Operatoren MusikBaden-Württemberg
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 25 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Baden-Württemberg führt für den schriftlichen Teil der Musikprüfung einen eigenen Operatorenkatalog. Die Zuordnung zu den Anforderungsbereichen ist laut Katalog beispielhaft und kann vom Kontext abhängen.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
25 Operatoren
benennen
Anforderungsbereich I„Informationen geordnet zusammenstellen bzw. Sachverhalte präzise bezeichnen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
nennen
Anforderungsbereich I„Informationen geordnet zusammenstellen bzw. Sachverhalte präzise bezeichnen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
beschreiben
Anforderungsbereich I„Wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend wiedergeben.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
darstellen
Anforderungsbereiche I und II„Strukturen und Zusammenhänge umfassend und schlüssig wiedergeben.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
gliedern
Anforderungsbereiche I und II„Ein Musikstück bzw. einen Text in sinnvolle Abschnitte einteilen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
zeigen
Anforderungsbereich II„Sachverhalte, Informationen oder Eindrücke unter einem vorgegebenen Aspekt schlüssig zusammenstellen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
aufzeigen
Anforderungsbereich II„Sachverhalte, Informationen oder Eindrücke unter einem vorgegebenen Aspekt schlüssig zusammenstellen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
begründen
Anforderungsbereich II„Argumente schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
belegen
Anforderungsbereich II„Einen Sachverhalt an einem konkreten Beispiel nachweisen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
einordnen
Anforderungsbereich II„Eine systematische historische oder stilistische Einordnung vornehmen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
erklären
Anforderungsbereich II„Einen Sachverhalt fachsprachlich präzisieren und in einen Zusammenhang stellen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
erläutern
Anforderungsbereich II„Einen Sachverhalt anhand von Belegen und Beispielen verdeutlichen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
skizzieren
Anforderungsbereich II„Das Wesentliche eines Sachverhalts, einer Idee oder eines Gedankengangs knapp beschreiben.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
untersuchen
Anforderungsbereich II„Vorgegebene Aspekte tiefergehend behandeln.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
vergleichen
Anforderungsbereich II„Gemeinsamkeiten und Unterschiede einander gegenüberstellen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
zusammenfassen
Anforderungsbereich II„Wesentliche Inhalte komprimiert und strukturiert wiedergeben.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
analysieren
Anforderungsbereiche II und III„Einen gegebenen Werkausschnitt detailliert auf die musikalischen Merkmale und deren Wirkung untersuchen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
diskutieren
Anforderungsbereiche II und III„Sich argumentativ mit einem Thema, einer Frage oder einem Problem auseinandersetzen und unterschiedliche Positionen darstellen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
beurteilen
Anforderungsbereich III„Ein sachlich begründetes Urteil zu einem Sachverhalt oder einer Aussage formulieren.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
entwerfen
Anforderungsbereich III„Etwas konzeptionell entwickeln.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
erstellen
Anforderungsbereich III„Realisierung von musikalischen oder musikbezogenen Produkten.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
gestalten
Anforderungsbereich III„Auf vorgegebener Grundlage Ideen entwickeln und ergebnisorientiert umsetzen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
erfinden
Anforderungsbereich III„Auf vorgegebener Grundlage Ideen entwickeln und ergebnisorientiert umsetzen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
interpretieren
Anforderungsbereich III„Auf der Grundlage von Sachverhalten oder Ergebnissen Sinnzusammenhänge formulieren und schlüssig deuten.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
Stellung nehmen
Anforderungsbereich III„Eine eigene Position einnehmen und begründen.“
Quelle: Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
- Operatorenkatalog im Fach Musik (Arbeitsanweisungen für den Unterricht und die schriftliche Abiturprüfung), gültig ab Abitur 2024, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 22.10.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.