Musik
Leistungskurs: 300 Minuten (5 Stunden)
Die Prüfung besteht aus Gehörbildung, einem schriftlichen Aufgabenblock und praktischem Musizieren. Die Arbeitszeit von 300 Minuten schließt 30 Minuten Aufgabenauswahl ein.
Leistungskurs
- Bearbeitungszeit
- 300Minuten· 5 Stunden
- Auswahlzeit
- 30Minuten· gesonderte Auswahlzeit
- Auswahlregel
Der Prüfling erhält vier Aufgabenblöcke (I bis IV), wählt davon einen aus und bearbeitet ihn vollständig. Auf der Reinschrift vermerkt er, welchen Block er bearbeitet hat.
- Aufbau
Zuerst folgt die Teilprüfung Gehörbildung (30 Minuten), die unmittelbar danach abgegeben wird. Dann folgen 30 Minuten Aufgabenauswahl. Bei den Blöcken I (Analyse und Interpretation), II (Erörterung musikbezogener Texte) und III (Gestaltung von Musik mit schriftlicher Erläuterung) schließen sich 225 Minuten schriftliche Bearbeitung und 15 Minuten praktisches Musizieren eines zuvor erarbeiteten Programms aus drei Stücken an, die sich stilistisch oder epochal unterscheiden. Bei Block IV bleiben nach der Auswahl 140 Minuten für den schriftlichen Teil nach Aufgabenart I und 100 Minuten für Einstudierung, Analyse, Interpretation und praktisches Musizieren eines vorher unbekannten Stückes, das die Lehrkraft auswählt. Das Musizieren der Blöcke I bis III wird auf Tonträger aufgenommen.
Hilfsmittel
Zugelassen
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
gedruckt oder digital, in allen Prüfungsfächern zugelassen
zugelassenTasteninstrumente und Instrumente der Schülerinnen und Schüler
für das praktische Musizieren
zugelassenNotenpapier A4
zugelassenNotenbeispiele
werden zentral gestellt
zugelassenHörbeispiele auf CD
werden zentral gestellt und den Prüfungsunterlagen beigelegt
zugelassen
Nicht zugelassen
Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.
Quelle: Vorabhinweise für die Aufgaben zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen in den allgemeinbildenden Fächern 2027, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, Stand 24.11.2025, abgerufen am 22.10.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Mecklenburg-Vorpommern weist für Musik nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Vorabhinweise für die Aufgaben zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen in den allgemeinbildenden Fächern 2027, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, Stand 24.11.2025, abgerufen am 22.10.2026