Operatoren GeographieNordrhein-Westfalen
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 17 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Nordrhein-Westfalen führt eine eigene amtliche Operatorenübersicht für Geographie mit Definitionen und einer Anforderungsbereichs-Bandbreite je Operator.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
17 Operatoren
analysieren
Anforderungsbereiche II und III„komplexe Materialien und Sachverhalte in ihren Einzelaspekten erfassen mit dem Ziel, Entwicklungen und Zusammenhänge zwischen ihnen aufzuzeigen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
anwenden
Anforderungsbereiche II und III„Theorien, Modelle oder Regeln mit konkretem Fall-, Raumbeispiel oder Sachverhalt in Beziehung setzen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
beschreiben
Anforderungsbereiche I und II„Materialaussagen oder Sachverhalte mit eigenen Worten geordnet und fachsprachlich angemessen wiedergeben“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
beurteilen
Anforderungsbereich III„auf der Basis von Fachkenntnissen, Materialinformationen und eigenen Schlussfolgerungen unter Offenlegung und Reflexion der angewendeten Wertmaßstäbe zu einer sachlich fundierten, qualifizierenden Einschätzung gelangen beziehungsweise eine begründete, differenzierte eigene Meinung entwickeln“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
bewerten
Anforderungsbereich III„auf der Basis von Fachkenntnissen, Materialinformationen und eigenen Schlussfolgerungen unter Offenlegung und Reflexion der angewendeten Wertmaßstäbe zu einer sachlich fundierten, qualifizierenden Einschätzung gelangen beziehungsweise eine begründete, differenzierte eigene Meinung entwickeln“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
darstellen
Anforderungsbereiche I und II„aus dem Unterricht bekannte oder aus dem Material entnehmbare Informationen und Sachzusammenhänge geordnet (grafisch oder verbal) verdeutlichen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
einordnen
Anforderungsbereich II„einem Raum oder Sachverhalt auf der Basis festgestellter Merkmale eine bestimmte Position in einem Ordnungsraster zuweisen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
erklären
Anforderungsbereich II„Begründungszusammenhänge, Voraussetzungen und Folgen bestimmter Strukturen und Prozesse darlegen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
erläutern
Anforderungsbereich II„Sachzusammenhänge mit Hilfe ergänzender Informationen verdeutlichen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
erörtern
Anforderungsbereich III„einen Sachverhalt unter Abwägen verschiedener Pro- und Contra-Argumente klären und abschließend eine schlüssige Meinung entwickeln“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
kennzeichnen
Anforderungsbereich II„einen Raum oder Sachverhalt auf der Basis bestimmter Kriterien begründet charakterisieren“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
lokalisieren
Anforderungsbereiche I und II„Einordnen von Fall- oder Raumbeispielen in bekannte topographische Orientierungsraster“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
nennen
Anforderungsbereich I„Informationen oder Sachverhalte ohne Kommentierung wiedergeben“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
(kritisch) Stellung nehmen
Anforderungsbereich III„unter Abwägung unterschiedlicher Argumente zu einer begründeten Einschätzung eines Sachverhalts oder einer Behauptung gelangen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
überprüfen
Anforderungsbereich III„(Hypo-)Thesen, Argumentationen oder Darstellungsweisen auf ihre Angemessenheit, Stichhaltigkeit oder Effizienz hin untersuchen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
vergleichen
Anforderungsbereiche II und III„Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen (vergleichbaren) Strukturen oder Prozessen erfassen und kriterienbezogen verdeutlichen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
zuordnen
Anforderungsbereich II„einem Raum oder Sachverhalt auf der Basis festgestellter Merkmale eine bestimmte Position in einem Ordnungsraster zuweisen“
Quelle: Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
- Geographie – Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 06.10.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.