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Operatoren · Abitur 2027 · Baden-Württemberg

Operatoren WirtschaftBaden-Württemberg

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 19 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Baden-Württemberg führt im Bildungsplan einen eigenen Operatorenkatalog, den Gemeinschaftskunde, Geographie, Geschichte und Wirtschaft gemeinsam verwenden. Jeder Operator ist dort genau einem Anforderungsbereich zugeordnet. Der höhere Anforderungsbereich schließt die niedrigeren ein.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

19 Operatoren

  1. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Materialien oder Sachverhalte systematisch untersuchen und auswerten“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  2. begründen

    Anforderungsbereich II
    „Aussagen (zum Beispiel eine Behauptung, eine Position) durch Argumente stützen, die durch Beispiele oder andere Belege untermauert werden“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  3. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte schlüssig wiedergeben“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  4. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „Aussagen, Vorschläge oder Maßnahmen untersuchen, die dabei zugrunde gelegten Kriterien benennen und ein begründetes Sachurteil formulieren“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  5. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „Aussagen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, ein begründetes Werturteil formulieren und die dabei zugrunde gelegten Wertmaßstäbe offenlegen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  6. bezeichnen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte (insbesondere bei nichtlinearen Texten wie zum Beispiel Tabellen, Schaubildern, Diagrammen oder Karten) begrifflich präzise formulieren“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  7. charakterisieren

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte mit ihren typischen Merkmalen und in ihren Grundzügen bestimmen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  8. darstellen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte strukturiert und zusammenhängend verdeutlichen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  9. ein-, zuordnen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte schlüssig in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  10. entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „zu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung einen begründeten Lösungsvorschlag entwerfen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  11. erklären

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte schlüssig aus Kenntnissen in einen Zusammenhang stellen (zum Beispiel Theorie, Modell, Gesetz, Regel, Funktions-, Entwicklungs- und/oder Kausalzusammenhang)“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  12. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte mit Beispielen oder Belegen veranschaulichen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  13. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „zu einer vorgegebenen These oder Problemstellung durch Abwägen von Pro- und Contra-Argumenten ein begründetes Ergebnis formulieren“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  14. erstellen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte (insbesondere in grafischer Form) unter Verwendung fachsprachlicher Begriffe strukturiert aufzeigen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  15. gestalten

    Anforderungsbereich III
    „zu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung ein Produkt rollen- beziehungsweise adressatenorientiert herstellen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  16. herausarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/oder gegebenenfalls berechnen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  17. nennen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte in knapper Form anführen“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  18. überprüfen

    Anforderungsbereich III
    „Aussagen, Vorschläge oder Maßnahmen an Sachverhalten auf ihre sachliche Richtigkeit hin untersuchen und ein begründetes Ergebnis formulieren“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

  19. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Vergleichskriterien festlegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen sowie ein Ergebnis formulieren“

    Quelle: Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Bildungsplan 2016 Gymnasium, Wirtschaft, 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.