Operatoren MathematikNiedersachsen
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 21 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Öffentlicher Text in ganzen Sätzen. In Niedersachsen gilt für Mathematik eine eigene Operatorenliste des Kultusministeriums; sie ordnet den Operatoren keine Anforderungsbereiche zu.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
21 Operatoren
Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.
angeben
„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
nennen
„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
entscheiden
„Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
beurteilen
„Das zu fällende Urteil ist zu begründen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
beschreiben
„Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
erläutern
„Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
deuten
„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
interpretieren
„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
begründen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
nachweisen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
zeigen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
herleiten
„Aus bekannten Sachverhalten oder Aussagen muss nach gültigen Schlussregeln mit Berechnungen oder logischen Begründungen die Entstehung eines neuen Sachverhaltes dargelegt werden. In einer mehrstufigen Argumentationskette können Zwischenschritte mit digitalen Mathematikwerkzeugen durchgeführt werden – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
berechnen
„Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen. Für die Berechnung der Extrempunkte einer Funktion f ist es beispielsweise nicht zulässig, diese direkt aus dem Graphen von f abzulesen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
bestimmen
„Ein möglicher Lösungsweg muss dargestellt und das Ergebnis formuliert werden. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
ermitteln
„Ein möglicher Lösungsweg muss dargestellt und das Ergebnis formuliert werden. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
klassifizieren
„Eine Menge von Objekten muss nach vorgegebenen oder selbstständig zu wählenden Kriterien in Klassen eingeteilt werden. Eine Begründung der vorgegebenen bzw. selbstgewählten Kriterien wird ggf. gesondert gefordert.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
vergleichen
„Sachverhalte, Objekte oder Verfahren müssen gegenübergestellt und Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede müssen festgestellt werden. Ggf. müssen Vergleichskriterien festgelegt werden. Eine Bewertung wird ggf. gesondert gefordert.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
untersuchen
„Eigenschaften von oder Beziehungen zwischen Objekten müssen herausgefunden und dargelegt werden. Je nach Sachverhalt kann zum Beispiel ein Strukturieren, Ordnen oder Klassifizieren notwendig sein. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
grafisch darstellen
„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
zeichnen
„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
skizzieren
„Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.“
Quelle: Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
- Operatoren für das Fach Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 12.08.2019, abgerufen am 27.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.