Informatik
Leistungskursfach: 240 Minuten (4 Stunden) · Grundkursfach: 180 Minuten (3 Stunden)
Die Aufgaben werden an der Schule gestellt (dezentrale Prüfung). Die Einlese- und Auswahlzeit ist in der Bearbeitungszeit enthalten. Die Bearbeitung kann ganz oder teilweise am Rechner erfolgen, wenn das fachlich nötig ist.
Leistungskursfach
- Bearbeitungszeit
- 240Minuten· 4 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Die Schule reicht zwei Aufgabenvorschläge ein, die Schulaufsichtsbehörde wählt einen aus. Wahlaufgaben für die Prüflinge sind nicht zulässig.
- Aufbau
Eine Prüfungsaufgabe besteht aus zwei oder drei unabhängigen Aufgaben mit zusammenhängendem Thema, jede mit mindestens 20 Prozent der Gesamtanforderung. Sie bezieht sich auf mindestens zwei Sachgebiete und zwei Kurshalbjahre, das Schwerpunktkurshalbjahr hat mehr als 50 und höchstens 75 Prozent. Die Anforderungsbereiche I, II und III haben die Anteile 30 bis 40, 50 bis 60 und 10 bis 20 Prozent.
Hilfsmittel
Zugelassen
Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung
Standard-Hilfsmittel.
zugelassenProgrammiersprachenreferenz, Projektdokumentation oder eingeführter wissenschaftlicher Taschenrechner
Nur wenn auf dem Formblatt der Aufgabe als Hilfsmittel angegeben.
zugelassenComputer
Nur für Aufgaben, bei denen der Rechner fachlich erforderlich ist, und nur mit der zugelassenen Software; als reines Schreib- oder Zeichenwerkzeug nicht gestattet.
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Grundkursfach
- Bearbeitungszeit
- 180Minuten· 3 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Die Schule reicht zwei Aufgabenvorschläge ein, die Schulaufsichtsbehörde wählt einen aus. Wahlaufgaben für die Prüflinge sind nicht zulässig.
- Aufbau
Eine Prüfungsaufgabe besteht aus zwei oder drei unabhängigen Aufgaben mit zusammenhängendem Thema, jede mit mindestens 20 Prozent der Gesamtanforderung. Sie bezieht sich auf mindestens zwei Sachgebiete und zwei Kurshalbjahre, das Schwerpunktkurshalbjahr hat mehr als 50 und höchstens 75 Prozent. Die Anforderungsbereiche I, II und III haben die Anteile 30 bis 40, 50 bis 60 und 10 bis 20 Prozent.
Hilfsmittel
Zugelassen
Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung
Standard-Hilfsmittel.
zugelassenProgrammiersprachenreferenz, Projektdokumentation oder eingeführter wissenschaftlicher Taschenrechner
Nur wenn auf dem Formblatt der Aufgabe als Hilfsmittel angegeben.
zugelassenComputer
Nur für Aufgaben, bei denen der Rechner fachlich erforderlich ist, und nur mit der zugelassenen Software; als reines Schreib- oder Zeichenwerkzeug nicht gestattet.
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
- Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026