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Operatoren · Abitur 2027 · Niedersachsen

Operatoren BiologieNiedersachsen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 39 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Öffentlicher Text in ganzen Sätzen. In Niedersachsen gilt für Biologie, Chemie und Physik eine gemeinsame, eigene Operatorenliste des Kultusministeriums; sie deckt sich nicht mit dem IQB-Grundstock, sondern gilt eigenständig für alle drei Fächer.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

39 Operatoren

Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.

  1. ableiten

    „auf der Grundlage von Erkenntnissen oder Daten sachgerechte Schlüsse ziehen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  2. abschätzen

    „durch begründete Überlegungen Größenwerte angeben“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  3. analysieren

    „wichtige Bestandteile, Eigenschaften oder Zusammenhänge auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten. Chemie zusätzlich: einen Sachverhalt experimentell prüfen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  4. anwenden

    „einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  5. aufbauen eines Experiments

    „Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  6. aufstellen

    „(Biologie und Chemie) chemische Formeln, Gleichungen, Reaktionsgleichungen (Wort- oder Formelgleichungen), Reaktionsmechanismen entwickeln; Hypothesen aufstellen: eine Vermutung über einen unbekannten Sachverhalt formulieren, die fachlich fundiert begründet wird“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  7. formulieren

    „(Biologie und Chemie) chemische Formeln, Gleichungen, Reaktionsgleichungen (Wort- oder Formelgleichungen), Reaktionsmechanismen entwickeln; Hypothesen aufstellen: eine Vermutung über einen unbekannten Sachverhalt formulieren, die fachlich fundiert begründet wird“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  8. angeben

    „Formeln, Regeln, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterung aufzählen bzw. wiedergeben“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  9. nennen

    „Formeln, Regeln, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterung aufzählen bzw. wiedergeben“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  10. auswerten

    „Beobachtungen, Daten, Einzelergebnisse oder Informationen in einen Zusammenhang stellen und daraus Schlussfolgerungen ziehen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  11. begründen

    „Gründe oder Argumente für eine Vorgehensweise oder einen Sachverhalt nachvollziehbar darstellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  12. berechnen

    „die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  13. beschreiben

    „Beobachtungen, Strukturen, Sachverhalte, Methoden, Verfahren oder Zusammenhänge strukturiert und unter Verwendung der Fachsprache formulieren“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  14. bestätigen

    „die Gültigkeit einer Aussage (z.B. einer Hypothese, einer Modellvorstellung, eines Naturgesetzes) zu einem Experiment, zu vorliegenden Daten oder zu Schlussfolgerungen feststellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  15. beurteilen

    „das zu fällende Sachurteil ist mit Hilfe fachlicher Kriterien zu begründen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  16. bewerten

    „einen Sachverhalt vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte und Normen einschätzen und dadurch zu einem Werturteil gelangen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  17. darstellen

    „Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und unter Verwendung der Fachsprache formulieren, auch mithilfe von Zeichnungen und Tabellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  18. dokumentieren

    „(in Zusammenhang mit dem GTR/CAS) bei Verwendung eines elektronischen Rechners den Lösungsweg nachvollziehbar darstellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  19. durchführen eines Experiments

    „an einer Experimentieranordnung zielgerichtete Messungen und Änderungen vornehmen oder eine Experimentieranleitung umsetzen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  20. diskutieren

    „Argumente zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  21. erörtern

    „Argumente zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  22. entwickeln

    „Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen: eine Hypothese, eine Skizze, ein Experiment, ein Modell oder eine Theorie schrittweise weiterführen und ausbauen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  23. erklären

    „einen Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich machen, indem man ihn auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten zurückführt“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  24. erläutern

    „einen Sachverhalt veranschaulichend darstellen und durch zusätzliche Informationen verständlich machen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  25. ermitteln

    „ein Ergebnis oder einen Zusammenhang rechnerisch, grafisch oder experimentell bestimmen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  26. herleiten

    „mithilfe bekannter Gesetzmäßigkeiten einen Zusammenhang zwischen chemischen bzw. physikalischen Größen herstellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  27. interpretieren

    „naturwissenschaftliche Ergebnisse, Beschreibungen und Annahmen vor dem Hintergrund einer Fragestellung oder Hypothese in einen nachvollziehbaren Zusammenhang bringen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  28. deuten

    „naturwissenschaftliche Ergebnisse, Beschreibungen und Annahmen vor dem Hintergrund einer Fragestellung oder Hypothese in einen nachvollziehbaren Zusammenhang bringen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  29. ordnen

    „Begriffe oder Gegenstände auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  30. zuordnen

    „Begriffe oder Gegenstände auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  31. planen

    „zu einem vorgegebenen Problem (auch experimentelle) Lösungswege entwickeln und dokumentieren“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  32. protokollieren

    „Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten zeichnerisch bzw. fachsprachlich richtig wiedergeben“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  33. prüfen

    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  34. überprüfen

    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  35. skizzieren

    „Sachverhalte, Prozesse, Strukturen oder Ergebnisse übersichtlich grafisch darstellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  36. untersuchen

    „Sachverhalte oder Phänomene mithilfe fachspezifischer Arbeitsweisen erschließen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  37. vergleichen

    „Gemeinsamkeiten und Unterschiede kriteriengeleitet herausarbeiten“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  38. zeichnen

    „Objekte grafisch exakt darstellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

  39. zusammenfassen

    „das Wesentliche in konzentrierter Form herausstellen“

    Quelle: Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

Quellen
  1. Operatoren für die Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Niedersächsisches Kultusministerium, Stand 04.10.2023, abgerufen am 27.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.