Sport
Oben steht jeweils der Wortlaut der Vorgabe, darunter auf grauer Fläche, was er für dich bedeutet. Verbindlich ist allein der Wortlaut.
Berlin veröffentlicht für dieses Fach keine jährlichen Prüfungsschwerpunkte, weil die Prüfungsaufgaben an den Schulen gestellt werden (dezentrale Prüfung). Grundlage sind deshalb die verbindlichen Themenfelder des Rahmenlehrplans der gymnasialen Oberstufe, ohne Schwerpunkt für den Jahrgang 2027. Geprüft wird im schriftlichen Teil die Sporttheorie. Der praktische Teil der Prüfung ist hier nicht abgebildet. Die Arbeitszeit beträgt 240 Minuten.
Leistungskursfach (Sport als zweites Prüfungsfach)
5 Themen, davon 4 verbindlich
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Schriftlicher Teil der besonderen Fachprüfung“
Im Klartext
Sport wird schriftlich nur als zweites Prüfungsfach im Leistungskurs geprüft, als schriftlicher Teil einer besonderen Fachprüfung mit zusätzlichem praktischem Teil. Die Aufgabe bezieht sich auf die Inhalte von zwei Kurshalbjahren aus zwei Kenntnisbereichen; eine Teilaufgabe stammt aus dem 3. oder 4. Kurshalbjahr.
Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Sporttheorie Bereich I: Wissen zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns“
- spezifische Grundlagen der unterrichteten Sportarten und weiterer sportpraktischer Inhalte
- Funktionszusammenhänge von Bewegungsabläufen
- Grundlagen, Erhaltung und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch Training
Im Klartext
Bezüge zu Bewegungswissenschaft, Trainingswissenschaft, Sportbiologie (Biologie und Medizin) und Psychologie; im Leistungskurs Gegenstand des 1. Kurshalbjahres der Sporttheorie.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Sport, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (gemeinsam mit dem Land Brandenburg), abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Sporttheorie Bereich J: Wissen zum individuellen sportlichen Handeln im sozialen Kontext“
- Zusammenhang von Motiven, Werten, Normen und sportlichen Regeln
- Organisation sportlicher Übungs- und Wettkampfsituationen mit anderen und für andere
- Formen sozialen Verhaltens im Sport
Im Klartext
Bezüge zu Psychologie und Soziologie.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Sport, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (gemeinsam mit dem Land Brandenburg), abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Sporttheorie Bereich K: Wissen über den Sport im gesellschaftlichen Kontext“
- Motive sportlichen Handelns
- Wechselbeziehung (Wirkungen und Einflussnahme) zwischen Wirtschaft, Politik, Medien und Sport
Im Klartext
Bezüge zu Soziologie, Geschichte, Wirtschaft und Politik.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Sport, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (gemeinsam mit dem Land Brandenburg), abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Sporttheorie Bereich L: Ausgewählte Inhalte aus einem oder mehreren der Bereiche I, J und K“
- Inhalte aus den Bereichen I, J und K nach Wahl der Schule
Im Klartext
Vertiefende Auswahl im 4. Kurshalbjahr; in jedem Sporttheoriekurs sind enge Theorie-Praxis-Bezüge zu mindestens zwei Bewegungsfeldern herzustellen.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Sport, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (gemeinsam mit dem Land Brandenburg), abgerufen am 20.10.2026
Berlin weist für Sport nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026
- Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Sport, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (gemeinsam mit dem Land Brandenburg), abgerufen am 20.10.2026