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Operatoren · Abitur 2027 · Nordrhein-Westfalen

Operatoren RechtNordrhein-Westfalen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 17 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Nordrhein-Westfalen führt für Recht eine eigene amtliche Operatorenübersicht. Jedem Operator ist ein Anforderungsbereich oder eine Bandbreite zugeordnet. Typisch für das Fach ist subsumieren: prüfen, ob ein Sachverhalt unter eine Rechtsnorm fällt.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

17 Operatoren

  1. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Materialien/Sachverhalte und Zusammenhänge in ihren Einzelaspekten nach vorgegebenen oder selbst gewählten Aspekten erschließen und darstellen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  2. begutachten

    Anforderungsbereiche II und III
    „aus verschiedenen Positionen eine Regelung bezüglich der rechtssystematischen Stimmigkeit und sozialpolitisch-ethischen Zielgerechtigkeit einschätzen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  3. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „Merkmale/Aspekte eines Sachverhaltes oder eines Materials detailliert wiedergeben (alternativ: detailliert darstellen)“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  4. beurteilen

    Anforderungsbereiche II und III
    „zu Aussagen/Sachverhalten/Problemen ein fachlich begründetes Urteil entwickeln“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  5. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „zu Aussagen/Sachverhalten/Problemen nach ausgewiesenen eigenen Wertmaßstäben ein fachlich abgesichertes eigenes Urteil formulieren“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  6. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte oder Positionen in einen anderen Zusammenhang stellen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  7. entwerfen

    Anforderungsbereiche II und III
    „ein inhaltliches und/oder formales Konzept für eine rechtliche Positionsvertretung erstellen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  8. entwickeln

    Anforderungsbereiche II und III
    „zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungskonzept, Handlungskonsequenzen oder einen Handlungsplan entwerfen und begründend darstellen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  9. erklären

    Anforderungsbereiche I und II
    „Begründungszusammenhänge eines Textes oder einer Position darlegen/Sachverhalte in fachliche Zusammenhänge stellen und veranschaulichen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  10. erläutern

    Anforderungsbereiche I und II
    „einen Sachverhalt mit zusätzlichen Informationen/Beispielen veranschaulichen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  11. nennen

    Anforderungsbereich I
    „Informationen/Sachverhalte/Merkmale zielgerichtet unkommentiert zusammentragen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  12. sich auseinandersetzen mit

    Anforderungsbereiche II und III
    „zu einer Problemstellung eine kontroverse Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten eigenen Beurteilung/Stellungnahme führt“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  13. Stellung nehmen

    Anforderungsbereiche II und III
    „eine Problemstellung/eine Bewertung/eine Position auf der Grundlage fachlicher Kenntnisse prüfen und nach sorgfältiger Abwägung eine Einschätzung formulieren“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  14. subsumieren

    Anforderungsbereich II
    „anhand eines vorgegebenen Schemas prüfen, ob ein Sachverhalt unter eine (Rechts-)Norm fällt“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  15. überprüfen

    Anforderungsbereiche II und III
    „eine Textaussage/These/Argumentation/einen Sachverhalt/ein Analyseergebnis nach selbst gewählten, ausgewiesenen Aspekten auf Angemessenheit hin untersuchen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  16. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Gemeinsamkeiten/Unterschiede/Ähnlichkeiten von Textaussagen/Sachverhalten/Denkansätzen nach vorgegebenen oder selbst gewählten Aspekten gegenüberstellend darstellen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  17. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte/Aussagen komprimiert darstellen“

    Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.