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Operatoren · Abitur 2027 · Sachsen-Anhalt

Operatoren GeschichteSachsen-Anhalt

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 32 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

In Sachsen-Anhalt orientieren sich die Aufgaben in Geschichte an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen. Die Erklärungen der Operatoren stehen deshalb in der gemeinsamen Liste, nicht noch einmal gesondert für dieses Land.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

32 Operatoren

  1. interpretieren

    Anforderungsbereiche I, II und III
    „Sinnzusammenhänge aus Quellen erschließen und eine begründete Stellungnahme abgeben, die auf einer Analyse, Erläuterung und Bewertung beruht“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  2. erörtern

    Anforderungsbereiche I, II und III
    „Eine These oder Problemstellung durch eine Kette von Für-und-Wider- bzw. Sowohl-als-Auch-Argumenten auf ihren Wert und ihre Stichhaltigkeit hin abwägend prüfen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu entwickeln. Die Erörterung einer historischen Darstellung setzt deren Analyse voraus.“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  3. darstellen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    „historische Entwicklungszusammenhänge und Zustände mit Hilfe von Quellenkenntnissen und Deutungen beschreiben, erklären und beurteilen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  4. nennen

    Anforderungsbereich I
    „zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  5. aufzählen

    Anforderungsbereich I
    „zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  6. bezeichnen

    Anforderungsbereich I
    „historische Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  7. schildern

    Anforderungsbereich I
    „historische Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  8. skizzieren

    Anforderungsbereich I
    „historische Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  9. aufzeigen

    Anforderungsbereich I
    „historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  10. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  11. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  12. wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  13. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Materialien oder historische Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  14. untersuchen

    Anforderungsbereich II
    „Materialien oder historische Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  15. begründen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf historischen Beispielen und anderen Belegen gründen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  16. nachweisen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf historischen Beispielen und anderen Belegen gründen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  17. charakterisieren

    Anforderungsbereich II
    „historische Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenfassen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  18. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen oder mehrere historische Sachverhalte in einen historischen Zusammenhang stellen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  19. erklären

    Anforderungsbereich II
    „historische Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und begründen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  20. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „wie erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  21. herausarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „aus Materialien bestimmte historische Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  22. gegenüberstellen

    Anforderungsbereich II
    „wie skizzieren, aber zusätzlich argumentierend gewichten“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  23. widerlegen

    Anforderungsbereich II
    „Argumente dafür anführen, dass eine Behauptung zu Unrecht aufgestellt wird“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  24. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „den Stellenwert historischer Sachverhalte in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  25. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  26. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  27. entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „gewonnene Analyseergebnisse synthetisieren um zu einer eigenen Deutung zu gelangen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  28. sich auseinander setzen

    Anforderungsbereich III
    „zu einer historischen Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  29. diskutieren

    Anforderungsbereich III
    „zu einer historischen Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  30. prüfen

    Anforderungsbereich III
    „Aussagen (Hypothesen, Behauptungen, Urteile) an historischen Sachverhalten auf ihre Angemessenheit hin untersuchen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  31. überprüfen

    Anforderungsbereich III
    „Aussagen (Hypothesen, Behauptungen, Urteile) an historischen Sachverhalten auf ihre Angemessenheit hin untersuchen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

  32. vergleichen

    Anforderungsbereich III
    „auf der Grundlage von Kriterien historische Sachverhalte problembezogen gegenüberzustellen, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze zu beurteilen“

    Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026

Quellen
  1. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geschichte, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026
  2. Übersicht über die EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung), Kultusministerkonferenz, abgerufen am 06.10.2026
  3. Hinweise zu den schriftlichen Abiturprüfungen 2027 Geschichte (Anlage 2), Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt / Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt, abgerufen am 22.10.2026
  4. Operatoren (Auszug aus den EPA Geschichte), Fachseite Geschichte, Abiturprüfung, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt / Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt, abgerufen am 22.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.