Latein
Erhöhtes Anforderungsniveau (eA), Leistungsfach, fünfstündig: 300 Minuten (5 Stunden) · Grundlegendes Anforderungsniveau (gA): 240 Minuten (4 Stunden)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Latein kann aber als fünfstündiges Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau) oder auf grundlegendem Anforderungsniveau schriftlich geprüft werden. „Leistungskurs“ steht hier für das erhöhte, „Grundkurs“ für das grundlegende Anforderungsniveau. Die Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit.
Erhöhtes Anforderungsniveau (eA), Leistungsfach, fünfstündig
- Bearbeitungszeit
- 300Minuten· 5 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Verpflichtend ist die Übersetzung einer Stelle eines Prosaschriftstellers ins Deutsche. Daneben werden mehrere Aufgaben vorgelegt, von denen acht zu bearbeiten sind; die Auswahl erfolgt teilweise aus den vorgelegten Aufgaben.
- Aufbau
Die Prüfung besteht aus einer Übersetzungsaufgabe (Prosatext ins Deutsche) und der Bearbeitung von acht Aufgaben zum Text beziehungsweise zum Schwerpunktthema, die teilweise aus einer größeren Zahl vorgelegter Aufgaben ausgewählt werden.
Hilfsmittel
Zugelassen
Zweisprachiges Wörterbuch (vom Staatsministerium genehmigt)
ab Jahrgangsstufe 10, elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Grundlegendes Anforderungsniveau (gA)
- Bearbeitungszeit
- 240Minuten· 4 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Verpflichtend ist die Übersetzung einer Stelle eines Prosaschriftstellers ins Deutsche. Daneben werden mehrere Aufgaben vorgelegt, von denen sechs zu bearbeiten sind; die Auswahl erfolgt teilweise aus den vorgelegten Aufgaben.
- Aufbau
Die Prüfung besteht aus einer Übersetzungsaufgabe (Prosatext ins Deutsche) und der Bearbeitung von sechs Aufgaben zum Text beziehungsweise zum Schwerpunktthema, die teilweise aus einer größeren Zahl vorgelegter Aufgaben ausgewählt werden.
Hilfsmittel
Zugelassen
Zweisprachiges Wörterbuch (vom Staatsministerium genehmigt)
ab Jahrgangsstufe 10, elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026