohne Erläuterung aufzählen bzw. wiedergeben“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
auswerten
„Beobachtungen, Daten, Einzelergebnisse oder Informationen in einen Zusammenhang stellen und daraus Schlussfolgerungen ziehen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
begründen
„Gründe oder Argumente für eine Vorgehensweise oder einen Sachverhalt nachvollziehbar darstellen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
berechnen
„Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
beschreiben
„Beobachtungen, Strukturen, Sachverhalte, Methoden, Verfahren oder Zusammenhänge strukturiert und unter Verwendung der Fachsprache formulieren“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
beurteilen
„Das zu fällende Sachurteil ist mithilfe fachlicher Kriterien zu begründen.“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
bewerten
„Das zu fällende Werturteil ist unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Werte und Normen zu begründen.“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
darstellen
„Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und unter Verwendung der Fachsprache formulieren, auch mithilfe von Zeichnungen und Tabellen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
diskutieren
„Argumente zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
erklären
„einen Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich machen, indem man ihn auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten zurückführt“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
erläutern
„einen Sachverhalt veranschaulichend darstellen und durch zusätzliche Informationen verständlich machen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
ermitteln
„ein Ergebnis oder einen Zusammenhang rechnerisch, grafisch oder experimentell bestimmen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
herleiten
„mithilfe bekannter Gesetzmäßigkeiten einen Zusammenhang zwischen chemischen bzw. physikalischen Größen herstellen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
interpretieren
„naturwissenschaftliche Ergebnisse, Beschreibungen und Annahmen vor dem Hintergrund einer Fragestellung oder Hypothese in einen nachvollziehbaren Zusammenhang bringen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
deuten
„naturwissenschaftliche Ergebnisse, Beschreibungen und Annahmen vor dem Hintergrund einer Fragestellung oder Hypothese in einen nachvollziehbaren Zusammenhang bringen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
ordnen
„Begriffe oder Gegenstände auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
planen
„zu einem vorgegebenen Problem (auch experimentelle) Lösungswege entwickeln und dokumentieren“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
skizzieren
„Sachverhalte, Prozesse, Strukturen oder Ergebnisse übersichtlich grafisch darstellen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
untersuchen
„Sachverhalte oder Phänomene mithilfe fachspezifischer Arbeitsweisen erschließen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
vergleichen
„Gemeinsamkeiten und Unterschiede kriteriengeleitet herausarbeiten“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
zeichnen
„Objekte grafisch exakt darstellen“
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
- Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder – Aufgaben für die Fächer Biologie, Chemie und Physik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Stand 31.03.2022, abgerufen am 18.09.2026
- Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife im Fach Physik, Kultusministerkonferenz, Stand 18.06.2020, abgerufen am 18.09.2026
- Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin), Stand 26.07.2024, abgerufen am 25.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.