Italienisch
Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau, eA, 5-stündig): 315 Minuten (5 Stunden 15 Minuten) · Grundlegendes Anforderungsniveau (gA, 3-stündig): 285 Minuten (4 Stunden 45 Minuten)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Italienisch kann als fortgeführte Fremdsprache aber als fünfstündiges Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau) oder als dreistündiges Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau schriftlich geprüft werden. „Leistungskurs“ steht hier für das erhöhte, „Grundkurs“ für das grundlegende Anforderungsniveau. Die Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit. Die drei Prüfungsteile Hörverstehen, Schreiben und Sprachmittlung werden mit festen Anteilen gewichtet.
Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau, eA, 5-stündig)
- Bearbeitungszeit
- 315Minuten· 5 Stunden 15 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Zuerst wird die Hörverstehensaufgabe (Prüfungsteil A) ohne Auswahl bearbeitet. Danach werden zwei Textaufgaben zum Schreiben (Prüfungsteil B) vorgelegt, eine mit fiktionaler und eine mit nicht fiktionaler Textgrundlage, von denen eine nach Wahl zu bearbeiten ist. Innerhalb von Teilaufgabe B.3 werden in der Regel zwei untergeordnete Teilaufgaben zur Wahl gestellt. Die Sprachmittlungsaufgabe (Prüfungsteil C) wird ohne Auswahl bearbeitet.
- Aufbau
Prüfungsteil A Hörverstehen dauert etwa 30 Minuten und zählt 20 Prozent; er umfasst zwei bis vier Teilaufgaben zu authentischen Hördokumenten von zusammen meist acht bis zehn Minuten, etwa Multiple Matching, Multiple Choice, Fragen oder Satz- und Tabellenergänzung. Nach etwa 15 Minuten Pause folgen Prüfungsteil B Schreiben (225 Minuten, 55 Prozent) und Prüfungsteil C Sprachmittlung (60 Minuten, 25 Prozent) in einem Block. Im Schreiben führen die Teilaufgaben vom Textverständnis (B.1) über die Analyse (B.2) zur persönlichen Stellungnahme oder zum gestaltenden Schreiben (B.3); der Ausgangstext umfasst höchstens 1.000 Wörter und kann mit Bildern, Grafiken oder Statistiken kombiniert sein. B.3.1 bezieht sich auf den Text, B.3.2 auf den Text oder dessen Thema; mindestens eine dieser Teilaufgaben nennt Adressat, Situation und Zweck, etwa persönlicher Brief, Leserbrief, Tagebucheintrag, Artikel oder Blogeintrag. Grundlage der Sprachmittlung sind ein oder mehrere deutschsprachige Texte mit zusammen 400 bis 650 Wörtern, die Aufgabe ist situativ und adressatenbezogen eingebettet. In den Teilen B und C wird Inhalt zu 40 und Sprache zu 60 Prozent gewichtet; eine ungenügende sprachliche oder inhaltliche Leistung begrenzt die jeweilige Teilaufgabe auf höchstens drei Notenpunkte.
Hilfsmittel
Zugelassen
Einsprachiges Wörterbuch (Italienisch)
ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Zweisprachiges Wörterbuch (Italienisch-Deutsch / Deutsch-Italienisch)
ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Wörterbuch der deutschen Sprache (Bedeutungswörterbuch)
ab Jahrgangsstufe 11
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Nicht zugelassen
Elektronische Wörterbücher
dürfen nicht verwendet werden
nicht zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Quelle: Schriftliche Prüfungsformen im Unterricht der modernen Fremdsprachen in der Profil- und Leistungsstufe (ab Schuljahr 2024/25) und der Abiturprüfung (ab Prüfungstermin 2026), KMS vom 12.06.2023, Nr. V.6-BS4402.8/99/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 12.06.2023, abgerufen am 04.11.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Grundlegendes Anforderungsniveau (gA, 3-stündig)
- Bearbeitungszeit
- 285Minuten· 4 Stunden 45 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Zuerst wird die Hörverstehensaufgabe (Prüfungsteil A) ohne Auswahl bearbeitet. Danach werden zwei Textaufgaben zum Schreiben (Prüfungsteil B) vorgelegt, eine mit fiktionaler und eine mit nicht fiktionaler Textgrundlage, von denen eine nach Wahl zu bearbeiten ist. Innerhalb von Teilaufgabe B.3 werden in der Regel zwei untergeordnete Teilaufgaben zur Wahl gestellt. Die Sprachmittlungsaufgabe (Prüfungsteil C) wird ohne Auswahl bearbeitet.
- Aufbau
Prüfungsteil A Hörverstehen dauert etwa 30 Minuten und zählt 20 Prozent; er umfasst zwei bis vier Teilaufgaben zu authentischen Hördokumenten von zusammen meist acht bis zehn Minuten, etwa Multiple Matching, Multiple Choice, Fragen oder Satz- und Tabellenergänzung. Nach etwa 15 Minuten Pause folgen Prüfungsteil B Schreiben (195 Minuten, 55 Prozent) und Prüfungsteil C Sprachmittlung (60 Minuten, 25 Prozent) in einem Block. Im Schreiben führen die Teilaufgaben vom Textverständnis (B.1) über die Analyse (B.2) zur persönlichen Stellungnahme oder zum gestaltenden Schreiben (B.3); der Ausgangstext umfasst höchstens 800 Wörter und kann mit Bildern, Grafiken oder Statistiken kombiniert sein. B.3.1 bezieht sich auf den Text, B.3.2 auf den Text oder dessen Thema; mindestens eine dieser Teilaufgaben nennt Adressat, Situation und Zweck, etwa persönlicher Brief, Leserbrief, Tagebucheintrag, Artikel oder Blogeintrag. Grundlage der Sprachmittlung sind ein oder mehrere deutschsprachige Texte mit zusammen 400 bis 650 Wörtern, die Aufgabe ist situativ und adressatenbezogen eingebettet. In den Teilen B und C wird Inhalt zu 40 und Sprache zu 60 Prozent gewichtet; eine ungenügende sprachliche oder inhaltliche Leistung begrenzt die jeweilige Teilaufgabe auf höchstens drei Notenpunkte.
Hilfsmittel
Zugelassen
Einsprachiges Wörterbuch (Italienisch)
ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Zweisprachiges Wörterbuch (Italienisch-Deutsch / Deutsch-Italienisch)
ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Wörterbuch der deutschen Sprache (Bedeutungswörterbuch)
ab Jahrgangsstufe 11
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Nicht zugelassen
Elektronische Wörterbücher
dürfen nicht verwendet werden
nicht zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
Quelle: Schriftliche Prüfungsformen im Unterricht der modernen Fremdsprachen in der Profil- und Leistungsstufe (ab Schuljahr 2024/25) und der Abiturprüfung (ab Prüfungstermin 2026), KMS vom 12.06.2023, Nr. V.6-BS4402.8/99/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 12.06.2023, abgerufen am 04.11.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 04.11.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.09.2026, abgerufen am 04.11.2026
- Schriftliche Prüfungsformen im Unterricht der modernen Fremdsprachen in der Profil- und Leistungsstufe (ab Schuljahr 2024/25) und der Abiturprüfung (ab Prüfungstermin 2026), KMS vom 12.06.2023, Nr. V.6-BS4402.8/99/1, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 12.06.2023, abgerufen am 04.11.2026
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), § 19 Gestaltung des Pflichtprogramms in der Qualifikationsphase, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 04.11.2026