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Operatoren · Abitur 2027 · Baden-Württemberg

Operatoren Evangelische ReligionslehreBaden-Württemberg

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 39 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Die Liste stammt aus dem Bildungsplan 2016 und folgt weitgehend den bundesweiten Einheitlichen Prüfungsanforderungen Evangelische Religionslehre, auf die das Land für die Anforderungsbereiche im Abitur verweist.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

39 Operatoren

  1. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch interpretieren und darstellen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  2. anwenden

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  3. aufzeigen

    Anforderungsbereich I
    „den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  4. begründen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen durch Argumente stützen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  5. belegen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  6. benennen

    Anforderungsbereich I
    „ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  7. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „die Merkmale eines Bildes oder eines anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  8. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  9. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  10. darstellen

    Anforderungsbereich I
    „den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  11. eine Erwiderung formulieren aus der Sicht von ...

    Anforderungsbereich III
    „eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Perspektive einer bekannten Position beleuchten oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  12. einen begründeten Standpunkt einnehmen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  13. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  14. entfalten

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  15. entwerfen

    Anforderungsbereich III
    „sich textbezogen mit einer Fragestellung kreativ auseinandersetzen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  16. erklären

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  17. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  18. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen erfassen beziehungsweise aufstellen, Argumente formulieren, nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung)“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  19. formulieren

    Anforderungsbereich I
    „den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  20. gestalten

    Anforderungsbereich III
    „sich textbezogen mit einer Fragestellung kreativ auseinandersetzen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  21. herausarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „aus Aussagen eines Textes einen Sachverhalt oder eine Position erkennen und darstellen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  22. in Beziehung setzen

    Anforderungsbereich II
    „Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  23. interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „einen Text oder ein anderes Material (zum Beispiel Bild, Karikatur, Tondokument, Film) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  24. Konsequenzen aufzeigen

    Anforderungsbereich III
    „Schlussfolgerungen ziehen, Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte u.a. entfalten“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  25. nachweisen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  26. nennen

    Anforderungsbereich I
    „ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert angeben“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  27. Perspektiven entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „Schlussfolgerungen ziehen, Perspektiven, Modelle, Handlungsmöglichkeiten, Konzepte unter anderem entfalten“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  28. prüfen, überprüfen

    Anforderungsbereich III
    „eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  29. recherchieren

    Anforderungsbereich I
    „einen Sachverhalt (mediengestützt) ermitteln“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  30. sich auseinandersetzen mit ...

    Anforderungsbereich III
    „ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  31. skizzieren

    Anforderungsbereich I
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  32. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- beziehungsweise Werturteil)“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  33. Stellung nehmen aus der Sicht von ...

    Anforderungsbereich III
    „eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Perspektive einer bekannten Position beleuchten oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  34. überprüfen, prüfen

    Anforderungsbereich III
    „eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  35. untersuchen

    Anforderungsbereich II
    „unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch interpretieren und darstellen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  36. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  37. wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  38. zuordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  39. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „die Kernaussagen eines Textes komprimiert und strukturiert darlegen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Bildungsplan 2016 Gymnasium Evangelische Religionslehre, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.