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Operatoren · Abitur 2027 · Sachsen

Operatoren MathematikSachsen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 18 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

In Sachsen gelten für Mathematik die ländergemeinsamen Operatoren des IQB. Die Erklärungen stehen deshalb in der gemeinsamen Liste, nicht noch einmal gesondert für dieses Land.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

18 Operatoren

Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.

  1. angeben

    „Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  2. nennen

    „Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  3. entscheiden

    „Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  4. beurteilen

    „Das zu fällende Urteil ist zu begründen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  5. beschreiben

    „Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  6. erläutern

    „Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  7. deuten

    „Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  8. interpretieren

    „Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  9. begründen

    „Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  10. nachweisen

    „Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  11. zeigen

    „Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  12. berechnen

    „Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  13. bestimmen

    „Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  14. ermitteln

    „Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  15. untersuchen

    „Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  16. grafisch darstellen

    „Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  17. zeichnen

    „Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

  18. skizzieren

    „Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.“

    Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

Quellen
  1. Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder – Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Stand 28.02.2019, abgerufen am 18.09.2026
  2. Begleitende Dokumente zu den gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Stand 18.09.2026, abgerufen am 18.09.2026
  3. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2027 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2027), Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Stand 06.05.2025, abgerufen am 25.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.