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Operatoren · Abitur 2027 · Saarland

Operatoren MusikSaarland

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 29 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Die Formulierung der Aufgabenstellungen orientiert sich an diesen Operatoren, geordnet nach Anforderungsbereich.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

29 Operatoren

  1. wahrnehmen, darüber sprechen, sich äußern, kommunizieren

    Anforderungsbereich I
    „Subjektive Höreindrücke verständlich machen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  2. hörend erfassen, am Notentext verfolgen

    Anforderungsbereich I
    „Musikalische Sachverhalte und Verlaufsstrukturen hörend erkennen und in Worte fassen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  3. nennen, benennen

    Anforderungsbereich I
    „Einen Sachverhalt oder Bezeichnungen zielgerichtet begrifflich anführen, ohne sie zu kommentieren, oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  4. erfassen, erkennen, beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „Wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig mit eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  5. darstellen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte, Zusammenhänge, Probleme ausführlich objektiv wiedergeben.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  6. herausarbeiten

    Anforderungsbereich I
    „Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und gegebenenfalls berechnen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  7. dokumentieren, notieren

    Anforderungsbereich I
    „Etwas schriftlich darstellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  8. bearbeiten

    Anforderungsbereich II
    „Klangdateien mithilfe von Software verändern.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  9. produzieren

    Anforderungsbereich II
    „Ein Musikstück medial aufnehmen und gegebenenfalls technisch bearbeiten.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  10. entwerfen, skizzieren

    Anforderungsbereich II
    „Musikalische Sachverhalte und Strukturen auf Grundlegendes begrenzt darstellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  11. anwenden, einsetzen

    Anforderungsbereich II
    „Modelle, Theorien, Regeln auf Sachverhalte oder Materialien übertragen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  12. charakterisieren, erkunden

    Anforderungsbereich II
    „Typische Merkmale, Strukturen und Besonderheiten eines Sachverhalts oder eines Materials deutlich machen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  13. erarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „Aus gegebenem Material bestimmte musikalische Sachverhalte erkennen und anwenden.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  14. erklären

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte fachsprachlich in einen Zusammenhang stellen und Hintergründe beziehungsweise Ursachen aufzeigen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  15. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „Einen Sachverhalt oder ein Material und seine Hintergründe verdeutlichen, in einen Zusammenhang einordnen und anschaulich machen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  16. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen über Musik, Sachverhalte, Hörerlebnisse oder Problemstellungen in einen Kontext stellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  17. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  18. zuordnen, unterscheiden

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte und Hörerlebnisse miteinander in Beziehung setzen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  19. reflektieren

    Anforderungsbereich II
    „Sinnzusammenhänge mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fakten in Beziehung setzen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  20. erstellen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen grafisch darstellen und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  21. begründen

    Anforderungsbereich II
    „Komplexe Grundgedanken argumentativ schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  22. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Materialien oder Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  23. gestalten

    Anforderungsbereich III
    „Musik vokal oder instrumental realisieren und interpretieren.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  24. erfinden, improvisieren, vertonen, verklanglichen

    Anforderungsbereich III
    „Aufgabenstellungen produktorientiert bearbeiten sowie eigene Gestaltungsideen entwickeln und umsetzen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  25. bewerten, einschätzen, Stellung beziehen

    Anforderungsbereich III
    „Einen Sachverhalt oder ein Material nach selbst gewählten und begründeten Normen oder Kriterien beurteilen, wobei persönliche Wertbezüge offenbart werden.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  26. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „Ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe offengelegt werden.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  27. erörtern, diskutieren

    Anforderungsbereich III
    „Ein Bewertungsproblem erfassen, unterschiedliche Positionen auf ihre Stichhaltigkeit abwägen und zu einem begründeten Urteil kommen.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  28. interpretieren (Musik)

    Anforderungsbereich III
    „Musik vokal oder instrumental nach ausgewählten und nachvollziehbaren Wertmaßstäben präsentieren.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

  29. interpretieren (Text)

    Anforderungsbereich III
    „Elemente, Sinnzusammenhänge und strukturelle Kennzeichen aus Materialien oder Sachverhalten unter gegebener Fragestellung herausarbeiten und die Ergebnisse in einer zusammenfassenden Gesamtaussage darstellen, die auf einer Analyse, Erläuterung und Bewertung aufbaut.“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

Quellen
  1. Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Musik (APA Musik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Stand 01.07.2019, abgerufen am 08.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.