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Operatoren · Abitur 2027 · Brandenburg

Operatoren MathematikBrandenburg

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 18 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

In Brandenburg gelten für Mathematik die ländergemeinsamen Operatoren des IQB. Die Erklärungen stehen deshalb in der gemeinsamen Liste, nicht noch einmal gesondert für dieses Land.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

18 Operatoren

Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.

  1. angeben

    „Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  2. nennen

    „Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  3. entscheiden

    „Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  4. beurteilen

    „Das zu fällende Urteil ist zu begründen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  5. beschreiben

    „Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  6. erläutern

    „Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  7. deuten

    „Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  8. interpretieren

    „Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  9. begründen

    „Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  10. nachweisen

    „Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  11. zeigen

    „Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  12. berechnen

    „Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  13. bestimmen

    „Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  14. ermitteln

    „Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  15. untersuchen

    „Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  16. grafisch darstellen

    „Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  17. zeichnen

    „Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

  18. skizzieren

    „Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.“

    Quelle: Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

Quellen
  1. Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder – Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Stand 28.02.2019, abgerufen am 18.09.2026
  2. Begleitende Dokumente zu den gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Stand 18.09.2026, abgerufen am 18.09.2026
  3. Fachbrief Nr. 3 Mathematik (August 2019): Zentralabitur 2021, Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 27.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.