Operatoren MusikRheinland-Pfalz
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 24 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
In Rheinland-Pfalz gelten für Musik die Operatoren der Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
24 Operatoren
wiedergeben
Anforderungsbereich IDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
skizzieren
Anforderungsbereich IDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
sammeln
Anforderungsbereich IDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
benennen
Anforderungsbereich IDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
erfassen
Anforderungsbereich IDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
beschreiben
Anforderungsbereich IDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
darstellen
Anforderungsbereich IDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
einordnen
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
nachweisen
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
untersuchen
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
vergleichen
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
erklären
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
erläutern
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
deuten
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
entwickeln
Anforderungsbereich IIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
bewerten
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
begründen
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
kritisch Stellung nehmen
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
erörtern
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
entscheiden
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
interpretieren
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
erfinden
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
entwerfen
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
gestalten
Anforderungsbereich IIIDie amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.
Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
- Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Musik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 17.11.2005), Kultusministerkonferenz, Stand 17.11.2005, abgerufen am 04.11.2026
- Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.