Französisch
Leistungsfach: 255 Minuten (4 Stunden 15 Minuten)
Schriftlich geprüft wird in Baden-Württemberg nur das Leistungsfach. Die Auswahlzeit ist in der Bearbeitungszeit bereits enthalten. Zwischen dem Prüfungsteil Hörverstehen und dem Prüfungsteil Schreiben liegt eine Pause von fünfzehn Minuten, die nicht zur Bearbeitungszeit zählt.
Leistungsfach
- Bearbeitungszeit
- 255Minuten· 4 Stunden 15 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Teil I (Hörverstehen) wird ohne Auswahl bearbeitet. Für Teil II (Schreiben) erhält der Prüfling zwei vollständige Aufgaben zur Auswahl, eine mit literarischer und eine mit nicht literarischer Textgrundlage, von denen eine zu bearbeiten ist. Innerhalb der Teilaufgabe II.3 besteht zusätzlich die Wahl zwischen einer persönlichen Stellungnahme und einer gestaltenden Schreibaufgabe.
- Aufbau
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil I prüft isoliert das Hörverstehen anhand eines unbekannten Hördokuments von rund dreißig Minuten Länge, das zweimal vorgespielt wird; danach werden alle Unterlagen zu Teil I eingesammelt. Nach einer fünfzehnminütigen Pause folgt Teil II zum Kompetenzbereich Schreiben mit integriertem Leseverstehen: Teilaufgabe II.1 verlangt eine aspektbezogene Zusammenfassung, Teilaufgabe II.2 eine am Text belegte Analyse der Aussageabsicht unter Einbeziehung von Gestaltungsmitteln, Teilaufgabe II.3 wahlweise eine persönliche Stellungnahme oder eine gestaltende Schreibaufgabe. Für Teil II stehen 225 Minuten einschließlich Auswahlzeit zur Verfügung.
Hilfsmittel
Zugelassen
Einsprachiges Wörterbuch (Französisch)
zugelassenZweisprachiges Wörterbuch (Französisch-Deutsch / Deutsch-Französisch)
zugelassenNachschlagewerk zur deutschen Rechtschreibung
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Facherlass für die Abiturprüfung 2027 (Fach Französisch u.a.) - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Kultusministerium Baden-Württemberg, Stand 09.09.2025, abgerufen am 06.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Baden-Württemberg weist für Französisch nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Facherlass für die Abiturprüfung 2027 (Fach Französisch u.a.) - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Kultusministerium Baden-Württemberg, Stand 09.09.2025, abgerufen am 06.10.2026