Operatoren MathematikRheinland-Pfalz
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 18 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
In Rheinland-Pfalz gelten für Mathematik die ländergemeinsamen Operatoren des IQB. Die Erklärungen stehen deshalb in der gemeinsamen Liste, nicht noch einmal gesondert für dieses Land.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
18 Operatoren
Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.
angeben
„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
nennen
„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
entscheiden
„Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
beurteilen
„Das zu fällende Urteil ist zu begründen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
beschreiben
„Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
erläutern
„Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
deuten
„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
interpretieren
„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
begründen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
nachweisen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
zeigen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
berechnen
„Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
bestimmen
„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
ermitteln
„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
untersuchen
„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
grafisch darstellen
„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
zeichnen
„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
skizzieren
„Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.“
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
- Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder – Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Stand 28.02.2019, abgerufen am 18.09.2026
- Begleitende Dokumente zu den gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Stand 18.09.2026, abgerufen am 18.09.2026
- Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 25.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.