Kunst
Kunst (erhöhtes Anforderungsniveau, Leistungsfach): 300 Minuten (5 Stunden)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Kunst wird im Abitur nur auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungsfach) schriftlich-praktisch geprüft; „Leistungskurs“ steht hier für dieses Niveau. Die Prüfung ist eine kombinierte Aufgabe aus einem schriftlich-theoretischen und einem bildnerisch-praktischen Teil. Auf grundlegendem Niveau gibt es nur eine mündliche Prüfung, die hier nicht abgebildet ist. Die Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit.
Kunst (erhöhtes Anforderungsniveau, Leistungsfach)
- Bearbeitungszeit
- 300Minuten· 5 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Es werden drei Aufgaben vorgelegt: eine mit schriftlich-theoretischem Schwerpunkt, eine mit bildnerisch-praktischem Schwerpunkt und eine mit beiden Bereichen zu gleichen Anteilen. Eine davon ist nach eigener Wahl zu bearbeiten.
- Aufbau
Kombinierte Aufgabe mit einem schriftlich-theoretischen und einem bildnerisch-praktischen Teil. Die Bewertungseinheiten verteilen sich je nach gewählter Aufgabe im Verhältnis 20 zu 40, 30 zu 30 oder 40 zu 20 auf die beiden Teile. Beim bildnerisch-praktischen Teil zählt neben der gestalterischen Leistung auch die handwerklich-technische Qualität der Ausführung. Der praktische Teil ist in dieser Übungsklausur nicht abbildbar; erzeugt wird der schriftlich-theoretische Teil.
Hilfsmittel
Zugelassen
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Bayern weist für Kunst nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
- Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfungen im Fach Kunst: Übersicht, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.09.2023, abgerufen am 20.10.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 20.10.2026