Operatoren PsychologieNordrhein-Westfalen
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 33 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Nordrhein-Westfalen führt für Psychologie eine eigene amtliche Operatorenübersicht. Jedem Operator ist ein Anforderungsbereich oder eine Bandbreite zugeordnet; manche Operatoren sind gleich definiert, etwa beurteilen und bewerten.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
33 Operatoren
analysieren
Anforderungsbereich II„unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen, z. B. bei Experimenten/Studien: Forschungsbereich, Problemfeld, Hypothesen, Variablen, Operationalisierung, Durchführung, Design, Ergebnisse, Messverfahren, Auswertung“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
anwenden
Anforderungsbereich II„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
begründen
Anforderungsbereich III„eigene Aussagen durch Argumente stützen und nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
belegen
Anforderungsbereich II„Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
benennen
Anforderungsbereich I„ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert aufzählen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
beschreiben
Anforderungsbereich I„die Merkmale eines Bildes oder anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
beurteilen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden ein an Kriterien (z. B. bei Experimenten/Studien: Objektivität, Reliabilität, interne Validität, Generalisierbarkeit) orientiertes Sach- oder Werturteil abgeben“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
bewerten
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden ein an Kriterien (z. B. bei Experimenten/Studien: Objektivität, Reliabilität, interne Validität, Generalisierbarkeit) orientiertes Sach- oder Werturteil abgeben“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
darstellen
Anforderungsbereich I„den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder eines anderen Materials mit eigenen Worten darlegen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
einen begründeten Standpunkt einnehmen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
einordnen
Anforderungsbereich II„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
entwerfen
Anforderungsbereich III„sich kreativ (z. B. Werbekonzepte oder Trainingskonzepte) mit einer Fragestellung auseinandersetzen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
erklären
Anforderungsbereich II„einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
erläutern
Anforderungsbereich II„einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
erörtern
Anforderungsbereich III„die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen/gegebenenfalls Hypothesen erfassen bzw. aufstellen, Argumente (pro/contra) formulieren und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung)/gegebenenfalls Wege empirischer Überprüfung entwickeln“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
herausarbeiten
Anforderungsbereiche I und II„aus Aussagen eines wenig komplexen oder komplexeren Textes einen Sachverhalt oder eine Position ermitteln und darstellen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
in Beziehung setzen
Anforderungsbereich II„Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
interpretieren
Anforderungsbereich III„einen Text oder ein anderes Material (Bild, Karikatur, Tondokument, Film, Statistik etc.) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
konkretisieren
Anforderungsbereich II„Beispiele für einen Sachverhalt finden und ihn verdeutlichen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Konsequenzen ziehen
Anforderungsbereich III„aus einer Position Schlussfolgerungen ziehen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
nachweisen
Anforderungsbereich II„Behauptungen durch Materialbezug (z. B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
nennen
Anforderungsbereich I„ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert aufzählen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Perspektiven entwerfen
Anforderungsbereich III„aus einer Position Schlussfolgerungen ziehen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Problemlösungsansätze/Handlungsoptionen entwickeln
Anforderungsbereich III„begründete Problemlösungsansätze/Handlungskonsequenzen entwerfen, z. B. zu einer Fallstudie“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
prüfen
Anforderungsbereich III„eine Meinung, Aussage, These, Hypothese, Argumentation nachvollziehen, kritisch hinterfragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
sich auseinandersetzen mit
Anforderungsbereich III„ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position (z. B. zur Reichweite und Leistungskraft einer Theorie) oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
skizzieren
Anforderungsbereich I„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen
Anforderungsbereich III„zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und/oder Fachmethoden sich begründet positionieren“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Stellung nehmen aus der Sicht von
Anforderungsbereich III„eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Sicht einer bekannten Position kritisieren oder in Frage stellen und ein eigenes begründetes Urteil abgeben“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
vergleichen
Anforderungsbereich II„nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
wiedergeben
Anforderungsbereich I„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
zuordnen
Anforderungsbereich II„einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
zusammenfassen
Anforderungsbereich I„die Kernaussagen eines Textes oder anderen Materials komprimiert und strukturiert darlegen“
Quelle: Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
- Psychologie, Übersicht über die Operatoren, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 24.09.2015, abgerufen am 04.11.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.