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Operatoren · Abitur 2027 · Nordrhein-Westfalen

Operatoren PädagogikNordrhein-Westfalen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 28 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Nordrhein-Westfalen führt für Erziehungswissenschaft eine eigene amtliche Operatorenübersicht. Jedem Operator ist ein Anforderungsbereich oder eine Bandbreite zugeordnet; manche Operatoren sind gleich definiert, etwa beurteilen und bewerten.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

28 Operatoren

  1. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte und Zusammenhänge in ihren Einzelaspekten nach vorgegebenen oder selbst gewählten Kriterien darstellen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  2. belegen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  3. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „die Merkmale eines Bildes oder anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  4. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „zu Aussagen oder Sachverhalten sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  5. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „zu Aussagen oder Sachverhalten sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  6. darstellen

    Anforderungsbereich I
    „den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder eines anderen Materials mit eigenen Worten darlegen ggfs. unter Berücksichtigung der Textsorte“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  7. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  8. entwerfen

    Anforderungsbereich III
    „sich kreativ (z. B. fiktives Gespräch oder Visualisierung) mit einer Fragestellung auseinandersetzen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  9. erklären

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  10. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  11. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begründeten Bewertung gelangen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  12. formulieren

    Anforderungsbereich I
    „den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder eines anderen Materials mit eigenen Worten darlegen ggfs. unter Berücksichtigung der Textsorte“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  13. gestalten

    Anforderungsbereich III
    „sich kreativ (z. B. fiktives Gespräch oder Visualisierung) mit einer Fragestellung auseinandersetzen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  14. Handlungsoptionen entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „begründete Handlungskonsequenzen zu einer Fallstudie entwerfen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  15. herausarbeiten

    Anforderungsbereiche I und II
    „aus einem wenig komplexen/komplexeren Text bzw. Material (z. B. einer Statistik) die Aussagen zu einem Sachverhalt oder einer Position ermitteln und darstellen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  16. in Beziehung setzen

    Anforderungsbereich II
    „nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und/oder Unterschiede ermitteln und darstellen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  17. interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „einen Text oder ein anderes Material (Bild, Karikatur, Tondokument, Film, Statistik etc.) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  18. Konsequenzen ziehen

    Anforderungsbereich III
    „aus einer Position Schlussfolgerungen ziehen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  19. nachweisen

    Anforderungsbereich II
    „Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  20. nennen

    Anforderungsbereich I
    „ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. darlegen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  21. prüfen

    Anforderungsbereich III
    „eine Meinung, Aussage, These, Hypothese, Argumentation nachvollziehen, kritisch hinterfragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  22. sich auseinandersetzen mit

    Anforderungsbereich III
    „ein begründetes, abgewogenes eigenes Urteil zu einer Position oder Theorie entwickeln“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  23. skizzieren

    Anforderungsbereich I
    „einen Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  24. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „zu Aussagen oder Sachverhalten sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  25. Stellung nehmen aus der Sicht von

    Anforderungsbereich III
    „eine neue oder andere Argumentation oder Theorie aus der Sicht einer bekannten kritisieren oder in Frage stellen und sich begründet positionieren“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  26. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und/oder Unterschiede ermitteln und darstellen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  27. zuordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

  28. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „die Kernaussagen eines Textes oder anderen Materials strukturiert und komprimiert darlegen“

    Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.