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Operatoren · Abitur 2027 · Brandenburg

Operatoren LateinBrandenburg

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 32 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Latein wird in Brandenburg dezentral geprüft; eine eigene Prüfungsschwerpunkte-Vorgabe gibt es dafür nicht. Grundlage der Abiturprüfung sind nach der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung die bundesweiten Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) der Kultusministerkonferenz. Die Erklärungen der Operatoren stehen deshalb in der gemeinsamen Liste, nicht noch einmal gesondert für dieses Land.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

32 Operatoren

  1. Nennen

    Anforderungsbereich I
    „Definierte Begriffe / Phänomene (er)kennen und knapp und präzise wiedergeben“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  2. Benennen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Sachverhalte / Inhalte mit einem Begriff versehen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  3. Zusammenstellen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Begriffe / Elemente nach vorgegebenen oder selbst erarbeiteten Gesichtspunkten sammeln“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  4. Ordnen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Begriffe / Elemente nach vorgegebenen oder selbst erarbeiteten übergeordneten Gesichtspunkten systematisieren“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  5. Beschreiben

    Anforderungsbereiche I und II
    „Einen Sachverhalt / einen Zusammenhang in eigenen Worten darlegen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  6. Darstellen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Einen Sachverhalt / einen Zusammenhang strukturiert wiedergeben“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  7. Einordnen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Einen Sachverhalt / eine Aussage mit erläuternden Hinweisen in einen Zusammenhang einfügen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  8. Zusammenfassen

    Anforderungsbereiche I und II
    „Wesentliche Aussagen komprimiert und strukturiert wiedergeben“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  9. Belegen

    Anforderungsbereich II
    „(Vorgegebene oder selbst aufgestellte) Behauptungen / Aussagen durch Textstellen nachweisen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  10. Erklären

    Anforderungsbereich II
    „Einen Sachverhalt in einen Zusammenhang (z.B. Regel, Modell, Kontext) einordnen und die bestehenden inneren Beziehungen darlegen / begründen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  11. Gliedern

    Anforderungsbereich II
    „Einen Text (ev. mit sprachlicher / formaler / inhaltlicher Begründung) in Sinnabschnitte einteilen und diesen Abschnitten jeweils eine zusammenfassende Überschrift geben“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  12. Herausarbeiten

    Anforderungsbereich II
    „In den Aussagen eines Textes einen bestimmten Sachverhalt erkennen und darstellen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  13. Charakterisieren

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte und Personen in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenführen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  14. Paraphrasieren

    Anforderungsbereich II
    „Mit eigenen Worten den Textinhalt unter Wahrung der Informationsreihenfolge wiedergeben“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  15. Paraphrase geben

    Anforderungsbereich II
    „Mit eigenen Worten den Textinhalt unter Wahrung der Informationsreihenfolge wiedergeben“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  16. Metrisch Analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Einen Vers mit Symbolen für kurze und lange Silben sowie für Zäsuren darstellen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  17. Gestalten

    Anforderungsbereiche II und III
    „Aufgaben auf der Grundlage von Textkenntnissen und Sachwissen gestaltend interpretieren“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  18. Entwerfen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Aufgaben auf der Grundlage von Textkenntnissen und Sachwissen gestaltend interpretieren“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  19. Definieren

    Anforderungsbereiche II und III
    „Den Inhalt eines Begriffes so knapp und präzise wie möglich erklären“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  20. Erläutern

    Anforderungsbereiche II und III
    „wie Erklären, aber durch zusätzliche Informationen (ev. durch Beispiele, Belege, Begründungen) nachvollziehbar verdeutlichen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  21. Begründen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Einen Sachverhalt / eine Aussage durch nachvollziehbare Argumente stützen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  22. Deuten

    Anforderungsbereiche II und III
    „Eine Textaussage durch Verknüpfen von Textstellen mit außertextlichem Bezugsmaterial verständlich machen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  23. Nachweisen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Einen Sachverhalt / eine Aussage durch eigene Untersuchungen am Text bestätigen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  24. Zeigen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Einen Sachverhalt / eine Aussage durch eigene Untersuchungen am Text bestätigen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  25. Stellung nehmen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Unter Heranziehung von Kenntnissen (über Autor, Sachverhalt, Kontext) eine eigene begründete Position vertreten“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  26. Bewerten

    Anforderungsbereiche II und III
    „Unter Heranziehung von Kenntnissen (über Autor, Sachverhalt, Kontext) eine eigene begründete Position vertreten“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  27. Untersuchen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Unter gezielten Fragestellungen sprachliche, inhaltliche und / oder strukturelle Merkmale eines Textes herausarbeiten und im Zusammenhang darstellen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  28. Analysieren

    Anforderungsbereiche II und III
    „Unter gezielten Fragestellungen sprachliche, inhaltliche und / oder strukturelle Merkmale eines Textes herausarbeiten und im Zusammenhang darstellen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  29. Vergleichen

    Anforderungsbereiche II und III
    „Nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  30. Erörtern

    Anforderungsbereich III
    „Eine These / Problemstellung in Form einer Gegenüberstellung von Argumenten und Gegenargumenten untersuchen und mit einer begründeten Stellungnahme bewerten“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  31. Interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „Auf der Basis methodisch reflektierten und sachangemessenen Deutens von textimmanenten und ggf. textexternen Elementen und Strukturen die Gesamtdeutung eines Textes bzw. Textteils selbstständig erarbeiten und ein komplexes Textverständnis nachvollziehbar darbieten“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

  32. Übersetzen

    Anforderungsbereich III
    „Einen Text vollständig, zielsprachenorientiert und unter Berücksichtigung des historischen Hintergrundes sowie der Intention des Autors im Deutschen wiedergeben“

    Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

Quellen
  1. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Latein, Kultusministerkonferenz, Stand 10.02.2005, abgerufen am 06.10.2026
  2. Übersicht über die EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung), Kultusministerkonferenz, abgerufen am 06.10.2026
  3. Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VV-GOSTV), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026
  4. Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV), § 15 Prüfungsbestimmungen, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, abgerufen am 06.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.