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Prüfungssteckbrief · Abitur 2027 · Berlin

Musik

vorläufig

Leistungskursfach: 270 Minuten (4 Stunden 30 Minuten) · Grundkursfach: 210 Minuten (3 Stunden 30 Minuten)

Die Aufgaben werden an der Schule gestellt (dezentrale Prüfung). Die Bearbeitungszeit hängt von der Aufgabenart ab; angegeben ist die Zeit für Analyse oder Erörterung. Die Einlese- und Auswahlzeit ist in der Bearbeitungszeit enthalten.

Leistungskursfach

Bearbeitungszeit
270Minuten· 4 Stunden 30 Minuten
Auswahlzeit
keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
Auswahlregel

Die Schule reicht zwei Aufgabenvorschläge ein, von denen eine Aufgabe der Aufgabenart Analyse oder Erörterung angehören muss; die Schulaufsichtsbehörde wählt einen Vorschlag aus.

Aufbau

Zugelassen sind die Aufgabenarten „Erschließung von Musik durch Analyse und Interpretation“, „Erschließung von Musik durch Erörterung musikbezogener Texte“ (im Leistungskurs mit möglicher Zusatzaufgabe „Klangaufzeichnung“) und „Gestaltung von Musik mit schriftlicher Erläuterung“, bei der 30 bis 40 Prozent der Bewertungseinheiten auf die schriftliche Erläuterung entfallen. Die Anforderungsbereiche I, II und III stehen etwa im Verhältnis 3:5:2. Die Musikbeispiele können während der Arbeitszeit jederzeit abgehört werden. Die angegebene Bearbeitungszeit gilt für Analyse und Erörterung ohne Zusatzaufgabe. Für Analyse oder Erörterung mit Zusatzaufgabe „Klangaufzeichnung“ im Leistungskurs betragen sie 300 Minuten, für die Gestaltungsaufgabe im Leistungskurs 300 und im Grundkurs 240 Minuten.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind für diese Kursart noch nicht hinterlegt.

Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026

Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.

Grundkursfach

Bearbeitungszeit
210Minuten· 3 Stunden 30 Minuten
Auswahlzeit
keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
Auswahlregel

Die Schule reicht zwei Aufgabenvorschläge ein, von denen eine Aufgabe der Aufgabenart Analyse oder Erörterung angehören muss; die Schulaufsichtsbehörde wählt einen Vorschlag aus.

Aufbau

Zugelassen sind die Aufgabenarten „Erschließung von Musik durch Analyse und Interpretation“, „Erschließung von Musik durch Erörterung musikbezogener Texte“ (im Leistungskurs mit möglicher Zusatzaufgabe „Klangaufzeichnung“) und „Gestaltung von Musik mit schriftlicher Erläuterung“, bei der 30 bis 40 Prozent der Bewertungseinheiten auf die schriftliche Erläuterung entfallen. Die Anforderungsbereiche I, II und III stehen etwa im Verhältnis 3:5:2. Die Musikbeispiele können während der Arbeitszeit jederzeit abgehört werden. Die angegebene Bearbeitungszeit gilt für Analyse und Erörterung ohne Zusatzaufgabe. Für Analyse oder Erörterung mit Zusatzaufgabe „Klangaufzeichnung“ im Leistungskurs betragen sie 300 Minuten, für die Gestaltungsaufgabe im Leistungskurs 300 und im Grundkurs 240 Minuten.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind für diese Kursart noch nicht hinterlegt.

Quelle: Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026

Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.

Quellen
  1. Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Stand 26.07.2024, abgerufen am 20.10.2026