Zum Inhalt springen
Operatoren · Abitur 2027 · Berlin

Operatoren KunstBerlin

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 20 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

In Berlin gelten für Kunst die Operatoren der Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

20 Operatoren

  1. sammeln

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  2. skizzieren

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  3. anwenden

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Wenden Sie... (Technik, Methode)... an...

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  4. beschreiben

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Beschreiben Sie Ihr Vorgehen...

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  5. wiedergeben

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  6. entwickeln

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  7. gestalten

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Gestalten Sie im Rahmen von..

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  8. erläutern

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Erläutern Sie ihr Vorgehen...

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  9. untersuchen

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  10. vergleichen

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  11. deuten

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Deuten Sie auf der Grundlage von...

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  12. erklären

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  13. entscheiden

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Entscheiden Sie sich für...

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  14. auswählen

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Wählen Sie aus...

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  15. finden

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  16. erfinden

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  17. begründen

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  18. bewerten

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  19. beurteilen

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

  20. kritisch Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Amtliches Beispiel

    Nehmen Sie kritisch Stellung...

    Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Kunst (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005), Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 04.11.2026
  2. Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.