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Operatoren · Abitur 2027 · Niedersachsen

Operatoren GeschichteNiedersachsen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 21 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Niedersachsen führt für Geschichte eine eigene, gemeinsam mit den Fächern Erdkunde, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre geltende Operatorenliste, die sich nicht auf den bundesweiten EPA-Grundstock stützt. Aufgenommen sind nur die Operatoren, die für Geschichte gelten; einzelne Operatoren der gemeinsamen Liste sind ausdrücklich nur für Erdkunde und Politik-Wirtschaft bestimmt und deshalb hier nicht enthalten.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

21 Operatoren

  1. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „strukturiert und fachsprachlich angemessen Materialien vorstellen und/oder Sachverhalte darlegen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  2. gliedern

    Anforderungsbereich I
    „einen Raum, eine Zeit oder einen Sachverhalt nach selbst gewählten oder vorgegebenen Kriterien systematisierend ordnen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  3. wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „Kenntnisse (Sachverhalte, Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und/oder (Teil-)Aussagen mit eigenen Worten sprachlich distanziert, unkommentiert und strukturiert darstellen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  4. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte auf wesentliche Aspekte reduzieren und sprachlich distanziert, unkommentiert und strukturiert wiedergeben“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  5. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Materialien, Sachverhalte oder Räume beschreiben, kriterienorientiert oder aspektgeleitet erschließen und strukturiert darstellen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  6. charakterisieren

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben, typische Merkmale kennzeichnen und diese dann gegebenenfalls unter einem oder mehreren bestimmten Gesichtspunkten zusammenführen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  7. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „begründet eine Position oder ein Material zuordnen oder einen Sachverhalt begründet in einen Zusammenhang stellen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  8. erklären

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte so darstellen, gegebenenfalls mit Theorien und Modellen, dass Bedingungen, Ursachen, Gesetzmäßigkeiten und/oder Funktionszusammenhänge verständlich werden“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  9. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte erklären und in ihren komplexen Beziehungen an Beispielen und/oder Theorien verdeutlichen, auf Grundlage von Kenntnissen beziehungsweise Materialanalyse“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  10. gegenüberstellen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte, Aussagen oder Materialien kontrastierend darstellen und gewichten“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  11. herausarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „Materialien auf bestimmte, explizit nicht unbedingt genannte Sachverhalte hin untersuchen und Zusammenhänge zwischen den Sachverhalten herstellen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  12. in Beziehung setzen

    Anforderungsbereich II
    „Zusammenhänge zwischen Materialien und Sachverhalten aspektgeleitet und kriterienorientiert herstellen und erläutern“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  13. nachweisen

    Anforderungsbereich II
    „Materialien auf Bekanntes hin untersuchen und belegen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  14. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede von Sachverhalten kriterienorientiert darlegen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  15. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „den Stellenwert von Sachverhalten oder Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  16. entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt oder zu einer Problemstellung eine Einschätzung, ein Lösungsmodell, eine Gegenposition oder ein begründetes Lösungskonzept darlegen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  17. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, abwägende Auseinandersetzung führen und zu einem begründeten Sach- und/oder Werturteil kommen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  18. sich auseinandersetzen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt, einem Konzept, einer Problemstellung oder einer These eine Argumentation entwickeln, die zu einem begründeten Sach- und/oder Werturteil führt“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  19. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „Beurteilung mit zusätzlicher Reflexion individueller, sachbezogener und/oder politischer Wertmaßstäbe, die Pluralität gewährleisten und zu einem begründeten eigenen Werturteil führt“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  20. überprüfen

    Anforderungsbereich III
    „Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit beziehungsweise auf ihre innere Logik hin untersuchen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

  21. interpretieren

    Anforderungsbereiche I, II und III
    „Sinnzusammenhänge aus Quellen erschließen und ein begründetes Sachurteil oder eine Stellungnahme abgeben, die auf einer Analyse beruhen“

    Quelle: Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

Quellen
  1. Operatoren für die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 01.02.2024, abgerufen am 06.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.