Mathematik
Erhöhtes Anforderungsniveau (einheitlich für alle Prüflinge): 300 Minuten (5 Stunden)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Mathematik wird ausschließlich auf erhöhtem Anforderungsniveau geprüft; deshalb findest du hier nur einen Eintrag, der unter „Leistungskurs“ geführt ist. Die Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Auswahlzeit; eine gesonderte Auswahlzeit wird nicht ausgewiesen.
Erhöhtes Anforderungsniveau (einheitlich für alle Prüflinge)
- Bearbeitungszeit
- 300Minuten· 5 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit — die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Prüfungsteil A (ohne Hilfsmittel): Aufgabengruppe 1 (Pflichtteil) mit vier Aufgaben (zwei Analysis, je eine Stochastik und Geometrie), alle verbindlich; Aufgabengruppe 2 (Wahlteil) mit sechs Aufgaben (zwei je Sachgebiet), von denen der Prüfling zwei beliebige auswählt - insgesamt sechs Aufgaben. Prüfungsteil B (mit Hilfsmitteln): je eine Aufgabe aus Analysis, Stochastik und Geometrie; der Fachausschuss wählt jeweils eine von zwei vorgelegten Aufgaben aus, der Prüfling hat hier keine Wahl. Die Auswahlzeit ist in den 300 Minuten enthalten.
- Aufbau
Zwei Prüfungsteile, beide liegen zu Prüfungsbeginn vor. Teil A hilfsmittelfrei (40 BE: Pflichtteil 4 x 5 BE, Wahlteil 2 x 5 BE); der Prüfling entscheidet selbst, wann er Teil A abgibt und die Hilfsmittel erhält - spätestens 110 Minuten nach Prüfungsbeginn. Teil B mit Hilfsmitteln (60 BE: Analysis 30, Stochastik 20, Geometrie 20). Insgesamt 100 BE. Wahlweise Prüfungsvariante 'Mathematik (MMS)'.
Hilfsmittel
Zugelassen
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
in beiden Prüfungsteilen zugelassen (KMBek Nr. 5: einziges im Prüfungsteil A zugelassenes Hilfsmittel)
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Dokument mit mathematischen Formeln (ländergemeinsam, IQB)
nur Prüfungsteil B; ersetzt ab Abitur 2026 die bisherige Merkhilfe Mathematik
zugelassenQuelle: KMS 'Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und in der Abiturprüfung im neunjährigen Gymnasium; Dokument mit mathematischen Formeln, naturwissenschaftliche Formelsammlung, stochastische Tabellen und digitale Hilfsmittel (WTR, MMS)' vom 28.06.2022, Az. V.7-BS5400.13.1/22/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 28.06.2022, abgerufen am 14.09.2026
Ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
nur Prüfungsteil B; eine der vom Staatsministerium zugelassenen Formelsammlungen
zugelassenQuelle: Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen in Mathematik (Uebersicht nach Prüfungsjahr), Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), Bayern, Stand 14.09.2026, abgerufen am 14.09.2026
Wissenschaftlicher Taschenrechner (WTR)
nur Prüfungsteil B; bis einschließlich Prüfungsjahr 2029 sowohl WTR nach bisherigen bayerischen Anforderungen (KMS vom 24.09.2021) als auch zentral geprüfte WTR zugelassen
zugelassenQuelle: KMS 'Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und in der Abiturprüfung im neunjährigen Gymnasium; Dokument mit mathematischen Formeln, naturwissenschaftliche Formelsammlung, stochastische Tabellen und digitale Hilfsmittel (WTR, MMS)' vom 28.06.2022, Az. V.7-BS5400.13.1/22/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 28.06.2022, abgerufen am 14.09.2026
Modulares Mathematiksystem (MMS, ehemals CAS)
nur in der Prüfungsvariante 'Mathematik (MMS)' und nur Prüfungsteil B; bis einschließlich Prüfungsjahr 2028 sowohl bisher in Bayern zugelassene CAS als auch zentral geprüfte MMS; Entscheidung für die MMS-Variante bis 31. Januar des Prüfungsjahres
zugelassenQuelle: KMS 'Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und in der Abiturprüfung im neunjährigen Gymnasium; Dokument mit mathematischen Formeln, naturwissenschaftliche Formelsammlung, stochastische Tabellen und digitale Hilfsmittel (WTR, MMS)' vom 28.06.2022, Az. V.7-BS5400.13.1/22/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 28.06.2022, abgerufen am 14.09.2026
Stochastische Tabellen
nur Prüfungsteil B; im Prüfungsjahr 2027 letztmalig zugelassen (KMBek Nr. 1.11: übergangsweise bis einschließlich Schuljahr 2026/2027), ab Abitur 2028 nicht mehr
zugelassenQuelle: Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen in Mathematik (Uebersicht nach Prüfungsjahr), Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), Bayern, Stand 14.09.2026, abgerufen am 14.09.2026
Nicht zugelassen
Bisherige Merkhilfe Mathematik (G8)
im neunjährigen Gymnasium durch das Dokument mit mathematischen Formeln ersetzt
nicht zugelassenQuelle: KMS 'Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und in der Abiturprüfung im neunjährigen Gymnasium; Dokument mit mathematischen Formeln, naturwissenschaftliche Formelsammlung, stochastische Tabellen und digitale Hilfsmittel (WTR, MMS)' vom 28.06.2022, Az. V.7-BS5400.13.1/22/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 28.06.2022, abgerufen am 14.09.2026
Naturwissenschaftliche Formelsammlungen, die die bisherige Merkhilfe Mathematik beinhalten
in Mathematik im neunjährigen Gymnasium nicht zugelassen
nicht zugelassenQuelle: KMS 'Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und in der Abiturprüfung im neunjährigen Gymnasium; Dokument mit mathematischen Formeln, naturwissenschaftliche Formelsammlung, stochastische Tabellen und digitale Hilfsmittel (WTR, MMS)' vom 28.06.2022, Az. V.7-BS5400.13.1/22/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 28.06.2022, abgerufen am 14.09.2026
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Bayern weist für Mathematik nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- KMS 'Abiturprüfung im Fach Mathematik am neunjährigen Gymnasium' vom 23.07.2024, Az. V.7-BS5500.0/240/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 23.07.2024, abgerufen am 14.09.2026
- KMS 'Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und in der Abiturprüfung im neunjährigen Gymnasium; Dokument mit mathematischen Formeln, naturwissenschaftliche Formelsammlung, stochastische Tabellen und digitale Hilfsmittel (WTR, MMS)' vom 28.06.2022, Az. V.7-BS5400.13.1/22/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 28.06.2022, abgerufen am 14.09.2026
- Abiturprüfung in Bayern ab 2026 - Mathematik: Uebersicht (Illustrierende Prüfungsaufgaben), Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), Bayern, Stand 01.10.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen in Mathematik (Uebersicht nach Prüfungsjahr), Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), Bayern, Stand 14.09.2026, abgerufen am 14.09.2026