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Operatoren · Abitur 2027 · Nordrhein-Westfalen

Operatoren PsychologieNordrhein-Westfalen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 33 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Nordrhein-Westfalen führt für Psychologie eine eigene amtliche Operatorenübersicht. Jedem Operator ist ein Anforderungsbereich oder eine Bandbreite zugeordnet; manche Operatoren sind gleich definiert, etwa beurteilen und bewerten.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

33 Operatoren

  1. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen, z. B. bei Experimenten/Studien: Forschungsbereich, Problemfeld, Hypothesen, Variablen, Operationalisierung, Durchführung, Design, Ergebnisse, Messverfahren, Auswertung“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  2. anwenden

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  3. begründen

    Anforderungsbereich III
    „eigene Aussagen durch Argumente stützen und nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  4. belegen

    Anforderungsbereich II
    „Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  5. benennen

    Anforderungsbereich I
    „ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert aufzählen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  6. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „die Merkmale eines Bildes oder anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  7. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden ein an Kriterien (z. B. bei Experimenten/Studien: Objektivität, Reliabilität, interne Validität, Generalisierbarkeit) orientiertes Sach- oder Werturteil abgeben“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  8. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden ein an Kriterien (z. B. bei Experimenten/Studien: Objektivität, Reliabilität, interne Validität, Generalisierbarkeit) orientiertes Sach- oder Werturteil abgeben“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  9. darstellen

    Anforderungsbereich I
    „den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder eines anderen Materials mit eigenen Worten darlegen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  10. einen begründeten Standpunkt einnehmen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  11. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  12. entwerfen

    Anforderungsbereich III
    „sich kreativ (z. B. Werbekonzepte oder Trainingskonzepte) mit einer Fragestellung auseinandersetzen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  13. erklären

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  14. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  15. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen/gegebenenfalls Hypothesen erfassen bzw. aufstellen, Argumente (pro/contra) formulieren und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung)/gegebenenfalls Wege empirischer Überprüfung entwickeln“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  16. herausarbeiten

    Anforderungsbereiche I und II
    „aus Aussagen eines wenig komplexen oder komplexeren Textes einen Sachverhalt oder eine Position ermitteln und darstellen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  17. in Beziehung setzen

    Anforderungsbereich II
    „Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  18. interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „einen Text oder ein anderes Material (Bild, Karikatur, Tondokument, Film, Statistik etc.) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  19. konkretisieren

    Anforderungsbereich II
    „Beispiele für einen Sachverhalt finden und ihn verdeutlichen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  20. Konsequenzen ziehen

    Anforderungsbereich III
    „aus einer Position Schlussfolgerungen ziehen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  21. nachweisen

    Anforderungsbereich II
    „Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  22. nennen

    Anforderungsbereich I
    „ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert aufzählen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  23. Perspektiven entwerfen

    Anforderungsbereich III
    „aus einer Position Schlussfolgerungen ziehen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  24. Problemlösungsansätze/Handlungsoptionen entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „begründete Problemlösungsansätze/Handlungskonsequenzen entwerfen, z. B. zu einer Fallstudie“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  25. prüfen

    Anforderungsbereich III
    „eine Meinung, Aussage, These, Hypothese, Argumentation nachvollziehen, kritisch hinterfragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  26. sich auseinandersetzen mit

    Anforderungsbereich III
    „ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position (z. B. zur Reichweite und Leistungskraft einer Theorie) oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  27. skizzieren

    Anforderungsbereich I
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  28. Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und/oder Fachmethoden sich begründet positionieren“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  29. Stellung nehmen aus der Sicht von

    Anforderungsbereich III
    „eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Sicht einer bekannten Position kritisieren oder in Frage stellen und ein eigenes begründetes Urteil abgeben“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  30. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  31. wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  32. zuordnen

    Anforderungsbereich II
    „einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

  33. zusammenfassen

    Anforderungsbereich I
    „die Kernaussagen eines Textes oder anderen Materials komprimiert und strukturiert darlegen“

    Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.