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Operatoren · Abitur 2027 · Nordrhein-Westfalen

Operatoren SozialkundeNordrhein-Westfalen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 29 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Nordrhein-Westfalen führt eine eigene amtliche Operatorenübersicht für Sozialwissenschaften. Sie übernimmt die Erklärungen der bundesweiten Prüfungsanforderungen, weist aber jedem Operator eine Bandbreite von Anforderungsbereichen zu. Wo das Dokument überwiegend einen Bereich nennt, ist hier nur dieser Bereich erfasst.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

29 Operatoren

  1. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert oder aspektgeleitet erschließen, in systematische Zusammenhänge einordnen und Hintergründe und Beziehungen herausarbeiten“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  2. auswerten

    Anforderungsbereich II
    „Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  3. begründen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt komplexe Grundgedanken unter dem Aspekt der Kausalität argumentativ und schlüssig entwickeln“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  4. benennen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Sachverhalte, Strukturen und Prozesse begrifflich präzise aufführen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  5. beschreiben

    Anforderungsbereiche I und II
    „wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  6. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „den Stellenwert von Sachverhalten oder Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  7. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „wie beurteilen, aber zusätzlich mit Reflexion individueller und politischer Wertmaßstäbe, die Pluralität gewährleisten und zu einem begründeten eigenen Werturteil führen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  8. charakterisieren

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenführen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  9. darstellen

    Anforderungsbereiche I und II
    „wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  10. diskutieren

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  11. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „eine Position zuordnen oder einen Sachverhalt in einen Zusammenhang stellen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  12. entwerfen

    Anforderungsbereich III
    „ein Konzept in seinen wesentlichen Zügen erstellen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  13. entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt oder zu einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition, ein Lösungskonzept oder einen Regelungsentwurf begründend skizzieren“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  14. erklären

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  15. erläutern

    Anforderungsbereiche II und III
    „wie erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  16. ermitteln

    Anforderungsbereich II
    „aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  17. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begründeten Bewertung gelangen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  18. erschließen

    Anforderungsbereich II
    „aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  19. gestalten

    Anforderungsbereich III
    „produktorientierte Bearbeitung von Aufgabenstellungen. Dazu zählen unter anderem das Entwerfen von eigenen Reden, Strategien, Beratungsskizzen, Karikaturen, Szenarien, Spots und von anderen medialen Produkten sowie das Entwickeln von eigenen Handlungsvorschlägen und Modellen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  20. herausarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  21. interpretieren

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sinnzusammenhänge aus Materialien erschließen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  22. nennen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  23. problematisieren

    Anforderungsbereich III
    „Widersprüche herausarbeiten, Positionen oder Theorien begründend hinterfragen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  24. prüfen

    Anforderungsbereich III
    „Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  25. sich auseinandersetzen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  26. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „wie beurteilen, aber zusätzlich mit Reflexion individueller und politischer Wertmaßstäbe, die Pluralität gewährleisten und zu einem begründeten eigenen Werturteil führen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  27. überprüfen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  28. vergleichen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszufinden“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  29. widerlegen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Argumente anführen, dass Daten, eine Behauptung, ein Konzept oder eine Position nicht haltbar sind“

    Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.