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Operatoren · Abitur 2027 · Nordrhein-Westfalen

Operatoren TechnikNordrhein-Westfalen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 44 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Nordrhein-Westfalen führt für Technik eine eigene amtliche Operatorenübersicht. Jedem Operator ist ein Anforderungsbereich oder eine Bandbreite zugeordnet; mehrere Operatoren sind gleich definiert, etwa berechnen und bestimmen.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

44 Operatoren

  1. ableiten

    Anforderungsbereich II
    „auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  2. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „wichtige Aspekte technikwissenschaftlicher oder soziotechnischer Sachverhalte auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  3. angeben

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte wie Daten, Fakten, Regeln, Aussagen ohne Erläuterungen aufzählen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  4. anwenden

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  5. auswerten

    Anforderungsbereich II
    „Informationen, Daten, Einzelergebnisse oder sonstige Sachverhalte in einen Zusammenhang stellen und ggf. zu einer Gesamtaussage zusammenführen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  6. aufstellen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen; eine Hypothese, eine Skizze, ein Experiment, ein Modell oder eine Theorie schrittweise weiterführen und ausbauen; einen theoretischen technischen Lösungsansatz konkretisieren (z. B. in Form einer elektronischen Schaltung)“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  7. begründen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursache und Wirkung zurückführen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  8. berechnen

    Anforderungsbereiche I und II
    „aus Größengleichungen fachspezifische Größen gewinnen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  9. beschreiben

    Anforderungsbereiche I und II
    „Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig wiedergeben“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  10. bestätigen

    Anforderungsbereich III
    „die Gültigkeit einer Aussage (z. B. einer Hypothese) oder einer Modellvorstellung verifizieren“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  11. bestimmen

    Anforderungsbereiche I und II
    „aus Größengleichungen fachspezifische Größen gewinnen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  12. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  13. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung von geeigneten Bewertungskriterien ein begründetes Urteil abgeben“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  14. darstellen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Bezüge strukturiert und fachsprachlich korrekt wiedergeben“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  15. deuten

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte in einen Erklärungszusammenhang bringen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  16. diskutieren

    Anforderungsbereich III
    „im Zusammenhang mit Sachverhalten, Aussagen oder Thesen unterschiedliche Positionen bzw. Pro- und Contra-Argumente einander gegenüberstellen und abwägen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  17. dokumentieren

    Anforderungsbereich I
    „alle notwendigen Erklärungen, Herleitungen und Skizzen darstellen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  18. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „mit erläuternden Hinweisen in einen genannten Zusammenhang einfügen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  19. entwerfen

    Anforderungsbereiche II und III
    „zu einem vorgegebenen Problem eine Lösung durch systematische und kreative Arbeit finden“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  20. entwickeln

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen; eine Hypothese, eine Skizze, ein Experiment, ein Modell oder eine Theorie schrittweise weiterführen und ausbauen; einen theoretischen technischen Lösungsansatz konkretisieren (z. B. in Form einer elektronischen Schaltung)“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  21. erklären

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt mit Hilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich machen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  22. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt durch zusätzliche Informationen veranschaulichen und verständlich machen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  23. ermitteln

    Anforderungsbereich II
    „einen fachspezifischen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  24. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „im Zusammenhang mit Sachverhalten, Aussagen oder Thesen unterschiedliche Positionen bzw. Pro- und Contra-Argumente einander gegenüberstellen und abwägen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  25. erstellen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden in übersichtlicher, fachlich sachgerechter oder vorgegebener Form darstellen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  26. herleiten

    Anforderungsbereiche I und II
    „aus Größengleichungen durch mathematische Operationen eine physikalisch-technische Größe freistellen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  27. interpretieren

    Anforderungsbereiche II und III
    „fachspezifische Zusammenhänge in Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  28. Lösungsvorschläge entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „einen ungeklärten bzw. strittigen Sachverhalt zu einer problemorientierten, begründeten Entscheidung bringen/einen eigenständigen Entwurf für eine solche Entscheidung vorlegen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  29. nennen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte wie Daten, Fakten, Regeln, Aussagen ohne Erläuterungen aufzählen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  30. ordnen

    Anforderungsbereich II
    „vorgegebene Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  31. planen

    Anforderungsbereiche II und III
    „zu einem vorgegebenen Problem eine Lösung durch systematische und kreative Arbeit finden“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  32. prüfen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  33. skizzieren

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und in konzentrierter Form grafisch und/oder sprachlich übersichtlich darstellen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  34. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  35. strukturieren

    Anforderungsbereich II
    „vorgegebene Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  36. überprüfen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  37. übertragen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  38. untersuchen

    Anforderungsbereich II
    „wichtige Aspekte technikwissenschaftlicher oder soziotechnischer Sachverhalte auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten, wobei ggf. zusätzliche praktische Anteile enthalten sein können“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  39. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  40. wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte wie Daten, Fakten, Regeln, Aussagen ohne Erläuterungen aufzählen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  41. zeichnen

    Anforderungsbereiche I und II
    „eine möglichst exakte grafische Darstellung beobachtbarer oder gegebener Strukturen anfertigen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  42. zeigen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursache und Wirkung zurückführen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  43. zuordnen

    Anforderungsbereiche II und III
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  44. zusammenfassen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und in konzentrierter Form grafisch und/oder sprachlich übersichtlich darstellen“

    Quelle: Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Technik, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.