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Operatoren · Abitur 2027 · Saarland

Operatoren MathematikSaarland

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 32 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Öffentlicher Text in ganzen Sätzen. Im Saarland gilt für Mathematik eine eigene Operatorenliste (Abschnitt 3.3 der Allgemeinen Prüfungsanforderungen); sie ordnet den Operatoren keine Anforderungsbereiche zu.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

32 Operatoren

Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.

  1. nennen

    „Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterungen und ohne Begründung aufzählen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  2. angeben

    „Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterungen und ohne Begründung aufzählen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  3. beschreiben

    „Sachverhalte, Verfahren, Methoden oder Zusammenhänge sprachlich angemessen, strukturiert und unter korrekter Verwendung der Fachsprache ohne Begründung wiedergeben“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  4. darstellen

    „Sachverhalte, Verfahren, Methoden oder Zusammenhänge sprachlich angemessen, strukturiert und unter korrekter Verwendung der Fachsprache ohne Begründung wiedergeben“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  5. darlegen

    „Sachverhalte, Verfahren, Methoden oder Zusammenhänge sprachlich angemessen, strukturiert und unter korrekter Verwendung der Fachsprache ohne Begründung wiedergeben“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  6. anwenden

    „ein bekanntes Verfahren an einem vorgegebenem Beispiel durchführen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  7. berechnen

    „ein Ergebnis ausgehend von einem Ansatz durch Rechnung gewinnen und den Rechenweg unter Angabe von Zwischenschritten darstellen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  8. bestimmen

    „ein Ergebnis ausgehend von einem Ansatz oder aus einem Diagramm bei freier Wahl des Verfahrens gewinnen und den Lösungsweg unter Angabe von Zwischenschritten darstellen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  9. ermitteln

    „ein Ergebnis ausgehend von einem Ansatz oder aus einem Diagramm bei freier Wahl des Verfahrens gewinnen und den Lösungsweg unter Angabe von Zwischenschritten darstellen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  10. skizzieren

    „Sachverhalte, auf das im betrachteten Sachzusammenhang Wesentliche reduziert, übersichtlich grafisch oder verbal darstellen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  11. zeichnen

    „einen Sachverhalt maßstäblich darstellen und gegebenenfalls konstruktive Elemente nutzen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  12. grafisch darstellen

    „einen Sachverhalt maßstäblich darstellen und gegebenenfalls konstruktive Elemente nutzen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  13. untersuchen

    „Eigenschaften von Objekten oder Beziehungen zwischen Objekten unter Darstellung des Vorgehens herausfinden bzw. nachweisen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  14. prüfen

    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten, Schlüssigkeit oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  15. erklären

    „einen Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich zum Ausdruck bringen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  16. erläutern

    „einen Sachverhalt (z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen) durch zusätzliche Informationen verständlich machen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  17. auswerten

    „Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen, gegebenenfalls zu einer Gesamtaussage zusammenführen und Schlussfolgerungen ziehen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  18. entscheiden

    „sich bei verschiedenen Möglichkeiten eindeutig und ohne Begründung festlegen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  19. vergleichen

    „Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  20. diskutieren

    „zu einer These dafür und dagegen sprechende Argumente einander gegenüberstellen und abwägen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  21. interpretieren

    „kausale Zusammenhänge (z. B. zwischen einem vorgegebenen Sachverhalt und einer grafischen Darstellung, einem Term oder einem Rechenergebnis) untersuchen und abwägend darstellen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  22. deuten

    „kausale Zusammenhänge (z. B. zwischen einem vorgegebenen Sachverhalt und einer grafischen Darstellung, einem Term oder einem Rechenergebnis) untersuchen und abwägend darstellen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  23. beurteilen

    „zu einem Sachverhalt eine selbstständige Einschätzung nach fachwissenschaftlichen und fachmethodischen Kriterien begründet formulieren“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  24. bewerten

    „zu einem Sachverhalt eine selbstständige Einschätzung nach fachwissenschaftlichen und fachmethodischen Kriterien begründet formulieren“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  25. Stellung nehmen

    „zu einem Sachverhalt eine selbstständige Einschätzung nach fachwissenschaftlichen und fachmethodischen Kriterien begründet formulieren“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  26. verallgemeinern

    „aus einem erkannten Sachverhalt eine erweiterte Aussage formulieren“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  27. belegen

    „die Gültigkeit einer Aussage oder eine Eigenschaft anhand eines Beispiels verifizieren“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  28. begründen

    „Sachverhalte verbal oder formal unter Darlegung des Vorgehens auf bekannte Sätze, Regeln oder Eigenschaften zurückführen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  29. nachweisen

    „eine Aussage unter Darlegung gültiger Schlussregeln logisch verifizieren“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  30. zeigen

    „eine Aussage unter Darlegung gültiger Schlussregeln logisch verifizieren“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  31. beweisen

    „eine Aussage nach gültigen Schlussregeln logisch verifizieren und mit einem erhöhten Formalisierungsgrad darlegen“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

  32. herleiten

    „vorgegebene oder beschriebene Sachverhalte aus anderen bekannten Sachverhalten folgern“

    Quelle: Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

Quellen
  1. Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, abgerufen am 27.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.