Operatoren Evangelische ReligionslehreBaden-Württemberg
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 39 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Die Liste stammt aus dem Bildungsplan 2016 und folgt weitgehend den bundesweiten Einheitlichen Prüfungsanforderungen Evangelische Religionslehre, auf die das Land für die Anforderungsbereiche im Abitur verweist.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
39 Operatoren
analysieren
Anforderungsbereich II„unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch interpretieren und darstellen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
anwenden
Anforderungsbereich II„einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
aufzeigen
Anforderungsbereich I„den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
begründen
Anforderungsbereich II„Aussagen durch Argumente stützen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
belegen
Anforderungsbereich II„Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
benennen
Anforderungsbereich I„ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
beschreiben
Anforderungsbereich I„die Merkmale eines Bildes oder eines anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
beurteilen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
bewerten
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
darstellen
Anforderungsbereich I„den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
eine Erwiderung formulieren aus der Sicht von ...
Anforderungsbereich III„eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Perspektive einer bekannten Position beleuchten oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
einen begründeten Standpunkt einnehmen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
einordnen
Anforderungsbereich II„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
entfalten
Anforderungsbereich II„einen Sachverhalt, eine These etc. gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
entwerfen
Anforderungsbereich III„sich textbezogen mit einer Fragestellung kreativ auseinandersetzen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
erklären
Anforderungsbereich II„einen Sachverhalt, eine These etc. gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
erläutern
Anforderungsbereich II„einen Sachverhalt, eine These etc. gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
erörtern
Anforderungsbereich III„die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen erfassen beziehungsweise aufstellen, Argumente formulieren, nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung)“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
formulieren
Anforderungsbereich I„den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
gestalten
Anforderungsbereich III„sich textbezogen mit einer Fragestellung kreativ auseinandersetzen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
herausarbeiten
Anforderungsbereich II„aus Aussagen eines Textes einen Sachverhalt oder eine Position erkennen und darstellen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
in Beziehung setzen
Anforderungsbereich II„Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
interpretieren
Anforderungsbereich III„einen Text oder ein anderes Material (zum Beispiel Bild, Karikatur, Tondokument, Film) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
Konsequenzen aufzeigen
Anforderungsbereich III„Schlussfolgerungen ziehen, Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte u.a. entfalten“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
nachweisen
Anforderungsbereich II„Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
nennen
Anforderungsbereich I„ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
Perspektiven entwickeln
Anforderungsbereich III„Schlussfolgerungen ziehen, Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte unter anderem entfalten“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
prüfen, überprüfen
Anforderungsbereich III„eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
recherchieren
Anforderungsbereich I„einen Sachverhalt (mediengestützt) ermitteln“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
sich auseinandersetzen mit ...
Anforderungsbereich III„ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
skizzieren
Anforderungsbereich I„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen aus der Sicht von ...
Anforderungsbereich III„eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Perspektive einer bekannten Position beleuchten oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
überprüfen, prüfen
Anforderungsbereich III„eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
untersuchen
Anforderungsbereich II„unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch interpretieren und darstellen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
vergleichen
Anforderungsbereich II„nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
wiedergeben
Anforderungsbereich I„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
zuordnen
Anforderungsbereich II„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
zusammenfassen
Anforderungsbereich I„die Kernaussagen eines Textes komprimiert und strukturiert darlegen“
Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
- Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.