Musik
Leistungskurs: 240 Minuten (4 Stunden)
Du bearbeitest eine Prüfungsaufgabe, die die Schule einreicht und die für alle Prüflinge gilt; eine Auswahl gibt es nicht. Audiovisuelle Medien dürfen höchstens acht Minuten dauern und müssen während der Arbeitszeit wiederholt abrufbar sein.
Leistungskurs
- Bearbeitungszeit
- 240Minuten· 4 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Eine Aufgabenauswahl durch den Prüfling findet nicht statt. Die Senatorin für Kinder und Bildung wählt aus den eingereichten Aufgabenvorschlägen den aus, der bearbeitet wird.
- Aufbau
Mögliche Formate sind die Erschließung von Musik durch Untersuchung, Analyse und Interpretation, die Erschließung von Musik durch Erörterung musikbezogener Texte sowie die Gestaltung von Musik mit schriftlicher Erläuterung (Kompositionsentwurf). Die Aufgaben sind materialgebunden und beziehen sich auf Notationen, Texte oder audiovisuelle Medien. Die Aufgabe ist gegliedert und verlangt Leistungen in allen Anforderungsbereichen. Als besondere Fachprüfung kann ein musikpraktischer Teil hinzukommen.
Hilfsmittel
Zugelassen
Rechtschreibwörterbuch
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022, Anlage 1 (Arbeits- und Auswahlzeit in Minuten), §§ 10a, 11, Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen, Fassung ab 01.08.2024), Stand 01.08.2024, abgerufen am 22.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Bremen weist für Musik nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 11. März 2022, Anlage 1 (Arbeits- und Auswahlzeit in Minuten), §§ 10a, 11, Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung (Transparenzportal Bremen, Fassung ab 01.08.2024), Stand 01.08.2024, abgerufen am 22.10.2026
- Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung (ARI), Die Senatorin für Kinder und Bildung, Freie Hansestadt Bremen, Stand 05.10.2015, abgerufen am 22.10.2026