Operatoren PädagogikNordrhein-Westfalen
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 28 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Nordrhein-Westfalen führt für Erziehungswissenschaft eine eigene amtliche Operatorenübersicht. Jedem Operator ist ein Anforderungsbereich oder eine Bandbreite zugeordnet; manche Operatoren sind gleich definiert, etwa beurteilen und bewerten.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
28 Operatoren
analysieren
Anforderungsbereich II„Sachverhalte und Zusammenhänge in ihren Einzelaspekten nach vorgegebenen oder selbst gewählten Kriterien darstellen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
belegen
Anforderungsbereiche II und III„Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
beschreiben
Anforderungsbereich I„die Merkmale eines Bildes oder anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
beurteilen
Anforderungsbereich III„zu Aussagen oder Sachverhalten sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
bewerten
Anforderungsbereich III„zu Aussagen oder Sachverhalten sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
darstellen
Anforderungsbereich I„den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder eines anderen Materials mit eigenen Worten darlegen ggfs. unter Berücksichtigung der Textsorte“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
einordnen
Anforderungsbereich II„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
entwerfen
Anforderungsbereich III„sich kreativ (z. B. fiktives Gespräch oder Visualisierung) mit einer Fragestellung auseinandersetzen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
erklären
Anforderungsbereich II„einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
erläutern
Anforderungsbereich II„einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
erörtern
Anforderungsbereich III„zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begründeten Bewertung gelangen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
formulieren
Anforderungsbereich I„den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder eines anderen Materials mit eigenen Worten darlegen ggfs. unter Berücksichtigung der Textsorte“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
gestalten
Anforderungsbereich III„sich kreativ (z. B. fiktives Gespräch oder Visualisierung) mit einer Fragestellung auseinandersetzen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
Handlungsoptionen entwickeln
Anforderungsbereich III„begründete Handlungskonsequenzen zu einer Fallstudie entwerfen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
herausarbeiten
Anforderungsbereiche I und II„aus einem wenig komplexen/komplexeren Text bzw. Material (z. B. einer Statistik) die Aussagen zu einem Sachverhalt oder einer Position ermitteln und darstellen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
in Beziehung setzen
Anforderungsbereich II„nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und/oder Unterschiede ermitteln und darstellen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
interpretieren
Anforderungsbereich III„einen Text oder ein anderes Material (Bild, Karikatur, Tondokument, Film, Statistik etc.) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
Konsequenzen ziehen
Anforderungsbereich III„aus einer Position Schlussfolgerungen ziehen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
nachweisen
Anforderungsbereich II„Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
nennen
Anforderungsbereich I„ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. darlegen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
prüfen
Anforderungsbereich III„eine Meinung, Aussage, These, Hypothese, Argumentation nachvollziehen, kritisch hinterfragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
sich auseinandersetzen mit
Anforderungsbereich III„ein begründetes, abgewogenes eigenes Urteil zu einer Position oder Theorie entwickeln“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
skizzieren
Anforderungsbereich I„einen Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen
Anforderungsbereich III„zu Aussagen oder Sachverhalten sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen aus der Sicht von
Anforderungsbereich III„eine neue oder andere Argumentation oder Theorie aus der Sicht einer bekannten kritisieren oder in Frage stellen und sich begründet positionieren“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
vergleichen
Anforderungsbereich II„nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und/oder Unterschiede ermitteln und darstellen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
zuordnen
Anforderungsbereich II„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
zusammenfassen
Anforderungsbereich I„die Kernaussagen eines Textes oder anderen Materials strukturiert und komprimiert darlegen“
Quelle: Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
- Erziehungswissenschaft, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 01.10.2015, abgerufen am 04.11.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.