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Operatoren · Abitur 2027 · Bayern

Operatoren Katholische ReligionslehreBayern

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 23 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

In Bayern sind für Katholische Religionslehre die Operatoren der bundesweiten Einheitlichen Prüfungsanforderungen verbindlich. Manche Operatoren werden in anderen Fächern anders gebraucht, etwa skizzieren, darstellen oder vergleichen.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

23 Operatoren

  1. nennen / benennen

    Anforderungsbereich I
    „ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  2. skizzieren

    Anforderungsbereich I
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  3. formulieren / darstellen / aufzeigen

    Anforderungsbereich I
    „den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  4. wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  5. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „die Merkmale eines Bildes oder eines anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  6. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „die Kernaussagen eines Textes komprimiert und strukturiert darlegen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  7. einordnen / zuordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  8. anwenden

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  9. belegen / nachweisen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  10. begründen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen durch Argumente stützen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  11. erläutern / erklären / entfalten

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  12. herausarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „aus Aussagen eines Textes einen Sachverhalt oder eine Position erkennen und darstellen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  13. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  14. analysieren / untersuchen

    Anforderungsbereich II
    „unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  15. in Beziehung setzen

    Anforderungsbereich II
    „Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  16. sich auseinandersetzen mit

    Anforderungsbereich III
    „ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  17. beurteilen / bewerten / Stellung nehmen / einen begründeten Standpunkt einnehmen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  18. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen erfassen bzw. aufstellen, Argumente formulieren, nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung)“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  19. prüfen / überprüfen

    Anforderungsbereich III
    „eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  20. interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „einen Text oder ein anderes Material (Bild, Karikatur, Tondokument, Film etc.) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  21. gestalten / entwerfen

    Anforderungsbereich III
    „sich textbezogen kreativ mit einer Fragestellung auseinandersetzen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  22. Stellung nehmen aus der Sicht von … / eine Erwiderung formulieren aus der Sicht von …

    Anforderungsbereich III
    „eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Perspektive einer bekannten Position beleuchten oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

  23. Konsequenzen aufzeigen / Perspektiven entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „Schlussfolgerungen ziehen; Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte u. a. entfalten“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, Kultusministerkonferenz, Stand 16.11.2006, abgerufen am 04.11.2026
  2. Kontaktbrief Katholische Religionslehre 2024, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.