Musik
Musik (erhöhtes Anforderungsniveau, Leistungsfach): 210 Minuten (3 Stunden 30 Minuten)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Musik wird nur im Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau) als schriftliches Abiturfach geprüft; „Leistungskurs“ steht hier für dieses Niveau. Die besondere Fachprüfung besteht aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil. Auf grundlegendem Niveau ist nur ein Kolloquium möglich, das hier nicht abgebildet ist.
Musik (erhöhtes Anforderungsniveau, Leistungsfach)
- Bearbeitungszeit
- 210Minuten· 3 Stunden 30 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Es werden drei Aufgaben für den fachtheoretischen Teil vorgelegt, von denen eine nach eigener Wahl zu bearbeiten ist.
- Aufbau
Besondere Fachprüfung aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil, die zu gleichen Teilen bewertet werden. Der fachpraktische Teil umfasst den Vortrag eines Pflichtstücks, den Vortrag eines Wahlstücks und das Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. das Vomblattsingen bei Wahl von Gesang und dauert 30 Minuten. Der fachtheoretische Teil dauert 210 Minuten ohne Hörzeit; die Hörzeit kommt hinzu (laut ISB-Übersicht 30 Minuten). Der praktische Teil ist in dieser Übungsklausur nicht abbildbar; erzeugt wird der fachtheoretische Teil.
Hilfsmittel
Zugelassen
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Bayern weist für Musik nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
- Illustrierende Prüfungsaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Musik, Übersicht, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.09.2023, abgerufen am 20.10.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 20.10.2026