Bildende Kunst
Oben steht jeweils der Wortlaut der Vorgabe, darunter auf grauer Fläche, was er für dich bedeutet. Verbindlich ist allein der Wortlaut.
Rheinland-Pfalz prüft diese Fächer dezentral: Die Fachlehrkraft reicht Aufgabenvorschläge ein, das Ministerium wählt aus. Eine jährliche Themenliste gibt es nicht; geprüft wird der Stoff der Qualifikationsphase nach dem Lehrplan. Schriftlich prüfbar ist das Fach im Leistungsfach, im Grundfach nur an Freien Waldorfschulen. Der Lehrplan gliedert den Stoff in sechs Phänomenbereiche mit den Lernbereichen Theorie, Praxis und Geschichte; die Ebenen unter jedem Bereich sind teils verbindlich, teils wählbar.
Leistungsfach
7 Themen, davon 7 verbindlich
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Prüfungsrahmen Bildende Kunst“
- Aufgabenarten: Aufgabe mit praktischem Schwerpunkt und schriftlichem Anteil, Aufgabe mit theoretischem Schwerpunkt und praktischem Anteil, theoretisch-schriftliche Aufgabe (Analyse, Interpretation und Erörterung)
- Die Aufgaben stammen aus verschiedenen Themengebieten und Halbjahren der Qualifikationsphase, eine aus dem letzten Schuljahr
- Alle drei Anforderungsbereiche sind vertreten, der Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II
Im Klartext
Die Prüfung verbindet je nach Aufgabenart gestalterische und schriftliche Anteile; eine rein praktische Aufgabe ohne schriftlichen Anteil ist nicht zulässig.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Lehrplan Bildende Kunst, Phänomenbereich 1: Visuelle Wahrnehmung“
- Der Prozess der visuellen Wahrnehmung und seine Bedeutung für die Kunst
- Gestaltung unter Beachtung der Gesetzmäßigkeiten der visuellen Wahrnehmung
- Kunstgeschichtlicher Überblick I: von der Romanik bis zum Beginn der Neuzeit
Im Klartext
Der Phänomenbereich wird in den Lernbereichen Theorie, Praxis und Geschichte unterrichtet; im Leistungsfach kommen aus dem Wahlpflichtbereich weitere Lernbausteine hinzu.
Quelle: Lehrplan Bildende Kunst, Sekundarstufe II (Mainzer Studienstufe), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Lehrplan Bildende Kunst, Phänomenbereich 2: „Bildsprache“, Kommunikation und Zeichensysteme“
- Der Kommunikationsprozess und die Theorie der Zeichen (Semiotik)
- Gestaltung im Sinne bestimmter Aspekte der Kommunikationstheorie oder der Semiotik
- Kunstgeschichtlicher Überblick II: von der Neuzeit bis zur Moderne
Im Klartext
Der Phänomenbereich wird in den Lernbereichen Theorie, Praxis und Geschichte unterrichtet; im Leistungsfach kommen aus dem Wahlpflichtbereich weitere Lernbausteine hinzu.
Quelle: Lehrplan Bildende Kunst, Sekundarstufe II (Mainzer Studienstufe), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Lehrplan Bildende Kunst, Phänomenbereich 3: Deutung und Bedeutung“
- Hermeneutisches Verstehen von Kunstwerken am Beispiel der Ikonographie und Ikonologie sowie eine weitere Methode
- Umgestaltung, Verfremdung oder Neuinterpretation, auch Gestaltung eines Werkes aus motivgeschichtlicher Sicht
- Kunstgeschichte als Motivgeschichte: Landschafts- oder Porträtmalerei oder erotische und Aktmalerei
Im Klartext
Der Phänomenbereich wird in den Lernbereichen Theorie, Praxis und Geschichte unterrichtet; im Leistungsfach kommen aus dem Wahlpflichtbereich weitere Lernbausteine hinzu.
Quelle: Lehrplan Bildende Kunst, Sekundarstufe II (Mainzer Studienstufe), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Lehrplan Bildende Kunst, Phänomenbereich 4: Funktionale Ästhetik (Architektur, Design, technische Medien)“
- Theorien zu Architektur, Design und technischen Medien
- Planung und Gestaltung von Entwurf und Modell eines Architektur- oder Designobjekts oder Gestaltung mit einem technischen Medium
- Kunstgeschichtlicher Überblick III: Architektur-, Design- und Mediengeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, die Moderne und ihre Wegbereiter
Im Klartext
Der Phänomenbereich wird in den Lernbereichen Theorie, Praxis und Geschichte unterrichtet; im Leistungsfach kommen aus dem Wahlpflichtbereich weitere Lernbausteine hinzu.
Quelle: Lehrplan Bildende Kunst, Sekundarstufe II (Mainzer Studienstufe), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Lehrplan Bildende Kunst, Phänomenbereich 5: Kunst und Gesellschaft“
- Die Funktionen von Kunst und Ästhetik in der Gesellschaft
- Gesellschaftlich engagierte Stellungnahme zu einem aktuellen Problem
- Der Realismus in der Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts und andere künstlerische Positionen
Im Klartext
Der Phänomenbereich wird in den Lernbereichen Theorie, Praxis und Geschichte unterrichtet; im Leistungsfach kommen aus dem Wahlpflichtbereich weitere Lernbausteine hinzu.
Quelle: Lehrplan Bildende Kunst, Sekundarstufe II (Mainzer Studienstufe), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Lehrplan Bildende Kunst, Phänomenbereich 6: Kunst und Sinn“
- Zum Begriff der Kunst, Aspekte der Kunsttheorie und Kunstphilosophie
- Freie Gestaltung, Installation oder Aktion
- Kunst nach 1945 und Gegenwartskunst
Im Klartext
Der Phänomenbereich wird in den Lernbereichen Theorie, Praxis und Geschichte unterrichtet; im Leistungsfach kommen aus dem Wahlpflichtbereich weitere Lernbausteine hinzu.
Quelle: Lehrplan Bildende Kunst, Sekundarstufe II (Mainzer Studienstufe), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20.10.2026
Rheinland-Pfalz weist für Bildende Kunst nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 20.10.2026
- Lehrplan Bildende Kunst, Sekundarstufe II (Mainzer Studienstufe), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20.10.2026