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Operatoren · Abitur 2027 · Rheinland-Pfalz

Operatoren MusikRheinland-Pfalz

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 24 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

In Rheinland-Pfalz gelten für Musik die Operatoren der Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

24 Operatoren

  1. wiedergeben

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  2. skizzieren

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  3. sammeln

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  4. benennen

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  5. erfassen

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  6. beschreiben

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  7. darstellen

    Anforderungsbereich I

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  8. einordnen

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  9. nachweisen

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  10. untersuchen

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  11. vergleichen

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  12. erklären

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  13. erläutern

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  14. deuten

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  15. entwickeln

    Anforderungsbereich II

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  16. bewerten

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  17. begründen

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  18. kritisch Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  19. erörtern

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  20. entscheiden

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  21. interpretieren

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  22. erfinden

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  23. entwerfen

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

  24. gestalten

    Anforderungsbereich III

    Die amtliche Quelle nennt diesen Operator ohne eigene Begriffsbestimmung.

    Quelle: Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

Quellen
  1. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Musik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 17.11.2005), Kultusministerkonferenz, Stand 17.11.2005, abgerufen am 04.11.2026
  2. Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung, Schuljahr 2026/2027 (Abiturprüfung 2027), Ministerium für Schule und Bildung Rheinland-Pfalz, Stand 19.05.2026, abgerufen am 04.11.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.