Zum Inhalt springen
Operatoren · Abitur 2027 · Saarland

Operatoren KunstSaarland

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 26 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Die Formulierung der Aufgabenstellungen orientiert sich an diesen Operatoren, geordnet nach Anforderungsbereich.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

26 Operatoren

  1. nennen

    Anforderungsbereich I
    „Ohne nähere Erläuterungen Kenntnisse auflisten oder zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu bewerten.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  2. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „Sachliche, auf Erklärung und Wertung verzichtende Darstellung von bild- oder textbezogenen Sachverhalten.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  3. darstellen, wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „Zusammenhängende strukturierte und fachsprachlich angemessene Wiedergabe von bild- oder textbezogenen Sachverhalten.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  4. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte auf wesentliche Aspekte reduzieren und diese sprachlich strukturiert und mit eigenen Worten darlegen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  5. anfertigen, herstellen

    Anforderungsbereich I
    „Unterschiedliche Werkmittel und gestalterische Verfahren zur Lösung einer vorgegebenen Gestaltungsaufgabe verwenden.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  6. dokumentieren

    Anforderungsbereich I
    „Prozesse, Techniken, Ereignisse oder Bilder knapp und ohne Auswertung darstellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  7. analysieren, untersuchen

    Anforderungsbereich II
    „Bild- oder textbezogene Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  8. charakterisieren

    Anforderungsbereich II
    „Typische Merkmale, Strukturen und Besonderheiten eines bild- oder textbezogenen Sachverhaltes deutlich machen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  9. begründen

    Anforderungsbereich II
    „Einen Sachverhalt durch nachvollziehbare Argumente stützen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  10. einordnen, zuordnen

    Anforderungsbereich II
    „Bild- oder textbezogene Sachverhalte unter Verwendung von Vorwissen begründet in einen Zusammenhang stellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  11. erklären

    Anforderungsbereich II
    „Ursachen und Begründungszusammenhänge bestimmter Sachverhalte darstellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  12. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „Wie erklären, aber Verdeutlichung durch zusätzliche Beispiele und Informationen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  13. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  14. entwerfen

    Anforderungsbereich II
    „Zu einem konkreten Auftrag eine bildnerische Idee oder ein gestalterisches Konzept erarbeiten.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  15. erproben, experimentieren

    Anforderungsbereich II
    „Verschiedene Materialien, Techniken, Prozesse, Wirkungen und Möglichkeiten prüfen und anwenden.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  16. anwenden

    Anforderungsbereich II
    „Erlernte und geübte Arbeits- und Gestaltungsverfahren auswählen und gezielt auf eine bildnerische Problematik anwenden.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  17. verändern, bearbeiten

    Anforderungsbereich II
    „Eine vorgegebene Gestaltung erweitern und überarbeiten.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  18. präsentieren

    Anforderungsbereich II
    „Ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang, eine Methode vorführen, vorzeigen, ausstellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  19. interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „Auf der Grundlage einer Analyse Sinnzusammenhänge methodisch reflektiert erschließen, um zu einer schlüssigen Gesamtauslegung eines bild- oder textbezogenen Sachverhaltes zu gelangen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  20. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „Zu einem bild- oder textbezogenen Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden Stellung nehmen, um zu einer begründeten Einschätzung zu gelangen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  21. bewerten, Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „Wie beurteilen, aber zusätzlich mit Reflexion individueller Wertmaßstäbe, die zu einem begründeten Werturteil führen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  22. erörtern, diskutieren

    Anforderungsbereich III
    „Ein Bewertungsproblem erfassen, unterschiedliche Positionen im Hinblick auf ihre Stichhaltigkeit abwägen und zu einem begründeten Urteil kommen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  23. entwickeln, konzipieren

    Anforderungsbereich III
    „Bilder, Bildkonzepte, Prozesse selbstständig planen, entwerfen und entwickeln.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  24. gestalten

    Anforderungsbereich III
    „Eine Gestaltungsidee unter Anwendung geeigneter bildnerischer Mittel selbstständig umsetzen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  25. umgestalten

    Anforderungsbereich III
    „Eine vorgegebene Gestaltung in einen neuen Kontext bringen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  26. finden, erfinden

    Anforderungsbereich III
    „Selbstständig eine sinnvolle gestalterische Problemlösung finden, die sich deutlich von bekannten Ansätzen unterscheidet.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

Quellen
  1. Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Bildende Kunst (APA Bildende Kunst), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.