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Operatoren · Abitur 2027 · Schleswig-Holstein

Operatoren PhysikSchleswig-Holstein

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 40 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

40 Operatoren

Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.

  1. ableiten

    „auf der Grundlage von Erkenntnissen sachgerechte Schlüsse ziehen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  2. abschätzen

    „durch begründete Überlegungen Größenordnungen angeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  3. analysieren

    „systematische Untersuchung eines Sachverhaltes, bei der dessen Merkmale, seine Bestandteile und deren Beziehungen zueinander erfasst und dargestellt werden“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  4. anwenden

    „einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen anderen Sachverhalt beziehen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  5. aufbauen (Experimente)

    „Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  6. aufstellen / entwickeln von Hypothesen

    „begründete Vermutung auf der Grundlage von Beobachtungen, Untersuchungen, Experimenten oder Aussagen formulieren“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  7. auswerten

    „Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen, gegebenenfalls zu einer Gesamtaussage zusammenführen und Schlussfolgerungen ziehen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  8. begründen

    „Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten oder kausale Zusammenhänge zurückführen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  9. berechnen

    „Ergebnisse aus gegebenen und experimentell gewonnenen Werten rechnerisch generieren“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  10. beschreiben

    „Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  11. bestimmen

    „einen Lösungsweg darstellen und das Ergebnis formulieren“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  12. beurteilen

    „zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  13. beweisen

    „mithilfe von sachlichen Argumenten durch logisches Herleiten eine Behauptung / Aussage bestätigen beziehungsweise widerlegen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  14. bewerten

    „Sachverhalte, Gegenstände, Methoden, Ergebnisse an Beurteilungskriterien oder Normen und Werten messen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  15. darstellen

    „Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  16. diskutieren

    „in Zusammenhang mit Sachverhalten, Aussagen oder Thesen unterschiedliche Positionen oder Pro- und Contra-Argumente einander gegenüberstellen und abwägen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  17. dokumentieren

    „alle notwendigen Erklärungen, Herleitungen und Skizzen darstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  18. durchführen (experimentell)

    „eine vorgegebene oder eigene Experimentieranleitung umsetzen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  19. erklären

    „einen Sachverhalt mithilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich machen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  20. erläutern

    „einen Sachverhalt durch zusätzliche Informationen veranschaulichen und verständlich machen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  21. ermitteln

    „einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  22. herleiten

    „aus Größengleichungen durch mathematische Operationen eine physikalische Größe freistellen und dabei wesentliche Lösungsschritte kommentieren“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  23. interpretieren

    „Sachverhalte und Zusammenhänge im Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten herausarbeiten“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  24. deuten

    „Sachverhalte und Zusammenhänge im Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten herausarbeiten“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  25. klassifizieren

    „Begriffe, Gegenstände auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  26. ordnen

    „Begriffe, Gegenstände auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  27. nennen

    „Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  28. angeben

    „Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  29. planen

    „zu einem vorgegebenen Problem eine Experimentieranordnung finden und eine Experimentieranleitung erstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  30. protokollieren

    „Ablauf, Beobachtungen und Ergebnisse sowie gegebenenfalls Auswertung (Ergebnisprotokoll, Verlaufsprotokoll) in fachtypischer Weise wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  31. skizzieren

    „Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und diese grafisch oder schriftlich übersichtlich darstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  32. Stellung nehmen

    „zu einem Gegenstand oder Sachverhalt, der an sich nicht eindeutig ist, nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung ein begründetes Urteil abgeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  33. überprüfen

    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und gegebenenfalls Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  34. prüfen

    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und gegebenenfalls Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  35. testen

    „Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und gegebenenfalls Widersprüche aufdecken“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  36. untersuchen

    „Sachverhalte / Objekte erkunden, Merkmale und Zusammenhänge herausarbeiten“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  37. verallgemeinern

    „aus einem erkannten Sachverhalt eine erweiterte Aussage treffen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  38. vergleichen

    „Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  39. zeichnen

    „eine exakte Darstellung beobachtbarer oder gegebener Strukturen anfertigen“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

  40. zusammenfassen

    „das Wesentliche in konzentrierter Form wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

Quellen
  1. Fachanforderungen Physik. Allgemeinbildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (2026, 4. überarbeitete Auflage), Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Schleswig-Holstein), abgerufen am 27.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.