Physik
Oben steht jeweils der Wortlaut der Vorgabe, darunter auf grauer Fläche, was er für dich bedeutet. Verbindlich ist allein der Wortlaut.
In Brandenburg sind auch nicht eigens hervorgehobene Inhalte des geltenden Rahmenlehrplans prüfungsrelevant. Die Naturwissenschaften nennen ausdrücklich verbindliche Inhaltsbereiche statt einzelner enger Jahresthemen.
Leistungskurs
8 Themen, davon 8 verbindlich
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.1 Gravitationsfeld, elektrisches und magnetisches Feld“
- Kurshalbjahr Q1
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Feldbegriff für Gravitation, Elektrizität und Magnetismus. Dieses Themenfeld ist dem ersten Kurshalbjahr zugeordnet.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.2 Bewegung von geladenen Teilchen in Feldern“
- Kurshalbjahr Q2
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Wie sich geladene Teilchen in elektrischen und magnetischen Feldern bewegen. Zweites Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.3 Elektromagnetische Induktion“
- Kurshalbjahr Q2
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Induktion und ihre technische Anwendung. Zweites Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.4 Schwingungen“
- Kurshalbjahr Q2
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Mechanische und elektromagnetische Schwingungen. Zweites Kurshalbjahr, nicht drittes.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.5 Wellen“
- Kurshalbjahr Q3
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Wellenausbreitung und Welleneigenschaften. Drittes Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.6 Quantenobjekte“
- Kurshalbjahr Q3
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Quantenphysikalische Objekte und ihre Beschreibung. Drittes Kurshalbjahr, nicht viertes.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.7 Atome“
- Kurshalbjahr Q4
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Atombau und Atommodelle. Viertes Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Umfang der Prüfung“
- Alle Themenfelder und Inhalte der Qualifikationsphase im Rahmenlehrplan Teil C Physik sind verbindlich
- Eine Schwerpunktsetzung innerhalb dieser Inhaltsbereiche erfolgt nicht
- Es werden keine Inhalte benannt, die vorrangig zu behandeln oder von der Prüfung ausgeschlossen sind
Im Klartext
Geprüft wird über den ganzen Stoff der Qualifikationsphase. Es gibt kein Jahresthema und keine Liste ausgeschlossener Inhalte.
Quelle: Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung Physik LK 2027, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Stand 27.06.2025, abgerufen am 23.09.2026
Grundkurs
8 Themen, davon 8 verbindlich
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.1 Gravitationsfeld, elektrisches und magnetisches Feld“
- Kurshalbjahr Q1
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Feldbegriff für Gravitation, Elektrizität und Magnetismus. Dieses Themenfeld ist dem ersten Kurshalbjahr zugeordnet.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.2 Bewegung von geladenen Teilchen in Feldern“
- Kurshalbjahr Q2
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Wie sich geladene Teilchen in elektrischen und magnetischen Feldern bewegen. Zweites Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.3 Elektromagnetische Induktion“
- Kurshalbjahr Q2
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Induktion und ihre technische Anwendung. Zweites Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.4 Schwingungen“
- Kurshalbjahr Q2
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Mechanische und elektromagnetische Schwingungen. Zweites Kurshalbjahr, nicht drittes.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.5 Wellen“
- Kurshalbjahr Q3
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Wellenausbreitung und Welleneigenschaften. Drittes Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.6 Quantenobjekte“
- Kurshalbjahr Q3
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Quantenphysikalische Objekte und ihre Beschreibung. Drittes Kurshalbjahr, nicht viertes.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„3.2.7 Atome“
- Kurshalbjahr Q4
Im Klartext
Alle Themenfelder der Qualifikationsphase sind verbindlich, eine engere Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Atombau und Atommodelle. Viertes Kurshalbjahr.
Quelle: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Umfang der Prüfung“
- Alle Themenfelder und Inhalte der Qualifikationsphase im Rahmenlehrplan Teil C Physik sind verbindlich
- Eine Schwerpunktsetzung innerhalb dieser Inhaltsbereiche erfolgt nicht
- Es werden keine Inhalte benannt, die vorrangig zu behandeln oder von der Prüfung ausgeschlossen sind
Im Klartext
Geprüft wird über den ganzen Stoff der Qualifikationsphase. Es gibt kein Jahresthema und keine Liste ausgeschlossener Inhalte.
Quelle: Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung Physik GK 2027, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Stand 27.06.2025, abgerufen am 23.09.2026
- Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung Physik GK 2027, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Stand 27.06.2025, abgerufen am 23.09.2026
- Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung Physik LK 2027, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Stand 27.06.2025, abgerufen am 23.09.2026
- Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Teil C Physik, Ausgabe 2022, gültig ab Schuljahr 2023/24, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 24.09.2026