Operatoren SozialkundeNordrhein-Westfalen
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 29 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Nordrhein-Westfalen führt eine eigene amtliche Operatorenübersicht für Sozialwissenschaften. Sie übernimmt die Erklärungen der bundesweiten Prüfungsanforderungen, weist aber jedem Operator eine Bandbreite von Anforderungsbereichen zu. Wo das Dokument überwiegend einen Bereich nennt, ist hier nur dieser Bereich erfasst.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
29 Operatoren
analysieren
Anforderungsbereich II„Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert oder aspektgeleitet erschließen, in systematische Zusammenhänge einordnen und Hintergründe und Beziehungen herausarbeiten“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
auswerten
Anforderungsbereich II„Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
begründen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt komplexe Grundgedanken unter dem Aspekt der Kausalität argumentativ und schlüssig entwickeln“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
benennen
Anforderungsbereiche I und II„Sachverhalte, Strukturen und Prozesse begrifflich präzise aufführen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
beschreiben
Anforderungsbereiche I und II„wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
beurteilen
Anforderungsbereich III„den Stellenwert von Sachverhalten oder Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
bewerten
Anforderungsbereich III„wie beurteilen, aber zusätzlich mit Reflexion individueller und politischer Wertmaßstäbe, die Pluralität gewährleisten und zu einem begründeten eigenen Werturteil führen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
charakterisieren
Anforderungsbereiche II und III„Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenführen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
darstellen
Anforderungsbereiche I und II„wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
diskutieren
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
einordnen
Anforderungsbereich II„eine Position zuordnen oder einen Sachverhalt in einen Zusammenhang stellen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
entwerfen
Anforderungsbereich III„ein Konzept in seinen wesentlichen Zügen erstellen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
entwickeln
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt oder zu einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition, ein Lösungskonzept oder einen Regelungsentwurf begründend skizzieren“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
erklären
Anforderungsbereich II„Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
erläutern
Anforderungsbereiche II und III„wie erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
ermitteln
Anforderungsbereich II„aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
erörtern
Anforderungsbereich III„zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begründeten Bewertung gelangen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
erschließen
Anforderungsbereich II„aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
gestalten
Anforderungsbereich III„produktorientierte Bearbeitung von Aufgabenstellungen. Dazu zählen unter anderem das Entwerfen von eigenen Reden, Strategien, Beratungsskizzen, Karikaturen, Szenarien, Spots und von anderen medialen Produkten sowie das Entwickeln von eigenen Handlungsvorschlägen und Modellen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
herausarbeiten
Anforderungsbereich II„aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
interpretieren
Anforderungsbereiche II und III„Sinnzusammenhänge aus Materialien erschließen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
nennen
Anforderungsbereiche I und II„Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
problematisieren
Anforderungsbereich III„Widersprüche herausarbeiten, Positionen oder Theorien begründend hinterfragen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
prüfen
Anforderungsbereich III„Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
sich auseinandersetzen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen
Anforderungsbereich III„wie beurteilen, aber zusätzlich mit Reflexion individueller und politischer Wertmaßstäbe, die Pluralität gewährleisten und zu einem begründeten eigenen Werturteil führen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
überprüfen
Anforderungsbereiche II und III„Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
vergleichen
Anforderungsbereiche II und III„Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszufinden“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
widerlegen
Anforderungsbereiche II und III„Argumente anführen, dass Daten, eine Behauptung, ein Konzept oder eine Position nicht haltbar sind“
Quelle: Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
- Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.