Informatik
Erhöhtes Anforderungsniveau (eA, Leistungsfach): 300 Minuten (5 Stunden) · Grundlegendes Anforderungsniveau (gA): 255 Minuten (4 Stunden 15 Minuten)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Grund- und Leistungskurs. Informatik kann auf grundlegendem Anforderungsniveau oder als Leistungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau schriftlich geprüft werden. „Grundkurs“ steht hier für das grundlegende, „Leistungskurs“ für das erhöhte Anforderungsniveau. Die Arbeitszeit schließt die Auswahlzeit ein.
Erhöhtes Anforderungsniveau (eA, Leistungsfach)
- Bearbeitungszeit
- 300Minuten· 5 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Es werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen drei nach eigener Wahl zu bearbeiten sind.
- Aufbau
Eine ungeteilte schriftliche Prüfung. Jede bearbeitete Aufgabe bringt 40 Bewertungseinheiten, insgesamt 120. Jede Aufgabe bezieht sich schwerpunktmäßig auf einen Inhaltsbereich und ist in Teilaufgaben gegliedert. Programmcode wird mit Stift und Papier geschrieben; die erlaubte objektorientierte Programmiersprache steht auf dem Deckblatt der Angabe. Die Arbeitszeit schließt die Auswahlzeit ein.
Hilfsmittel
Zugelassen
Mathematische Formeln (vom Staatsministerium genehmigtes Dokument)
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
Eine der für Leistungserhebungen zugelassenen Formelsammlungen. Sammlungen, die die frühere Merkhilfe Mathematik enthalten, sind in Informatik nicht mehr zugelassen.
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Wissenschaftlicher Taschenrechner
Er muss den Regelungen des Staatsministeriums entsprechen.
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
Es muss nach Erklärung des Verlags die aktuellen amtlichen Regeln vollständig umsetzen.
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Grundlegendes Anforderungsniveau (gA)
- Bearbeitungszeit
- 255Minuten· 4 Stunden 15 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Es werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen drei nach eigener Wahl zu bearbeiten sind.
- Aufbau
Eine ungeteilte schriftliche Prüfung. Jede bearbeitete Aufgabe bringt 30 Bewertungseinheiten, insgesamt 90. Jede Aufgabe bezieht sich schwerpunktmäßig auf einen Inhaltsbereich und ist in Teilaufgaben gegliedert. Programmcode wird mit Stift und Papier geschrieben; die erlaubte objektorientierte Programmiersprache steht auf dem Deckblatt der Angabe. Die Arbeitszeit schließt die Auswahlzeit ein.
Hilfsmittel
Zugelassen
Mathematische Formeln (vom Staatsministerium genehmigtes Dokument)
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
Eine der für Leistungserhebungen zugelassenen Formelsammlungen. Sammlungen, die die frühere Merkhilfe Mathematik enthalten, sind in Informatik nicht mehr zugelassen.
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Wissenschaftlicher Taschenrechner
Er muss den Regelungen des Staatsministeriums entsprechen.
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
Es muss nach Erklärung des Verlags die aktuellen amtlichen Regeln vollständig umsetzen.
zugelassenQuelle: Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
- Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Informatik, Hinweise zur schriftlichen Abiturprüfung, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.11.2025, abgerufen am 20.10.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 20.10.2026