Informatik
Erhöhtes Anforderungsniveau: 300 Minuten (5 Stunden)
Die schriftliche Prüfung dauert 300 Minuten. Du bearbeitest beide vorgelegten Aufgaben; sie zählen gleich viel. Bei Aufgaben mit Rechnerbenutzung kann die Arbeitszeit auf Antrag bis auf 330 Minuten verlängert werden.
Erhöhtes Anforderungsniveau
- Bearbeitungszeit
- 300Minuten· 5 Stunden
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Die Lehrkraft reicht vier Aufgaben ein, die Schulaufsichtsbehörde wählt zwei davon aus; die Schwerpunkte der beiden Aufgaben liegen in zwei verschiedenen Inhaltsbereichen. Die Prüflinge bearbeiten beide vorgelegten Aufgaben.
- Aufbau
Zwei unabhängig voneinander bearbeitbare Aufgaben mit gleichem Zeitumfang und gleicher Gewichtung, je 60 Bewertungseinheiten und 150 Minuten. Jede Aufgabe steht unter einem zusammenfassenden Thema und hat höchstens vier Teilaufgaben mit höchstens drei Operatoren je Teilaufgabe. Möglich sind Aufgaben mit praktischem Anteil, die Auswertung vorgelegten Materials und die Anwendung des Gelernten auf eine neue Problemstellung; reine Aufsatzaufgaben sind nicht geeignet. Die Gewichtungseinheiten der Anforderungsbereiche I, II und III stehen im Verhältnis 4 zu 5 zu 1. Der von der Rechnerbenutzung abhängige Teil umfasst höchstens ein Viertel der Bewertungseinheiten.
Hilfsmittel
Zugelassen
Wissenschaftlicher Taschenrechner
Er muss die Vorgaben des Zentralabiturs Mathematik erfüllen.
zugelassenFormelsammlung des Zentralabiturs Mathematik
zugelassenWörterbuch der deutschen Sprache
zugelassenNicht vernetzter Rechner (PC, Laptop, Tablet)
Zugelassen, wenn die Aufgabe nichts anderes vorgibt; er darf keine für die Aufgabe unzulässigen Programme ausführen.
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Regelungen für die Abiturprüfung im Fach Informatik in den Jahren 2027 und 2028, Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 11.08.2025, abgerufen am 20.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Schleswig-Holstein weist für Informatik nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Regelungen für die Abiturprüfung im Fach Informatik in den Jahren 2027 und 2028, Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 11.08.2025, abgerufen am 20.10.2026