Sport
Sport (erhöhtes Anforderungsniveau, Leistungsfach): 180 Minuten (3 Stunden)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Sport wird nur im Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau) als Abiturfach geprüft; „Leistungskurs“ steht hier für dieses Niveau. Die besondere Fachprüfung besteht aus einem sportartspezifischen praxisbezogenen und einem allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil. Das Leistungsfach kann auch mündlich geprüft werden; diese Variante ist hier nicht abgebildet. Die Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit.
Sport (erhöhtes Anforderungsniveau, Leistungsfach)
- Bearbeitungszeit
- 180Minuten· 3 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Es werden drei Aufgaben für den schriftlich-theoretischen Teil vorgelegt, von denen eine nach eigener Wahl zu bearbeiten ist.
- Aufbau
Besondere Fachprüfung aus einem sportartspezifischen praxisbezogenen Teil und einem allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil. Der praxisbezogene Teil wird im Ausbildungsabschnitt 13/2 abgelegt, umfasst je eine Prüfung in den über zwei Ausbildungsabschnitte belegten Sportarten und dauert 60 Minuten. Der schriftlich-theoretische Teil dauert 180 Minuten und ist mit 100 Bewertungseinheiten ausgewiesen. Der praktische Teil ist in dieser Übungsklausur nicht abbildbar; erzeugt wird der schriftlich-theoretische Teil.
Hilfsmittel
Zugelassen
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Bayern weist für Sport nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 20.10.2026
- Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026: Sport, Übersicht, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München, Stand 01.09.2023, abgerufen am 20.10.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 20.10.2026