Spanisch
Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau, eA, 5-stündig): 315 Minuten (5 Stunden 15 Minuten) · Grundlegendes Anforderungsniveau (gA, 3-stündig): 285 Minuten (4 Stunden 45 Minuten)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Spanisch kann aber als Leistungsfach (fünfstündig, erhöhtes Anforderungsniveau) oder als dreistündiges Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau schriftlich geprüft werden. „Leistungskurs“ steht hier für das erhöhte, „Grundkurs“ für das grundlegende Anforderungsniveau. Die Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit; eine gesonderte Auswahlzeit wird nicht ausgewiesen.
Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau, eA, 5-stündig)
- Bearbeitungszeit
- 315Minuten· 5 Stunden 15 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Zunächst wird eine Hörverstehensaufgabe ohne Auswahl bearbeitet. Danach werden zwei Textaufgaben vorgelegt, von denen eine nach eigener Wahl zu bearbeiten ist. Zusätzlich wird eine Sprachmittlungsaufgabe ohne Auswahl vorgelegt.
- Aufbau
Von der Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit entfallen 30 Minuten auf die Hörverstehensaufgabe; die übrige Zeit teilt sich auf die gewählte Textaufgabe und die Sprachmittlungsaufgabe auf.
Hilfsmittel
Zugelassen
Einsprachiges Wörterbuch (Spanisch)
ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Zweisprachiges Wörterbuch (Spanisch-Deutsch / Deutsch-Spanisch)
ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Wörterbuch der deutschen Sprache (Bedeutungswörterbuch)
ab Jahrgangsstufe 11
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
ab Jahrgangsstufe 9, gilt in allen Fächern
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Nicht zugelassen
Elektronische Wörterbücher
dürfen nicht verwendet werden
nicht zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Grundlegendes Anforderungsniveau (gA, 3-stündig)
- Bearbeitungszeit
- 285Minuten· 4 Stunden 45 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Zunächst wird eine Hörverstehensaufgabe ohne Auswahl bearbeitet. Danach werden zwei Textaufgaben vorgelegt, von denen eine nach eigener Wahl zu bearbeiten ist. Zusätzlich wird eine Sprachmittlungsaufgabe ohne Auswahl vorgelegt.
- Aufbau
Von der Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit entfallen 30 Minuten auf die Hörverstehensaufgabe; die übrige Zeit teilt sich auf die gewählte Textaufgabe und die Sprachmittlungsaufgabe auf.
Hilfsmittel
Zugelassen
Einsprachiges Wörterbuch (Spanisch)
ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
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ab Jahrgangsstufe 11, genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
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ab Jahrgangsstufe 11
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
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Nicht zugelassen
Elektronische Wörterbücher
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nicht zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 06.10.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 06.10.2026