Griechisch
Leistungsfach: 300 Minuten (5 Stunden)
Schriftlich geprüft wird in Baden-Württemberg nur das Leistungsfach. Übersetzungsaufgabe und Interpretationsaufgabe sind zeitlich und in der Bewertung gleich gewichtet. Zwischen beiden Aufgaben liegt eine Pause von dreißig Minuten, die nicht zur Bearbeitungszeit zählt.
Leistungsfach
- Bearbeitungszeit
- 300Minuten· 5 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Keine Auswahl zwischen Übersetzungs- und Interpretationsaufgabe, beide sind verpflichtend. Sind innerhalb der Interpretationsaufgabe einzelne Aufgaben zur Wahl gestellt, vor allem bei neuen Aufgabenformen wie dem eigenständigen Umgang mit dem Text, wählt der Prüfling nach den in der Aufgabe genannten Bedingungen.
- Aufbau
Die Prüfung besteht aus einer Übersetzungsaufgabe und einer Interpretationsaufgabe mit je 150 Minuten Bearbeitungszeit, getrennt durch eine Pause von 30 Minuten, die nicht angerechnet wird. Die Interpretationsaufgabe besteht aus Aufgaben zu einem Text mit beigegebener Übersetzung und aus Aufgaben zum Schwerpunktthema allgemein. Sie berücksichtigt vor allem Thematik und Grundgedanken, Aufbau der Darstellung oder Argumentation, Intention des Autors, Funktion der Sprach- und Darstellungsmittel, grammatische Erscheinungen und die Bewertung verschiedener Übersetzungen. Zusätzlich können Sachfragen, antike Parallel- und Kontrasttexte (gegebenenfalls nur in Übersetzung), mittelalterliche und moderne Texte, Werke der Bildenden Kunst oder wissenschaftliche Texte vorgelegt sowie eine persönliche Stellungnahme oder ein eigenständiger Umgang mit dem Text verlangt werden. Die Note ergibt sich im Verhältnis 1:1 aus Übersetzungs- und Interpretationsaufgabe.
Hilfsmittel
Zugelassen
Nachschlagewerke zur deutschen Rechtschreibung
zugelassenWörterbuch (Gemoll, Benseler)
nur bei der Übersetzungsaufgabe, wird zusammen mit dieser abgegeben
zugelassenErgänzungsheft zum Wörterbuch
nur bei der Übersetzungsaufgabe, wird zusammen mit dieser abgegeben
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Erlass für die Abiturprüfung 2027 (Facherlass), Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Stand 09.09.2025, abgerufen am 04.11.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Baden-Württemberg weist für Griechisch nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Erlass für die Abiturprüfung 2027 (Facherlass), Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Stand 09.09.2025, abgerufen am 04.11.2026