Musik
Leistungsfach: 270 Minuten (4 Stunden 30 Minuten)
Schriftlich geprüft wird in Baden-Württemberg nur das Leistungsfach. Die schriftliche Abiturprüfung besteht aus einer Klausurarbeit und einer gesondert bewerteten fachpraktischen Prüfung im Verhältnis eins zu eins. Zu Beginn der Prüfung hören alle Prüflinge gemeinsam die Klangbeispiele zu beiden Aufgaben, bevor sie sich für eine entscheiden.
Leistungsfach
- Bearbeitungszeit
- 270Minuten· 4 Stunden 30 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer werden zwei Aufgaben (I und II) zu den beiden obligaten Schwerpunktthemen vorgelegt. Der Prüfling erhält beide Aufgaben samt Klangbeispielen, wählt eine davon aus und bearbeitet nur diese; auf der Reinschrift wird vermerkt, welche Aufgabe bearbeitet wurde.
- Aufbau
Die Klausurarbeit (Teil A) wird im Verhältnis eins zu eins mit einer gesondert bewerteten fachpraktischen Prüfung (Teil B: Gehör- und Tonsatzprüfung sowie eine praktische vokale oder instrumentale Aufgabe beziehungsweise eine Leistung in Ensembleleitung) zur Gesamtnote der schriftlichen Abiturprüfung zusammengeführt. Die Aufgabenstellungen der Klausurarbeit stammen aus den zwei obligaten Schwerpunktthemen und können darüber hinaus weitere Bereiche des Bildungsplans und Transferleistungen erfassen.
Hilfsmittel
Zugelassen
Unkommentierte Notentexte
zugelassenNachschlagewerk zur deutschen Rechtschreibung
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Facherlass für die Abiturprüfung 2027, Abschnitt 15 Musik, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Stand 09.09.2025, abgerufen am 08.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Baden-Württemberg weist für Musik nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Facherlass für die Abiturprüfung 2027, Abschnitt 15 Musik, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Stand 09.09.2025, abgerufen am 08.10.2026