Operatoren RechtNordrhein-Westfalen
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 17 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Nordrhein-Westfalen führt für Recht eine eigene amtliche Operatorenübersicht. Jedem Operator ist ein Anforderungsbereich oder eine Bandbreite zugeordnet. Typisch für das Fach ist subsumieren: prüfen, ob ein Sachverhalt unter eine Rechtsnorm fällt.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
17 Operatoren
analysieren
Anforderungsbereich II„Materialien/Sachverhalte und Zusammenhänge in ihren Einzelaspekten nach vorgegebenen oder selbst gewählten Aspekten erschließen und darstellen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
begutachten
Anforderungsbereiche II und III„aus verschiedenen Positionen eine Regelung bezüglich der rechtssystematischen Stimmigkeit und sozialpolitisch-ethischen Zielgerechtigkeit einschätzen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
beschreiben
Anforderungsbereich I„Merkmale/Aspekte eines Sachverhaltes oder eines Materials detailliert wiedergeben (alternativ: detailliert darstellen)“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
beurteilen
Anforderungsbereiche II und III„zu Aussagen/Sachverhalten/Problemen ein fachlich begründetes Urteil entwickeln“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
bewerten
Anforderungsbereich III„zu Aussagen/Sachverhalten/Problemen nach ausgewiesenen eigenen Wertmaßstäben ein fachlich abgesichertes eigenes Urteil formulieren“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
einordnen
Anforderungsbereich II„Sachverhalte oder Positionen in einen anderen Zusammenhang stellen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
entwerfen
Anforderungsbereiche II und III„ein inhaltliches und/oder formales Konzept für eine rechtliche Positionsvertretung erstellen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
entwickeln
Anforderungsbereiche II und III„zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungskonzept, Handlungskonsequenzen oder einen Handlungsplan entwerfen und begründend darstellen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
erklären
Anforderungsbereiche I und II„Begründungszusammenhänge eines Textes oder einer Position darlegen/Sachverhalte in fachliche Zusammenhänge stellen und veranschaulichen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
erläutern
Anforderungsbereiche I und II„einen Sachverhalt mit zusätzlichen Informationen/Beispielen veranschaulichen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
nennen
Anforderungsbereich I„Informationen/Sachverhalte/Merkmale zielgerichtet unkommentiert zusammentragen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
sich auseinandersetzen mit
Anforderungsbereiche II und III„zu einer Problemstellung eine kontroverse Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten eigenen Beurteilung/Stellungnahme führt“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen
Anforderungsbereiche II und III„eine Problemstellung/eine Bewertung/eine Position auf der Grundlage fachlicher Kenntnisse prüfen und nach sorgfältiger Abwägung eine Einschätzung formulieren“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
subsumieren
Anforderungsbereich II„anhand eines vorgegebenen Schemas prüfen, ob ein Sachverhalt unter eine (Rechts-)Norm fällt“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
überprüfen
Anforderungsbereiche II und III„eine Textaussage/These/Argumentation/einen Sachverhalt/ein Analyseergebnis nach selbst gewählten, ausgewiesenen Aspekten auf Angemessenheit hin untersuchen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
vergleichen
Anforderungsbereich II„Gemeinsamkeiten/Unterschiede/Ähnlichkeiten von Textaussagen/Sachverhalten/Denkansätzen nach vorgegebenen oder selbst gewählten Aspekten gegenüberstellend darstellen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
zusammenfassen
Anforderungsbereich I„Sachverhalte/Aussagen komprimiert darstellen“
Quelle: Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
- Recht, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 30.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.