Zum Inhalt springen
Operatoren · Abitur 2027 · Baden-Württemberg

Operatoren MusikBaden-Württemberg

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 25 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Baden-Württemberg führt für den schriftlichen Teil der Musikprüfung einen eigenen Operatorenkatalog. Die Zuordnung zu den Anforderungsbereichen ist laut Katalog beispielhaft und kann vom Kontext abhängen.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

25 Operatoren

  1. benennen

    Anforderungsbereich I
    „Informationen geordnet zusammenstellen bzw. Sachverhalte präzise bezeichnen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  2. nennen

    Anforderungsbereich I
    „Informationen geordnet zusammenstellen bzw. Sachverhalte präzise bezeichnen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  3. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „Wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend wiedergeben.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  4. darstellen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Strukturen und Zusammenhänge umfassend und schlüssig wiedergeben.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  5. gliedern

    Anforderungsbereiche I und II
    „Ein Musikstück bzw. einen Text in sinnvolle Abschnitte einteilen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  6. zeigen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte, Informationen oder Eindrücke unter einem vorgegebenen Aspekt schlüssig zusammenstellen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  7. aufzeigen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte, Informationen oder Eindrücke unter einem vorgegebenen Aspekt schlüssig zusammenstellen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  8. begründen

    Anforderungsbereich II
    „Argumente schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  9. belegen

    Anforderungsbereich II
    „Einen Sachverhalt an einem konkreten Beispiel nachweisen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  10. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „Eine systematische historische oder stilistische Einordnung vornehmen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  11. erklären

    Anforderungsbereich II
    „Einen Sachverhalt fachsprachlich präzisieren und in einen Zusammenhang stellen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  12. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „Einen Sachverhalt anhand von Belegen und Beispielen verdeutlichen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  13. skizzieren

    Anforderungsbereich II
    „Das Wesentliche eines Sachverhalts, einer Idee oder eines Gedankengangs knapp beschreiben.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  14. untersuchen

    Anforderungsbereich II
    „Vorgegebene Aspekte tiefergehend behandeln.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  15. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Gemeinsamkeiten und Unterschiede einander gegenüberstellen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  16. zusammenfassen

    Anforderungsbereich II
    „Wesentliche Inhalte komprimiert und strukturiert wiedergeben.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  17. analysieren

    Anforderungsbereiche II und III
    „Einen gegebenen Werkausschnitt detailliert auf die musikalischen Merkmale und deren Wirkung untersuchen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  18. diskutieren

    Anforderungsbereiche II und III
    „Sich argumentativ mit einem Thema, einer Frage oder einem Problem auseinandersetzen und unterschiedliche Positionen darstellen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  19. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „Ein sachlich begründetes Urteil zu einem Sachverhalt oder einer Aussage formulieren.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  20. entwerfen

    Anforderungsbereich III
    „Etwas konzeptionell entwickeln.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  21. erstellen

    Anforderungsbereich III
    „Realisierung von musikalischen oder musikbezogenen Produkten.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  22. gestalten

    Anforderungsbereich III
    „Auf vorgegebener Grundlage Ideen entwickeln und ergebnisorientiert umsetzen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  23. erfinden

    Anforderungsbereich III
    „Auf vorgegebener Grundlage Ideen entwickeln und ergebnisorientiert umsetzen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  24. interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „Auf der Grundlage von Sachverhalten oder Ergebnissen Sinnzusammenhänge formulieren und schlüssig deuten.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

  25. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „Eine eigene Position einnehmen und begründen.“

    Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

Quellen
  1. Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.